Ich habe mich bei einer Frau angemeldet für Nachhilfe bei English. Ich musste die Stunden in vorraus zahlen 20stunden. Das wäre so um die 300€.
Bei der 2ten bis 6ten Stunde musste ich festellen das die Frau mir in 4 stunden fast nicht beigebracht hat. Es kam zum Gespräch und Sie hatte sich geweigert ihren Unterricht zu ändern. Ob es ein Unterricht war bezweifle ich. Ich wollte mein Geld für die restlichen Stunden wieder zurück haben. Sie weigerte sich, das zu tun. Sie meinte ich hätte ein Vertrag unterschrieben. Da steht aber nur das ich für den Betrag so viele Stunden nehme.
Ich weß jetzt nicht wie ich mein Restgeld zurück bekomme.
Hallo Slader,
okay, mal der Reihe nach, also du hast der Nachhilfe-Lehrerin im voraus die Stunden bezahlt?
Ich arbeite selber neben der Uni als Nachhilfe-Lehrer, sowohl bei ner Nachhilfe als auch so, und es ist eigentlich üblich, dass normalerweise erst NACH der erbrachten Leistung gezahlt wird.
Ob die Stunden dir was gebracht haben oder nicht, ist für die Bezahlung leider unerheblich.
Entscheidend ist, dass du den Vertrag lösen willst, weil dir der Unterricht nichts bringt.
Dazu eine GANZ WICHTIGE FRAGE:
Steht zur Bezahlung deiner Lehrerin was genauer drin im Vertrag?
Wenn in deinem Vertrag steht, dass nur für die geleisteten Stunden das Geld gezahlt wird, dann muss sie dir auf jeden Fall die nicht abgeleisteten Nachhilfe-Stunden zurückzahlen.
Du kannst ihr drohen, dass du zum Anwalt gehst und/oder dass du andere Schüler über ihr unrechtmässiges Verhalten und ihre Unzuverlässigkeit informieren wirst (also negative „Mund-zu-Mund-Propaganda“).
Wenn Sie bei einer Nachhilfe-Schule angestellt ist, würde ich mich bei ihrem Chef beschweren gehen.
viele Grüsse und viel Glück,
Dave
Hallo,
ich denke, dass sie zu einem Anwalt gehen sollten. Dies ist ein sehr heikles Thema. Es kommt darauf an, ob sie einen Werkvertrag (was ich nicht glaube) oder einen Dienstvertrag geschlossen haben. Also mein Rat, gehen Sie zu einem Anwalt.
Gruß
Bernd Estermeier
Hallo,
Nachhilfe bitte niemals im Voraus zahlen, das ist unüblich bei privater Nachhilfe.
Seriöse Anbieter verlangen das Geld nach der abgehaltenen Stunde (oder mehrerer abgehaltener Stunden), sie geben meist die Möglichkeit zur Barzahlung oder Überweisung.
So wie Sie das schildern wurden Sie abgezockt. Ihr Geld bekommen Sie eigentlich zurück, denn Sie müssen nicht für etwas bezahlen, daß Sie nicht erhalten haben.
Für die 4 abgehaltenen Stunden müssen Sie zahlen egal wie schlecht die waren, aber die restlichen 16 müssen von der Dame zurückerstattet werden. Denn für diese 16 Stunden hat Sie die Dientsleistung der Nachhilfe ja noch gar nicht erbracht.
Wenn im Vertrag nur steht, daß XY Stunden für einen XY Betrag vereinbart sind und nichts über Rücktrittsrechte des Kunden sowie evtl. weitere Vereinabrungen zwischen Nachhilfelehrer und Kunden, dann haben Sie gute Chancen.
Sagen Sie der Nachhilfelehrerin wenn sie das ausstehende Geld nicht zurückzahlt werden Sie rechtliche Schritte gegen sie einleiten. Sprich Anzeige und Anwalt. Denn das Gespräch hat ja anscheinend nichts gebracht.
