Hallo, hatte einen Nachmieter gefunden der vom Vermieter angenommen wurde. der Vermieter bat mich die Wohnung zum 30.09.2011 zu räumen und vereinbarte bereits schlüsselübergabe und Zählerstände. Nun hat heute der Nachmieter angerufen und abgesagt. Ein umzugsunternehmen habe ich bereits bestellt… nun verlangt der Vermieter einen fortbestand des Mietverhältnisses. ist das Rechtens?
Hallo Gwen33
Ich fürchte ja, da es zu keinem Mietvertrag mit dem
Nachmieter kam.
Ja - für dich dumm gelaufen, du hattest ja wohl nicht gekündigt, oder ?
Hallo, hatte einen Nachmieter gefunden der vom Vermieter
Hallo, guten Tag
Leider der Mietvertrag ist weiter Gültig.Warum kündigen
Sie nicht Normal?.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Wenn der Nachmieter den Mietvertrag schon unterschrieben hat, kann er nicht abspringen und muss die Miete bezahlen.
Wenn noch kein neuer Mietvertrag zustande gekommen ist und auch keine sonstige Vereinbarung (Vorvertrag, schriftliche Zusage, Terminbestätigung) getroffen wurde, kann man nichts machen und muss selbst bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen oder schnell einen neuen Nachmieter finden. Sich auf nur einen Interessenten zu verlassen, ist eben gefährlich.
Theoretisch kann ein Mietvertrag auch mündlich zustande gekommen sein - aber der Nachweis dürfte schwierig sein.
Das Beispiel zeigt deutlich, mit welchen Fallstricken eine scheinbar einfache Nachmieter-Suche behaftet ist - deshalb empfehle ich immer professionelle Hilfe!
z.B. www.nachmieterexpress-berlin.de
Hallo, hatte einen Nachmieter gefunden der vom Vermieter angenommen wurde. der Vermieter bat mich die Wohnung zum 30.09.2011 zu räumen und vereinbarte bereits schlüsselübergabe und Zählerstände. Nun hat heute der Nachmieter angerufen und abgesagt. Ein umzugsunternehmen habe ich bereits bestellt…nun verlangt der Vermieter einen fortbestand des Mietverhältnisses. ist das Rechtens?
Nein - die Zusage war vom Vermieter erfolgt - schriftlich? wäre günstig.
Haben der Nachmieter und der Vermieter Kontakt gehabt miteinander und dort die Zusage gemacht.
Wenn ja, bist du aus dem Schneider.
Viel Erfolg.
Gruss Barbara Natzschka
nein,
der vermieter könnte vom potenziellen nachmieter schadensersatz verlangen.
so sieht es aus - wenn Sie zeugen oder etwas schriftliches haben. ansonsten wird es kniffliger…
alles gute,
udo
HIER GREIFT EIN MÜNDLICHER VERTRAG:
SIE KÖNNEN DEN NACHMIETER VERPFLICHTEN,
sie sollten allerdings einen Zeugen haben, damit die Sache sicher ist. Am Besten ist hier ein vorvertrag, bzw immer ein schriftlicher Vertrag.
Für den Vermieter sind Sie der Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, denn Sie haben dne vertrag mit dem Vermieter.
Hat der Vermieter dem Nachmieter zugestimmt? War er bei der Zusage des Nachmieters anwesend ? Hier ist es immer schlecht wenn so etwas mündlich zwischen nur 2 Parteien entschieden wird und es keiner bezeugen kann.
Ich verkaufe zB eine gebrauchte Couch und nagele den Käufer auf einen schriftlichen Vertrag fest, sowie Anzahlung, wen er die Couch erst später holen möchte.
Zwei Sätze auf einem formlosen papier hätten den Nachmieter nicht abspringen lassen !!
Hallo, das kommt darauf an, was genau besprochen wurde und ob es Zeugen gibt. Wenn Ihre Kündigung schriftlich angenommen wurde, ist es einfach, aber das wird wohl nicht der Fall sein?! Der neue Mieter hat, wenn ich richtig verstehe, noch keinen schriftlichen Vertrag, natürlich gilt auch ein mündlicher Vertrag. Strafrechtlich ist dem Neuen nicht zu kommen, da er das Mietverhältnis nicht angetreten hat, ist dem Vermieter zwar ein Schaden entstanden, der Mieter hat sich aber nicht bereichert. Hier bleibt dann leider nur das Zivielrecht. Der Vermieter kann den neuen Mieter auf Schadenersatz verklagen. Tja wirklich schwierig. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Viele Grüße
Hallo,
das kann man so nicht sagen. Sie haben Ihre Wohnung zum XXX gekündigt. Hat Ihnen der Vermieter eine Kündigungsbestätigung zu Termin XXX ausgehändigt ?
