Hallo zusammen,
ich hatte meinen Zweitschlüssel für meinen 1er BMW „verloren“ und mir dann einen bei einem offiziellen BMW Autohaus nachmachen lassen. Nun ist mein Zweitschlüssel wieder aufgetaucht.
Der Kauf/das Nachbestellen des neuen Schlüssels ist 4 Tage her. Kann ich den Schlüssel ganz normal mit einem Rückgaberecht von 14 Tagen zurückgeben? Ist das ein „normaler“ Kaufvertrag?
Für Erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
Michael