Unterschriebene Verträge sind zwar bindend, aber es kann durchaus sein das er ganz oder zu bestimmten Teilen nicht rechtsgültig ist. Je nach Art und Formulierung. Was steht denn genau in dem Vertrag?
Ist festgelegt wann und wo die Stunden ablaufen, gibt es einen vorab ausgemachten Leitfaden wie der Unterricht aufgebaut ist? Gibt es Vereinbarungen was bei Krankheit passiert, bis wann die Unterrichtsstunden zum vereinabrten Termin abgesagt werden können usw.? Hat es eine Probelernstunde gegeben
(das ist ein Service den nicht jeder anbietet)? Welche Qualifikation hat die Nachhilfelehrerin, darf sie mit dieser überhaupt Nachhilfe geben?
Das sind alles Fragen auf die Sie bei der nächsten Auswahl achten sollten. Auf der sicheren Seite sind Sie mit Volkshochschulkursen oder Schülernachhilfeinstituten.
Sollte sich besagte Dame die dem Ruf der Nachhilfe schadet weiterhin quer stellen, dann gehen Sie bitte zum Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Natascha
Ich bin heute zu ihr gegangen, weil ich Unterricht haben sollte. Sie kam vom Arzt und sagte das Sie heute kein Unterricht machen kann. Ich frage Sie wieso sie mich nicht angerufen hat. Sie hat nicht auf die Frage geantwortet. Ich bin den ganzen weg umsonst gefahren . Ich sagte zu ihr Sie soll mir mein Restgeld zurückgeben. Sie antwortete daraufhin: „nein du hast ein Vertrag unterschrieben“ und ich sagte wieso habe ich dann keine Kopie bekommen? Sie erzählt mir was vom Arztbesucht was eigentlich mit dem Thema nichts zu tun hat. Ich sagte das ich vor Gericht gehe, wenn ich das Geld nicht bekomme. Sie hat mir dann die Tür vor meiner Nase zugeknallt.
Sie hat keine weitere Termine vereinbart. Ich möchte doch nur mein Restgeld zurück bekommen. Gott woher soll ich wissen das ich so eine abbekomme?
Ich bin heute zu ihr gegangen, weil ich Unterricht haben sollte. Sie kam vom Arzt und sagte das Sie heute kein Unterricht machen kann. Ich frage Sie wieso sie mich nicht angerufen hat. Sie hat nicht auf die Frage geantwortet. Ich bin den ganzen weg umsonst gefahren . Ich sagte zu ihr Sie soll mir mein Restgeld zurückgeben. Sie antwortete daraufhin: „nein du hast ein Vertrag unterschrieben“ und ich sagte wieso habe ich dann keine Kopie bekommen? Sie erzählt mir was vom Arztbesucht was eigentlich mit dem Thema nichts zu tun hat. Ich sagte das ich vor Gericht gehe, wenn ich das Geld nicht bekomme. Sie hat mir dann die Tür vor meiner Nase zugeknallt.
Sie hat keine weitere Termine vereinbart. Ich möchte doch nur mein Restgeld zurück bekommen. Gott woher soll ich wissen das ich so eine abbekomme?
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Hallo Slader,
dein Problem ist juristischer Natur. Ich als Nachhilfelehrerin kann da leider nicht weiterhelfen. Aus einem Vertrag entstehen Rechte und Pflichten. Deine Lehrerin verpflichtet sich, dich zu unterrichten. Wenn sie deiner Meinung nach dieser Pflicht nicht nachkommt, kann man den Vertrag anfechten. Das geht aber nicht einfach ohne Hilfe, da du das beweisen musst. Die Kosten für einen Anwalt stehen nun gegen das Geld, das du zurück haben möchtest. Vielleicht kannst du mal in einer Kanzlei anfragen, ob Chancen bestehen und mit welchen Kosten zu rechnen sind.
Ich bin Schüler und bin volljährig. Ich erhalte nur Bafög und habe keine Ahnung vom Gericht. Muss ich was zahlen? Auch wenn ich verliere?
