Nachgerüstetes Elektrofahrrad

Moin moin,
ich habe mein Fahrrad mit einem Elektromotor nachgerüstet, es ist kein Pedelec also ich kann rein elektrisch fahren, ohne zu treten. Das Fahrrad kann allerdings schneller als 25 Kmh fahren. meine Frage: was muss ich tun, damit ich legal damit fahren kann (bitte mir alles sagen in Details).
Vielen Danke

Nabend,Nabend, Sie müssen 1.) bei TÜV, Dekra,o.a. ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis anfertigen lassen, und dann 2.) bei örtlicher Zulassungsstelle mit diesem Gutachten eine Betriebserlaubnis beantragen (evtl. sogar (mit Versicherungsnachweis) zulassen).

Guten Morgen,
leider kann ich Ihnen zu diesem Thema keine Auskunft geben,mit Elektroantrieben habe ich mich noch nicht befasst.Sicher finden sie aber einen Elektroantrieb Experten im Forum. mfg

Moin moin,

da bin ich nicht ganz der richtige Ansprechpartner, weil die Geschichte ja schon in Richtung Moped geht :smile:

Meines Wissens nach gilt Dein Umbau als Kraftfahrzeug und muss daher zwingend Bauartgeprüft werden bzw. benötig die entsprechende Zulassung! Erkundige Dich zur Sicherheit am besten mal unverbindlich beim TÜV. Die Jungs sollten da Bescheid wissen.

Durch die mögliche Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h fällt Dein Fahrzeug nicht mehr in die Klasse der Leichtmofas. Siehe unter:

www.gesetze-im-internet.de/stvrausnv/anlage_5.html.

Nach der Zulassungsorgie ist sicherlich eine Versicherung wie bei einem Mofa / Moped nötig und es besteht Helmpflicht. Du bist mit Deinem Fahrzeug außerdem von der Benutzung sämtlicher Radwege ausgeschlossen und Du benötigst eine Fahrerlaubnis der Klasse M (Mindestalter 16 Jahre).

Viele Grüße und viel Erfolg

Alex

ich habe mein Fahrrad mit einem Elektromotor nachgerüstet, es ist kein Pedelec also ich kann rein elektrisch fahren. was muss ich tun, damit ich legal damit fahren kann?

Moin moin,

Moin,

das Ebike ist Zulassungs- und Versicherungspflichtig (u. a. km/h >25)!
Es bedarf einer Abnahme durch eine anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, Dekra, KÜS) Prüforganisation. Allerdings kann es, da ein Einzelgutachten nötig ist, rel. teuer werden! Ich gehe jetzt davon aus, das du keine (nicht nur) Teile verwendet hast, die eine Bauartzulassung/ABE haben…?
Dort wird man dir auch alle nötigen Details nennen.

Wenn du eine Zulassung bekommen hast, mit dieser zu einer Versicherung deiner Wahl gehen und nach den Tarifen fragen.

Vielen Danke

Tschüüs!
rolli

Hallo,

für dieses Fahrrad benötigst Du eine Betriebserlaubnis des Straßenverkehrsamtes. Grundlage dieser Betriebserlaubnis ist ein von Dir einzuholendes Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen über die Tauglichkeit dieses Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Setze Dich am besten mit so einem Sachverständigen (TÜV, DEKRA) oder dem Straßenverkehrsamt in Verbindung, da erfährst Du alles Weitere. Der Weg ist nicht so ganz einfach, vor allem dann nicht, wenn der Sachverständige an der Gesamtkonstruktion etwas zu meckern hat. Wenn alles glatt läuft und die Betriebserlaubnis erteilt ist, musst Du ein Versicherungskennzeichen an dem Elektrofahrrad haben, es muss dann also versichert werden wie ein Moped.
Viel Glück!

Moin moin retour,
tja, wenn das Gefährt schneller als 25 km/h fährt, bleibt nur der Gang zu TÜV oder DEKRA zwecks Abnahme und dann Versicherung… ich vermute, wenn das Teil eine technische Abnahme bekommt, dann läuft es als Mofa mit Versicherungskennzeichen. es ist einfach zu schnell… schon klar, dass man mit Musklkraft auch so schnell sein kann, aber es ist eben motorgetrieben und da greifen die zulassungsrechtlichen Dinge…
LG
Conny

Moin Moin,
diese Grüße gehen wohl nach Norddeutschland.

