Also ich gebe seit langem nachhilfe und hab jetzt ein neuen schüler. Jedoch ist das problem das der schüler sich die nachhilfe von dem staat bezahlen lässt ,und ich nicht weiß wann und wie ich mein geld bekomme . Hat da jemand antworten drauf ?
Hallo.
Du musst von der Stelle (Jugendamt, jobcenter…) eine Kostenübernahmeerklärung bekommen. Darin steht was für wieviele Einheiten und wie lange bezahlt wird.
Oder der Schüler/seine Eltern bekommen dad Geld. Dann bezahlt er dich ganz normal.
Hallo Iman,
ich hoffe, Du unterrichtest kein Deutsch!
Deine Frage bezieht sich auf „Bildung und Teilhabe“ über den sogenannten Bildungsgutschein. Meines Wissens nach bezahlt der „Staat“ nur, wenn die Nachhilfe von professionellen, gewerblichen Nachhilfeinstituten durchgeführt wird. Ansonsten wäre ja der Mogelei Tür und Tor geöffnet. Verständlich, oder?
Wenn Du also die Nachhilfe privat gibst, dann gibts kein Geld. Sorry.
Beste Grüße
Also, die Sache ist rechtlich wohl so.
Sie haben einen mündlichen Vertrag mit dem Schüler
abgeschlossen.
Nun liegt es an Ihnen, diese Bezahlung zu regeln.
Ist der Schüler minderjährig, muß der Vertrag mit den Eltern etc. abgeschlossen werden. Bei mündlich sollten Zeugen von Ihrer Seite aus dabei sein.
Grüße holzbein 59
Hallo Iman,
welche Instutition meinst Du genau wenn Du „vom Staat“ sprichst? Es kommt darauf an. Wenn es sich um einen städtische oder kommunale Stelle handelt ist das Ländersache, wenn es sich um eine bundeslandübergreifende Stelle handelt ist es einheitlich auf Bundesebene geregelt.
Am einfachsten ist es die „staatliche“ Stelle zu kontaktieren und nachzufragen. Denn wenn es von einer Behörde/ offiz. Stelle bezahlt wird, dann hat der Nachhilfeschüler relativ wenig Einfluß darauf wann gezahlt wird. Das klärst Du dann besser direkt mit der Stelle.
Gruß Natascha
Hallo!
Ich weiß es nicht. Die Antwort von Goebel finde ich sehr gut.
Hallo Iman,
Also ich gebe seit langem nachhilfe und hab jetzt ein neuen
schüler. Jedoch ist das problem das der schüler sich die
nachhilfe von dem staat bezahlen lässt ,und ich nicht weiß
wann und wie ich mein geld bekomme . Hat da jemand antworten
drauf ?
Ich habe auch eine Nachhilfeschülerin, deren Nachhilfe vom Staat (und zwar im Rahmen des Bildungspakets) finanziert wird.
Zunächst musst du dich mit der für das Bildungspaket zuständigen Stelle deiner Stadt in Verbindung setzen und dir genehmigen lassen, dass du den Schüler unterrichten darfst. Du schließt mit der Stadt einen Vertrag, der dir erlaubt, auch andere Schüler im Rahmen des Bildungspakets zu unterrichten. Ohne diese Vereinbarung bekommst du kein Geld!
Normalerweise kannst du nach einem Monat die erste Rechnung an die zuständige Stelle schicken. Wichtig ist, dass diese Stelle auch die Preise festlegt, d.h. du bekommst nicht mehr als vorgegeben.
Am besten googelst du mal deine Stadt zusammen mit dem Begriff „Bildungspaket“, da dürftest du schon einige Infos bekommen.
Viele Grüße
Gwen
Das ist als Hintergrundinfo etwas dürftig. Der Staat bezahlt keine Nachhilfe !!! Ansonsten wird der Schüler eine Ansprechperson bei einem Amt nennen können, mit dir Sie sich kurzschließen können. Also dieses Amt und den Sachberabeiter erfragen. Ich meine jedoch, dass kein Amt für private Nachhilfe aufkommt.
Hallo1
oh je, das kenne ich,
das ganze nennt sich Bildung und Teilhabe, bzw. Bildungspaket, da gibt es Gutscheine, mit denen Du dann Deine Leistung dem Sozialamt/ der Jobagentur in Rechnung stellst. Der Schüler bekommt z.B. einen Gutschein über 25 Unterrichtsstunden Mathematiknachhilfe. Dann hängt es davon ab, was welchen Stundensatz Du in Rechnung stellst, bzw. was Dir anerkannt wird. Bevor Du anfängst, solltest Du Dich mit der Stelle in Verbindung setzten, die den Gutschein ausgestellt hast. Die können Dir dann sagen, was Du für einen Stundensatz in Rechnung stellen kannst.
Gerne mehr, habe lange für meinen Stundesatz gekämpft…
internette Grüße
starliner