Oha. Ich bin hier nicht der grosse Seelsorger oder so, aber mir scheint, dass sie nach dem Arztbesuch etwas durch den Wind war,oder?
Das mag zwar nichts mir dir zu tun haben, aber vom Timing fürs Verhandeln ist das leider denkbar ungünstig.
Ich denke, du solltest sie einfach mal morgen anrufen und mit ihr nochmal ganz ruhig drüber sprechen (ich weiss, das ist leichter gesagt als getan, aber ein Versuch ists wert) und - an der Stelle mal ne blöde andere Frage - was meinen deine Eltern dazu?
Ich meine, vielleicht hilfts wenn ein Erwachsener mit ihr redet und sie versucht zum Einlenken zu bewegen. Ich hatte auch mal sowas, war ne ganz andere Sache, da hatte ein Lehrer Lateinbücher für die ganze Klasse bestellt obwohl die Hälfte das gar nicht wollte, das war am Ende auch ein grosses Theater, aber andauerndes gut-zureden hilft da schon.
Hallo!
ich bin kein Anwalt deshalb kenne ich die Rechtslage nicht. Normalerweise zahlt man Nachhilfe immer täglich wenn der Unterricht stattfindet. Wenn Sie sich weigert das Geld wofür Du noch keine Nachhilfe bekommen hast zurückzuzahlen würde ich drohen sie anzuzeigen. Normalerweise reicht das. Wenn sie sich dann immer noch weigert wirst Du wohl nicht um eine Anzeige drumherumkommen. Ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet aber ich denke so läuft das. Grüße. Josef
Wenn ich zum Anwalt gehe muss ich waas bezahlen für die Beratung?
Hallo Slader,
tja, das ist schon ein Dilemma. Es gibt sehr, sehr viele sogenannte Experten dort draußen auf dem Markt und eine wirklich geeignete und qualifizierte Person zu finden ist oft sehr schwer.
Jetzt zu Deiner Situation: ich habe nicht ganz verstanden, was mit dem Satz gemeint ist „Da steht aber nur das ich für den Betrag so viele Stunden nehme.“ Was bedeutet das? Und was steht in Deinem Vertrag genau drin? Sind die gebuchten Stunden exakt angegeben?
Um einen genaueren Ratschlag geben zu können bräuchte ich ein paar mehr Informationen bezüglich des Vertrages.
In diesem Sinne, helfe ich gerne weiter wenn ich mehr Details weiss und wünsche bis dahin trotzdem noch viel Erfolg beim Englisch lernen und verbessern.
Grüße
wordup
Geh zu einem Rechtsanwalt!!
Hallo Slader,
ja, der Vertrag ist bindend. Die Frage ist allerdings, ob die Lehrkraft Ihre Leistung erbracht hat oder nicht. Das ist natürlich auch sehr subjektiv betrachtbar. Wenn sie ihre Leistung objektiv!! nicht erbracht hat, dann kommst Du auch (ggf. Klage) an Dein Geld
Leider schreibst Du nicht, was und warum genau sie Dir nichts beigebracht hat (was hätte das genau sein sollen?) und welche Argumente die Dame gegen die Rückzahlung des Geldes eingebracht hat.
Mit den bisherigen Angaben kann ich keine endgültige Antwort abgeben. Sorry.
Liebe Grüße
Das geht doch nicht vor Gericht. Dafür ist der Streitwert zu gering. Die Frage ist, ob der Vertrag anfechtbar ist. Diese Frage kann dir nur ein Anwalt beantworten. Entweder gibt es im Internet eine Rechtsberatung oder eben in einer Kanzlei anrufen.
Ich bin Schüler und bin volljährig. Ich erhalte nur Bafög und
habe keine Ahnung vom Gericht. Muss ich was zahlen? Auch wenn
ich verliere?
