Nachmieter gesucht: Reichen 3 Vorschläge?

Hallo,

angenommen, Person A möchte das aktuelle Mietverhältnis kündigen. Die Frist beträgt 3 Monate. Um jedoch früher die Wohnung verlassen zu können und in eine neue Wohnung einzuziehen, schaltet er eine Kleinanzeige in einer lokalen Wochenzeitung.
Er findet reichlich Interessenten, die die derzeitige Wohnung früher beziehen würden, und so einen früheren Wohnungswechsel möglich machen würden.

Was passiert, wenn der Vermieter mit mehr als 3 möglichen Nachmietern nicht zufrieden ist? Die gefundenen Nachmieter sind als „vernünftig“ einzustufen.

Gibt es in diesem Falle ein „Sonderkündigungsrecht“? Wie soll sich der jetztige Mieter verhalten, um möglich schnell sein neues Domizil beziehen zu können?

Gruß
B.

Hi

Was passiert, wenn der Vermieter mit mehr als 3 möglichen
Nachmietern nicht zufrieden ist? Die gefundenen Nachmieter
sind als „vernünftig“ einzustufen.

Wenn der Vermieter nicht zufrieden ist, dann muß sich der Mieter an die Kündigungsfrist halten.
Außer es gäbe eine entsprechende Vereinbarung wegen Nachmietersuche mit dem Vermieter.

Gruß
Edith

vielen dank für die antwort. es gibt also kein gesetz, welches dem mieter einräumt früher die wohnung verlassen zu können…

in welcher weise bzw. welche argumente können den vermieter dennoch veranlassen, das mietverhältnis früher aufzuheben. oder ist das nur durch entgegenkommen zu erreichen?

es gibt kein Recht auf einen Nachmieter, es sei denn es wurde schriftlich mit VM vereinbart.

Wallfower

Guten Morgen Benjo,

in welcher weise bzw. welche argumente können den vermieter
dennoch veranlassen, das mietverhältnis früher aufzuheben.
oder ist das nur durch entgegenkommen zu erreichen?

vielleicht sollte der auszugswillige Mieter den Vermieter nach den Bedingungen fragen, zu denen er nach Ablauf der Kündigungsfrist neu vermieten will. Möglicherweise möchte der Vermieter die mtl. Kaltmiete anpassen/ erhöhen oder andere Konditionen ändern. In diesem Zug kann man anbieten, sich auf die Suche nach einem Nachmieter zu machen. Ob dieser dann dem Vermieter „passt“, weiß man natürlich nicht. Man ist da schon auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen.
Sind die Vorstellungen des Vermieters über die neuzuerzielende Miete allerdings utopisch, dann kann man die Nachmietersuche auch ganz einfach sein lassen, zahlt ein bis zwei Monate Miete weiter und zieht dann aus. Wenn der Vermieter dann vielleicht einen neuen Mieter hat, der möglicherweise 2 Wochen vorher „rein“ möchte, hat man als Nochmieter eine ganz andere Verhandlungsposition…

An Vermietersstelle würde ich mich aber auf keine Vereinbarung á la „3 oder auch X potenzielle Nachmieter vorstellen“ einlassen, das wäre mir zu konfliktträchtig.

Lieben Gruß

Trillian

vielen dank für die antwort. es gibt also kein gesetz, welches
dem mieter einräumt früher die wohnung verlassen zu können…

Nein, gibt es nicht. Der Gesetzgeber ist der Meinung, daß auch Mieter sich grundsätzlich an abgeschlossene Veträge und Fristen zu halten haben.
Ausnahme natürlich, wenn der Vertrag/die Frist gegen das Gesetz verstossen sollte.

in welcher weise bzw. welche argumente können den vermieter
dennoch veranlassen, das mietverhältnis früher aufzuheben.
oder ist das nur durch entgegenkommen zu erreichen?

