Hallo ihr Lieben!
Beispiel
EK von Rohstoffen 1000,00 auf Ziel netto:
Buchungssatz:
RS 1000,00
VStR 190,00
an Verbindlichkeiten 1190,00
Nachlass 10 Prozent
Verbindlichkeiten 190,00
an Nachlässe für RS 100,00
an VStR 19,00
-Umbuchung am Montas- oder Jahresende-
Nachlässe für RS an RS
Meine Frage: Ist es denn gesetzlich (HGB) vorgeschrieben, dass prinzipiell Nachlässe zuvor auf dem jeweiligen Unterkonto (Nachlässe für HS / RS / BS / Vorprodukte Fremdbauteile / Waren, etc.-pp)) gebucht werden.
Danke für Eure Hilfe und herzliche Grüße
D-T