Nachkorrektur nicht in der SPO

Hallo, ich habe mal eine Frage: Bei uns in der SPO (Studien- und Prüfungsordnung), steht leider nichts zum Thema Zweit- oder auch Nachkorrektur. Also weder dass es unser gutes Recht ist, noch dass sie unter allen Umständen ausgeschlossen ist. An unserer Fachhochschule, wird das nun so ausgelegt, dass es GAR KEINE Nachkorrekturen gibt, da das halt so nicht gemacht wird.

Jedoch wurde die Prüfungsleistung nicht vom prüfenden Dozenten korrigiert, sondern von einer Vertretung, die aufgrund einer sehr schwammigen Formulierung, eigene Maßstäbe angesetzt hat. Zwar gab es eine Vorbesprechung zu der Leistung, allerdings wurden die dort gestellten Anforderungen, nur zum Teil oder garnicht beachtet. Mir wurde zwar gesagt, dass ich einen Widerspruch eingelegen kann, allerdings würde dieser vom Aushilfskorrektur bearbeitet, der an seiner Interpretation der Dinge festhält.

Was kann ich tun?

Hallo Jennessi,

Mir wurde zwar gesagt, dass ich einen
Widerspruch eingelegen kann, allerdings würde dieser vom
Aushilfskorrektur bearbeitet, der an seiner Interpretation der
Dinge festhält.

??? Das verstehe ich nicht, ehrlich gesagt… Widerspruch müsste man doch normalerweise beim Prüfungsausschuss einlegen, nicht beim prüfenden Dozenten. Und der Prüfungsausschuss wäre dann eben auch für die Überprüfung zuständig.

Hast du dich denn mal in Eurem Prüfungsamt entsprechend beraten lassen? Was sagen die denn dazu?

Grüße,
Lizzie

Ähmm… wo? Mir wurde von Korrektur gesagt, ich reiche den Widerspruch beim Studierendenservice ein, und der reicht ihn dann an den Korrektor weiter, der dann über gedei oder verderb entscheidet.

Oder meinst du den Prüfungsausschuss? Bei unserer Fachuni ist transparenz nicht gerade unter „wichtig“ abgelegt.