Nachmieter wurde anderes Objekt angeboten

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe eine neue Wohnung gefunden, meine alte gekündigt und mich verpflichtet einen Nachmieter zu suchen. Diesen habe ich auch gefunden sowie vorgeschlagen. Daraufhin hat meine Hausverwalterin dem potentiellen Nachmieter weitere Objekte angeboten, für welches er sich dann entschieden hat. Bin ich meiner Pflicht zur Suche eins Nachmieters nun nachgekommen oder bleibe ich nun weiter in der Pflicht? Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass es doch nicht sein kann, dass ich das kleine Helferlein für meine Hausverwalterin gratis spiele und sie erstmal freie Wohnungen vergibt, da ich ja sowieso weiter die Miete zahlen muss.

Bitte um schnelle Hilfe!

Gruß
TM

Hallo,

der Verpflichtung „Nachmieter suchen“ sind Sie nachgekommen, es besteht also keine weitere Verpflichtung.

MfG

Petra0801

Der Vermieter ist leider nie verpflichtet einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren. Es kommt leider immer wieder vor, dass der Vermieter weitere/andere Objekte anbietet bzw. der potentielle Nachmieter selbst danach fragt.
Das ist ein höchst unseriöses Vorgehen, aber man kann rechtlich nichts dagegen tun.
Man kann sich dann nicht darauf berufen, dass man ja einen Nachmieter gestellt hat und ist aus der Pflicht genommen.
Dies wäre nur der Fall, wenn tatsächlich ein neuer Mietvertag für die eigene Wohnung zustande gekommen ist.

Hallo,

Zur Zahlung der Miete sind Sie bis zum Ende der Kuendigungsfrist verpflichtet. Der potentielle Nachmieter haette auch ungeeignet sein koennen oder er haette keine andere Wohnung nehmen muessen.

Lieben Gruss mitredenwill

Hallo,
es handelt sich sicherlich um eine vorzeitige, nicht fristgerechte Kündigung?
Dann ist es Kulanz, wenn sich der Vermieter/Hausverwaltung überhaupt auf einen Nachmieter einlässt.
Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.
Was steht in der vertraglichen Vereinbarung zur Suche/Vorschlag eines Nachmieters?

Viele Grüße
Llissy

Pech für Dich musst weiter einen Nachmieter suchen - es sei dann - du redest mit der Verwalterin und weist darauf das Du ja einen Nachmieter gefunden hast und Sie für die andere Wohnung nun keinen mehr suchen brauchst - Du hast Deine Verpflichtung erfüllt - nun liegt es am Verwalter - wenn Du höflich und freundlich bist - vielleicht klappt es. Oder wenn Du eine Rechtsschutz hast schalte einen Anwalt ein.

Auch wenn die Situation für dich nicht positiv ist, du hast keinen Vertrag.
Ich würde die Hausverwaltung anschreiben, sie darauf hinweisen, dass du einen Nachmieter genannt hast und du die Handlungsweise der Verwaltung nicht nachvollziehen kannst und unfair findest.
Unter diesen Aspekten wärst du nicht bereit, einen weiteren Nachmieter zu suchen und erwartest deine Freigabe zu dem von dir gewünschten Termin.
Ggf. müsstest du durch einen Anwalt die rechtliche Lage klären lassen.

Vielleicht hilft es, wenn du sehr bestimmt und druckvoll dich in dieser Forma per Einschreiben an die Verwaltung wendest.

Hallo TedMosby,

es gibt leider kein Recht vorzeitig die Wohnung zu
verlassen (Kündigungsfrist 3 Monate) und keine Miete mehrzu zahlen, wenn man Nachmieter stellt.

Hast Du mit Deinem Vermieter eine schriftliche Abmachung, oder nur alles mit der Hausverwalterin besprochen ?

Gruß

Hallo,

ich sehe das genau so; Sie haben ihre Verpflichtung erfüllt. Was die Vermieterin daraus macht, ist ihre eigene Sache.

MfG

hallo,
kenne zwar das gesetz nicht exakt, jedoch bin ich mir sicher: du hast einen nachmieter gefunden und deine pficht erfüllt.
lg
maria

Hallo TM,

also, erstmal hast Du einen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist, die einzuhalten ist.
Falls der VM einen Nachmieter akzeptiert, ist das Kulanz. Gibt es also dieses Kulanzversprechen in nachweisbarer Form?
Was sagt denn die Hausverwaltung tatsächlich? Daß Du keinen Nachmieter gestellt hast? Daß dieser nicht geeignet sei?
Bist Du lediglich in Sorge, Dein Nachmieter könne Dir abgeworben worden sein?

weiterhin alles Gute
waru

Tja Pech gehabt, da niemand Deine Wohnung gemietet hat, hast Du auch keine Nachmieter. Niemanden kannst was vorschreiben oder verbieten, wenn sich Dein Nachmieter anders orientiert so ist es seine Sache ebenso kannst Du Deiner Hausverwaltung verbieten eine andere Wohnung anzubieten- leider Pech gehabt.

Gruß connection

Hallo,
also mein Rechtsgefühl sagt mir das Gleiche. Du hast Deine Pflicht erfüllt. Hast Du Dich schriftlich verpflichtet, einen Nachmieter zu suchen? Wenn nicht, hat der Vermieter nichts in der Hand. Üblich ist wohl, dass man 3 potentielle Nachmieter sucht und der Vermieter zwischen diesen auswählen kann oder keinen davon nimmt. Ich an Deiner STelle würde ruhigen Gewissens ausziehen und auch keine Miete mehr für die alte Wohnung zahlen. Es wäre sicher gut, wenn Du dir von dem Nachmieter, den Du besorgt hast, schriftlich bestätigen läßt, dass Du ihn für Deine alte Wohnung angeworben hast. Nur so zur Sicherheit.
Hoffe damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo ,
Du bist deiner Verpflichtung ,einen Nachmieter zu finden ,nach gekommen . Dieser wurde auch von der Hausverwaltung akzeptiert . Du hattest ja den Nachmieter für deine Wohnung gesucht und gefunden wenn die Hausverwaltung nun hingeht und versucht Ihren Leerstand auf diese Weise zu füllen ist das nicht deine Sache . Fakt ist das Sie den Nachmieter akzeptiert haben und auch ein Mietvertrag zu Stand gekommen ist. An deiner Stelle würde ich dem Vermieter b.z.w. Hausverwaltung das auch so schreiben. Sollten die mit Forderungen kommen würde ich es darauf ankommen lassen. Ein Mieterverein hilft Dir garantiert sehr gerne dabei weiter .

Hallo,

die Sache mit dem „wenn ich einen Nachmieter stelle, bin ich schneller raus aus dem Mietvertrag“ ist leider ein Ammenmärchen. Wenn der Vermieter einen Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist rausläßt aus dem Vertrag, ist das kulant - mehr nicht. Sie bleiben in der Pflicht, den Vertrag bis Ende der Mietzeit bzw. Ende der Kündigungsfrist zu erfüllen.

Gruß

Micha