Nachgemachten Zweitschlüssel bei BMW-Händler zurückgeben?

Hallo zusammen,

ich hatte meinen Zweitschlüssel für meinen 1er BMW „verloren“ und mir dann einen bei einem offiziellen BMW Autohaus nachmachen lassen. Nun ist mein Zweitschlüssel wieder aufgetaucht.

Der Kauf/das Nachbestellen des neuen Schlüssels ist 4 Tage her. Kann ich den Schlüssel ganz normal mit einem Rückgaberecht von 14 Tagen zurückgeben? Ist das ein „normaler“ Kaufvertrag?

Für Erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße
Michael

Nein,

vermutlich warst du beim händerl, somit fällt das nicht unter das Fernabsatzgesetz. Hinzu kommt, dass der Schlüssel für dein KFZ eine spezielle Einzelanfertigung ist, somit würde das Fernabsatzgesetz auch hier einen Rücktritt ausschließen.

ok, danke!

Nein denke nicht dass das geht. Der Schlüssel ist ja eine speziell für dein Fahrzeug angefertigt.