Nachlass-Erbstück einen Elfenbein ? -Stoßzahn

Hallo ,
habe aus einem Nachlass / Erbschaft einen Stoßzahn gefunden , denke es ist ein Elfenbeinzahn mit einem Gewicht von 2,7 kg , Länge 82 cm außen und 75,5 cm innen
Umfang am Ende ist 20,8 cm Durchmesser 6,2 bis 7,3 cm .
das Stück ist ca. aus den Anfang 60iger Jahren , da ich den Stoßzahn schon als Kind 7 - 10 Jahre bei meinen
Großeltern gesehen hatte . Wer sagt mir was sowas Wert
ist , kann ich den Stoßzahn soeinfach verkaufen , Ich weis daß es ein Gesetz gibt das den Handel verbietet , wer kann mir ein Verkaufs Zertifikat ausstellen ???

vielen dank vorab
nachlass2009

Hallo,
klicke dich mal hier durch: http://www.bfn.de/0305_antrag.html
Alles weitere bitte unter Beachtung der FAQ:1129 im Brett Allgemeine Rechtsfragen.
Grüße
Ulf

http://www.upali.ch/elfenbein.html
Und hier ist eine Antwort aus dem Archiv vom 28.06.09 von Cantate:

Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigungen sind die Umwelt-/Artenschutzämter in den Ländern. Voraussetzung ist auch die genaue Bestimmung des Elfenbeins (etwa von welcher Elefantenart, Nashorn usw.) durch einen Fachmann (evtl. an einer Uni mit Zoologie-Abteilung) sowie ein Nachweis über den Zeitpunkt des Erwerbs (Rechnung, Einfuhrpapiere usw.).

Der Handel mit Mammutelfenbein ist higegen erlaubt.

Dann könntest Du Dich noch eine Elfenbeinschnitzerei wenden. Die bekanntesten sitzen in Erbach im Odenwald, mal danach googeln.
Ausser Elefanten- u. Mammutelfenbein gibt es auch noch Elfenbein von anderen Tieren, das durchaus sehr viel höherwertig sein kann als das Elefantenelfenbein. Z.B das vom Narwal u. Walross. Du solltest also zumindest prüfen lassen welche Sorte das ist.

Auf Grund der von Dir genannten Größe und des Gewichtes des Zahnes, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um den Stosszahn einer asiatischen Elefantendame handelt.
MfG ramses90