tja das ist wohl eine Sache für den Anwalt. Sie haben im voraus für eine Leistung bezahlt, die aber noch nicht komplett vollbracht ist. Da Sie aber den Rest der Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten…müsste sie Ihnen eigentlich den Betrag zurückgeben…sofern im Vertrag wirklich nichts anderes steht. Wenn sie das nicht möchte…einen Anwalt fragen…
Liebe Grüsse
sunnyhexe