Hallo, ich habe mal eine Frage: Bei uns in der SPO (Studien- und Prüfungsordnung), steht leider nichts zum Thema Zweit- oder auch Nachkorrektur. Also weder dass es unser gutes Recht ist, noch dass sie unter allen Umständen ausgeschlossen ist. An unserer Fachhochschule, wird das nun so ausgelegt, dass es GAR KEINE Nachkorrekturen gibt, da das halt so nicht gemacht wird.
Jedoch wurde die Prüfungsleistung nicht vom prüfenden Dozenten korrigiert, sondern von einer Vertretung, die aufgrund einer sehr schwammigen Formulierung, eigene Maßstäbe angesetzt hat. Zwar gab es eine Vorbesprechung zu der Leistung, allerdings wurden die dort gestellten Anforderungen, nur zum Teil oder garnicht beachtet. Mir wurde zwar gesagt, dass ich einen Widerspruch eingelegen kann, allerdings würde dieser vom Aushilfskorrektur bearbeitet, der an seiner Interpretation der Dinge festhält.
Was kann ich tun?