Hallo.
Ich glaube, viele habe eine falsche Vorstellung zu dem Thema, ich gehöre zu denen. Nehmen wir mal als klassisches Beispiel einen dieser sehr alten Bausparverträge mit hoher Verzinsung. Ich hab` auch so einen und kriege jedes Jahr eine Steuerbescheinigung. Meine Freistellungsaufträge passe ich dementsprechend an. Aber ist das wirklich nötig, wenn keine Zinsausschüttung stattfindet? Was ich damit sagen will, nächstes Jahr wird ein Sparvertrag frei und ausbezahlt incl. Sparzinsen. Das bedeutet, wenn ich den Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse nicht drastisch reduziere, fallen für den Sparvertrag Steuern an.
Meine Frage an euch. Könnte ich sozusagen den FSA für die BSK auf nahezu Null herunterfahren und erst dann wieder hochsetzen, wenn auch tatsächlich Zinsen ausgeschüttet werden? Vermutlich für euch eine Allerweltsfrage, für mich jedoch werden eure Antworten wie der heilige Gral sein. Bin schon richtig gespannt.
Gruß, warsteiner