Hat der Vermieter einen unterschriebenen Mietvertrag mit dem Nachmieter ab dem 01.10. ? Hat der Vermieter Ihnen darauf hin die Kündigung zum 30.09. SCHRIFTLICH bestätigt ?
Falls dies alles nicht zutrifft, müssen Sie wohl bis zum Ende des Zeitraumes Ihre Miete zahlen.
Liebe Grüße
Stephanie
Hallo,
also so ganz richtig ist das von dem Vermieter nicht, da sicherlich auch schon ein neuer Mietvertrag mit dem Nachmieter geschlossen wurde der wahrscheinlich ab 01.10 läuft. Ich vermute eher das der Vermieter nun versucht dich für alles in Regress zu ziehen so zu sagen. Allerdings ist der Nachmieter der, der zu belangen ist nicht du. Am besten du informierst dich mal beim Mieterschutzbund oder bei einem Anwalt. Du kannst aber auch dem Vermieter mal vorab sagen dass du das Mietverhältniss nicht wieder aufnimmst aus oben genannten Gründen. Vielleicht hat dein Wiederspruch allein schon Wirkung und du musst nicht noch weitere Schritte unternehmen.
Sofern mit dem Nachmieter noch kein schriftlicher Mietvetrag geschlossen wurde und Sie noch nicht schriftlich vorzeitig aus Ihrem Mietverhältnis entlassen wurden, haben Sie keinen Anspuch.
Liebe Ratsuchende,
Ihr Mietvertrag ist beendet, weil Ihr Vermieter Sie zur Räumung und Schlüsselübergabe aufgefordert hat.
Das Risiko, daß der Nachmieter abspringt, trägt der Vermieter selbst.
Viel Glück
hallo,
das kann ich nicht vollständig beantworten
es fehlen leider aber noch genaue Angaben.
Ist der neue Mietvertrag des Nachmieters bereits unterschrieben?
Findet Ihr Auszug im Einvernehmen vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist statt?
wenn Sie Ihre Kündigung ausgesprochen haben, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Bis zu deren Ende sollten Sie dann falls der Nachmieter abspringt, die Miete weiter zahlen. Eine Übergabe braucht dann aber auch nicht vorher statt zu finden. Sie können natürlich die Wohnung schon vorher räumen. Das Nachmieterproblem ist nach Ihrem Mietverhältnisende aber nicht Ihr Problem.
ich empfehle immer ein Übergabeprotokoll (mind. 3 Unterschriften, Vermieter, Mieter Zeuge) mit einem Zeugen Ihrer Wahl mit Aufnahme von Mängelfeststellung, Schlüsselübergabeprotokoll.
Gruss
microrman
Hallo,
so wie die Anfrage klingt wurde bis dato nichts schriftliches vereinbart, insbesondere kam es nicht zum Abschluß eines neuen Mietvertrages o.ä. mit dem Nachmieter.
Für diesen Fall würde ich davon ausgehen, dass das Mietverhältnis mit Ihnen fortbesteht. Zwar kann ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden, aber mir scheint der endgültige Bindungswille hat vorliegend gefehlt bzw. müßte von Ihnen bewiesen werden.
Das Gleiche gilt für eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses mit Ihnen.
Etwas anderes könnte dann gelten, wenn die Bitte des VM die Wohnung zum 30.09 zu räumen schriftlich erfolgt ist. Dann kann dieser Nachricht/Bitte entnommen werden, dass bereits vorher die Beendigung des Mietverhältnisses einvernehmlich beschlossen wurde.
Wenn diese Bitte nur mündlich ohne Zeugen erfolgte, halte ich es für sehr schwierig, diese einvernehmliche Beendigung des MV beweisen zu können.
Das Mietverhältnis dürfte daher bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen, vorausgesetzt es gab überhaupt schon eine Kündigung Ihrerseits.
Gruß
Sebastian
Hallo,
nein so geht es antürlich nicht!
Ist deine Anfrage noch aktuell, ich würde
mich gerne drum kümmern.
Grüße
Rene
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen…
MfG schoerschi
sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Der Nachmieter wird doch wohl einen Mietvertrag mit Deinem Vermieter geschlossen haben? Dann muss ER für den Schaden aufkommen.
Alles Gute!