Ja, der Vermieter muß in dem Fall dem Mieter entgegenkommen. Mit welchen Argumenten das zu erreichen ist, weiß ich nicht. Hängt vom Vermieter-Mieter Verhältnis ab.
Aber eine höfliche Nachfrage kann auf jeden Fall keinen Schaden anrichten und vielleicht sogar zum gewünschten Ergebnis führen. Es könnte ja durchaus sein, daß der Vermieter sogar froh ist, wenn er die Wohnung früher leer bekommt.

Gruß
Edith

Hallo edith

vielen dank für die antwort. es gibt also kein gesetz, welches
dem mieter einräumt früher die wohnung verlassen zu können…

Nein, gibt es nicht. Der Gesetzgeber ist der Meinung, daß auch
Mieter sich grundsätzlich an abgeschlossene Veträge und
Fristen zu halten haben.
Ausnahme natürlich, wenn der Vertrag/die Frist gegen das
Gesetz verstossen sollte.

in welcher weise bzw. welche argumente können den vermieter
dennoch veranlassen, das mietverhältnis früher aufzuheben.
oder ist das nur durch entgegenkommen zu erreichen?

Ja, der Vermieter muß in dem Fall dem Mieter entgegenkommen.

darf ich mal fragen wo das steht??

Mit welchen Argumenten das zu erreichen ist, weiß ich nicht.

mit gar keinen, wie du oben selber geschrieben hast: Verträge sind einzuhalten.
Wenn der VM nicht will, dann will er eben nicht und dagegen kann man nix machen.

Hängt vom Vermieter-Mieter Verhältnis ab.
Aber eine höfliche Nachfrage kann auf jeden Fall keinen
Schaden anrichten

da haste natürlich recht

Gruß
Edith

Wallflower

Hallo!

Ja, der Vermieter muß in dem Fall dem Mieter entgegenkommen.

darf ich mal fragen wo das steht??

Ist missverständlich formuliert: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, aber sein Entgegenkommen ist die einzige Möglichkeit. Das „muß“ ist in diesem Fall doppeldeutig, denn es kann beides bedeuten, sowohl Pflicht als auch unabdingbare Bedingung.

Mit welchen Argumenten das zu erreichen ist, weiß ich nicht.

mit gar keinen, wie du oben selber geschrieben hast

Keine Argumente, die ihn verpflichten, aber vielleicht Argumente, die sein Entgegenkommen bewirken.

Gruß,
Max

1 Like

Hi Denker

darf ich mal fragen wo das steht??

Ist missverständlich formuliert:

Stimmt. Es ist tatsächlich mißverständlich formuliert. Das kommt davon, wenn man selber genau weiß was man meint :wink:

Der Vermieter ist nicht
verpflichtet, aber sein Entgegenkommen ist die einzige
Möglichkeit.

Genau so ist das „Muß“ gemeint. Ohne Entgegenkommen des Vermieters ist nichts zu machen.

Gruß und danke für die Berichtigung :smile:
Edith

Hallo

bevor man sich auf Nachmieter Suche machte, hätte man vielleicht mit dem VM mal die Situation besprechen sollen und wenn dieser sein ok gibt, kann man suchen. Allerdings ist kein VM verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren, den er nicht will.

Gruß

Hallo,
es ist zu bedenken, dass der Vermieter die Miete waehrend der Kuendigungszeit sicher bekommt, vom Vormieter. Erst wenn der Nachmieter eine Verbesserung fuer den Vermieter bietet, wird dieser darueber nachdenken. Verbesserung jeder Art, sei es erhoehte Miete oder sozial bessergestellt als der Vormieter usw. Manchmal moechte der Vermieter auch gar nicht weitervermieten, Eigenbedarf, Umbau usw.
Gruss Helmut

Hallo B.

auch wenn dieser Artikel gelöscht werden sollte, folgende Antwort.
Das mit dem Nachmieter ist eine Mär.
Der VM überlässt erhebliche Vermögenswerte gegen einen Mietzins und kann daher auch bestimmen wen er gerne als Mieter hat.
Hier ein Link:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß

  • Volker Wolter -

Du musst die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter bezahlen. Der Vermieter muss keinen der vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.