Also, da bin ich leider nicht auf dem letzten Stand der Dinge, aber, so viel ich weiß, brauchst Du eine Moped-Versicherung und den Führerschein hierzu, außerdem darfst Du die Radwege nicht mehr benutzen, sondern nur die Straßen, selbstverständlich ohne die Autobahnen.
Rufe doch einfach mal beim ADAC oder ACE an, die können Dir bestimmt weiterhelfen. Auch die Polizei, dein Freund und Helfer, wissen da mehr.

Viel Spaß beim E-fahren.

Hallo !

Wie schnell ist das Fahrrad? Es wird so sein das eine Versicherungsplicht besteht und das du eine Betriebserlaubnis mitführen musst.Wie schnell also ist das Fahrrad?
Dann mehr Info

Hier mal vorab Info!

Kopiert aus dem Netz…
E-Bikes
haben wie Pedelecs eine Motorunterstützung. Allerdings ist diese nicht an die Tretbewegung gekoppelt. Im Gegensatz zum Pedelec wird der Motor wie beim Mofa über einen „Gasgriff“ angesteuert. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
E-Bikes benötigen wie ein Mofa ein Versicherungskennzeichen. Ob aufgrund § 21a Abs. 2 StVO eine Helmpflicht besteht, ist in Fachkreisen umstritten. Demnach kommt es für die Helmpflicht auf die Geschwindigkeit an, die mit Motor und Tretarbeit zusammen erreicht werden kann. Das würde für auch für schnelle Pedelecs (bis 45 km/h) bereits nach geltender Rechtslage eine Helmpflicht bedeuten. Was ein „geeigneter Schutzhelm“ ist, wird in der ECE-Regelung 22 definiert. Demzufolge kommen nur Motorradhelme, aber keine Fahrradhelme infrage.
E-Bikes sind Kraftfahrzeuge. Das gilt auch dann wenn sie nur durch Treten fortbewegt werden. Fahrer, die ab dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung ansonsten ist gemäß § 6 FeV ist die Fahrerlaubnis der Klasse M erforderlich.
E-Bikes sind der EG-Fahrzeugklasse L1e gemäß EG-Richtline 2002/24/EG zuzuordnen.
Zitat Ende…

Daraus ergibt sich das ein E-Bike ohne Pedalen nie schneller sein darf wie 20 Km/h.

Eine Betriebserlaubnis für ein schnellers Fahrzeug wirst Du nicht bekommen. Fährst Du damit dennoch, begehst Du hier mehrere Straftaten. Fahren Ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz.

Gruß

Hallo,

dafür gibt es keine einheitliche Antwort. Die Gründe dafür versuche ich einmal kurz darzulegen:

Grundsätzlich müssen Kraftfahrzeuge, und dazu zähle ich dieses Fahrrad mit einem Elektromotor bbH > 20 km/h (aufgrund FZV und MobHV), einem genehmigten Typ entsprechen, um im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden zu dürfen. Eine Typgenehmigung läuft entweder über ein Typgenehmigungsverfahren (für eine große Anzahl von Fahrzeugen) oder über eine Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge gem. § 21 StVZO. Der Einzelbetriebserlaubnis geht ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubis voraus. Und hier kommt jetzt die problematische Stelle: Dieses Gutachten muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur ausgestellt werden (Dekra, Tüv, usw.). Diese Prüfpersonen stellen jedoch ganz unterschiedliche Anforderungen, sodass ich ab dieser Stelle nur noch raten kann, mit dem Elektrofahrrad nach einer Terminabsprache bei dieser Person vorstellig zu werden und solch ein Gutachten zu besprechen. Dort kann dann auch geklärt werden, ob die Statik des Fahrrads für Geschwindigkeiten bbH > 25 km/h ausreicht und welche Anbauteile notwendig werden.

MfG

ich habe mein Fahrrad mit einem Elektromotor nachgerüstet, es
ist kein Pedelec also ich kann rein elektrisch fahren, ohne zu
treten. Das Fahrrad kann allerdings schneller als 25 Kmh
fahren. meine Frage: was muss ich tun, damit ich legal damit
fahren kann (bitte mir alles sagen in Details).
Vielen Danke