Im Rathaus Deiner Gemeinde gibts sicher auch ein Bürgeramt. Die können Dir vielleicht was vermitteln was nichts kostet. Sonst kannst Du ja auch einfach bei einer Polizeidienststelle eine Anzeige machen. Das kostst nichts.
Wenn ich zum Anwalt gehe muss ich waas bezahlen für die
Beratung?
In den 4 Stunden sollte ich ihren kaputten Laptop reparieren(ca. 30 min). Sie hat so gut 1 Stunde u. 30minuten lange Geschichten erzählt(auf deutsch war kein englisch). Ich wollte Sie mir nicht anhören aber wenn ich desinteresse zeigte war sie nicht gerade freundlich. Also 2 Stunden für nchts. Dann endlich sollte ich 3 Videos anschauen 45min lang. Zum schluss sollte ich ein Diktat schreiben und da könnte ich es nicht mehr aushalten und habe ihr gesagt, dass ich nur die beiden Sachen in 4 Stunden gemacht habe. Sie ist wüten geworden und hat mich fertig gemacht, dass ich kein Englisch kann.
Hallo Slader,
tja, das hört sich nicht nach Vertragserfüllung an.
Also da gibts 3 Möglichkeiten.
1.) nett und freundlich aber deutlich!! mit der Frau reden, wass Sache ist. Evtl. 2/3 Rückzahlung als Kompromiss vorschlagen. Gut wäre es, eine/n Vertaute/n mitzunehmen, der klar + sachlich verhandeln kann.
2.) mal richtig auf den Tisch hauen (sinnbildlich gemeint) und mit Anwalt drohen. 2/3 des Geldes zurückfordern.
3.) zum Anwalt gehen und die Sache durchfechten. Das bedeutet aber erstmal Kosten, wenn mann keine Rechtschutzvers. hat, die das auch abdeckt.
Wenn der Anwalt gut ist, gewinnt er sehr wahrscheinlich die Klage, und die muss Dame alles zahlen. Rechtsanwaltkosten und Deine 200 €.
Schade, dass es solch unseröse Nachhilfeanbieter gibt. Das ist eine Schande Tut mir leid, dass Dir sowas passiert ist.
Trotzdem noch einen schönen Abend für Dich
Hallo,
aus deiner Schilderung kann ich nicht richtig entnehmen, wie dein Vertrag aussieht.
Ein Vertrag beruht auf gegenseitige Leistungen und
sollte deshalb exakt spezifiziert sein.
Wenn eine Seite die vertraglichen Leistungen nicht erbringt oder kann, muß der Gegenpartei das Recht auf
Minderung/Vetragsauflösung gegeben sein.
Nun liegt es aber an dir, die Nichterfüllung des Vertrages von der Gegenpartei aufzuzeigen.Das ist
bei dieser ausgewiesenen Leistungen (Sprachkenntnisse)natürlich sehr schwer nachzuweisen.
Rede nochmals mit der Frau und drohe mit rechtlichen Konsequenzen. Wenn es in deiner Verwandschaft/Freundeskreis einen Anwalt gibt, kontaktiere ihn mal zwecks Vorabinformationen.
Einfach mal konsequent Druck ausüben.
In Zukunft keine Vorauszahlungen!
Dann gehst Du nun zur Polizei, schilderst denn Fall und bittest die Herren um Hilfe um Dein Geld zurückzubekommen. Entweder suchen sie mit Dir besagte Dame auf und reden nochmals mit ihr, was manchmal Wunder wirkt, oder sie nehmen Deine Anzeige auf.
Warum hast Du Dir keine Kopie vom Verrtrag geben lassen? Man läßt sich immer eine Kopie von dem geben was man unterschrieben hat, erst recht bei Verträgen. Beachte das für zukünftige Vertragsabschlüsse, Käufe ect.
Da warst Du sehr gutgläubig.
Falls die Polizei bei der Frau nichts bewirkt gehst Du zum Anwalt. Und nicht nur damit drohen, sondern auch wirklich machen.
Grüße Natascha