Nachmieter zahlt Küche nicht - und jetzt?

Hallo,

angenommen, es gibt eine Wohnung in der der Vormieter bei Auszug die Küche drinlässt.
Makler und Wohnungsverwaltung wissen davon und werden das entsprechend mit dem Nachmieter besprechen.
Dieser Nachmieter wurde erst 8 Monate nach Auszug gefunden.

Der Nachmieter meldet sich gar nicht bei den Vormietern (obwohl Makler angeblich darauf hingewiesen und Kontaktdaten übergeben hat).
Auf Anruf des Vormieters sagt Nachmieter er überlegt sich die Zahlungsweise und ruft zurück.

Rückruf kommt aber nicht.

Was nun?

Welche Rechte hat Vormieter? Nachmieter hat schon zwei Monate die Küche benutzt.
Was kann der Vormieter tun?

Vielen Dank für Hinweise,

Sonja

Hallo,

dem Nachmieter schriftlich per Einschreiben Anmahnen und eine Zahlungsfrist setzen.

Gruß

Samira

Kann der Nachmieter jetzt (nach zwei Monaten der Benutzung) eigentlich noch sagen, dass er die Küche nicht will und wir sie abbauen sollen?

Oder hat er sich das durch die Benutzung und Nicht-Meldung verspielt?

Danke,
Sonja

Oder hat er sich das durch die Benutzung und Nicht-Meldung
verspielt?

Ich denke, dass der Nachmieter in diesem Fall konkludent (durch Handeln, nämlich das mehrfache Nutzen der Küche) in den Kaufvertrag eingewilligt hat, sodern ihm bekannt war, dass die Küche explizit nicht zur Mietsache gehört.

Grüße

Hallo,

zwischen dem Vor- und dem Nachmieter besteht kein Übernahme-Vertrag.
Es fehlt aber offensichtlich auch an einer klaren Vereinbarung zwischen Vermieter und dessen Makler.

Rat: Den Nachmieter auffordern, Zugang zur Wohnung zu gewähren zum Ausbau der Einbauküche. Gleichzeitig Angebot unterbreiten, zu welchem Preise die Einbauküche übernommen werden kann. Termin setzen - mindestens 14 Tage - zur Beantwortung. Geschieht erneut nichts, dann Weg zum Anwalt. Hier geht es um Zivilrecht, nicht um Mietrecht.

Guss Günter

angenommen, es gibt eine Wohnung in der der Vormieter bei
Auszug die Küche drinlässt.
Makler und Wohnungsverwaltung wissen davon und werden das
entsprechend mit dem Nachmieter besprechen.
Dieser Nachmieter wurde erst 8 Monate nach Auszug gefunden.

Der Nachmieter meldet sich gar nicht bei den Vormietern
(obwohl Makler angeblich darauf hingewiesen und Kontaktdaten
übergeben hat).
Auf Anruf des Vormieters sagt Nachmieter er überlegt sich die
Zahlungsweise und ruft zurück.

Rückruf kommt aber nicht.

Was nun?

Welche Rechte hat Vormieter? Nachmieter hat schon zwei Monate
die Küche benutzt.
Was kann der Vormieter tun?

Vielen Dank für Hinweise,

Sonja

Wenn ich weiß, dass ich als Nachmieter eine Küchenzeile übernehmen kann, dann ist wohl klar, dass dies gegen Zahlung eines angemessenen Geldbetrages erfolgt.
Wenn ich nun die Küche nutze, dann handele ich „konkludent“, also im Sinne einer nicht ausdrücklich ausgesprochenen Willenserklärung.
Ich würde meinen (das heißt „nicht wissen“), dass ein Kaufvertrag dadurch bereits enstanden ist.

Hallo,

ein Kaufvertrag ist hier sicher nicht geschlossen. Der Vormieter kann aber eine Nutzungsentschädigung verlangen. Hierfür wird der neue Mieter auch zahlen müssen. Er sollte daher dem Nachmieter zuerst einmal erklären, dass er die Küche abholen wird, ersatzweise der Nachmieter die Küche erwerben kann und wenn er dem nicht zustimmt, er, der Nachmieter hierfür eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Hierbei kann der Vormieter bei eienr einzeiligen Küche bis zu 0,50 € pro Quadratmeter als Nutzungsentschädigung berechnen. Doppelzeilige Küchen kann man durchaus bis 0,80 € pro Quadratmeter berechnen.

Gruss Günter

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Hallo Sonja,

angenommen, es gibt eine Wohnung in der der Vormieter bei
Auszug die Küche drinlässt.
Makler und Wohnungsverwaltung wissen davon und werden das
entsprechend mit dem Nachmieter besprechen.

Was werden Sie mit dem Nachmieter besprechen ?
Entscheidend ist m.E., welche (nachweisbaren) Vereinbarungen zwischen Vor mieter und Ver mieter getroffen wurden:
a) bei Einbau der Küche und wesentlich wichtiger
b) bei Auszug.
Ist z.B. eine Ablöse vereinbart, wenn ein Nachmieter einzieht ?
Weshalb hat sich Vormieter diese nicht bereits mit Auflösung des Mietvertrages vom Vermieter zahlen lassen ?
Vormieter kann sich ausschließlich an Vermieter wenden, da zwischen Vor- und Nachmieter offensichtlich kein Rechtsverhältnis besteht (so kann ich es zumindest aus deinen Schilderungen herauslesen)…
Vormieter kennt auch das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Nachmieter nicht. Eventuell wurde eine Wohnung mit EBK zu angemessenem Mietpreis vermietet.

Der Nachmieter meldet sich gar nicht bei den Vormietern
(obwohl Makler angeblich darauf hingewiesen und Kontaktdaten
übergeben hat).

Weshalb sollte er sich melden ? Ist eine Ablöse in seinem Mietvertrag vereinbart ?

Auf Anruf des Vormieters sagt Nachmieter er überlegt sich die
Zahlungsweise und ruft zurück.

Jetzt dreht sich die Angelegenheit etwas. Könntest du nähere Informationen geben, welche Vereinbarungen zwischen Vermieter, Vormieter und Nachmieter bestehen ?

Welche Rechte hat Vormieter? Nachmieter hat schon zwei Monate
die Küche benutzt.
Was kann der Vormieter tun?

Bestenfalls an den Vermieter wenden, sofern er keine separate Vereinbarung mit Nachmieter geschlossen hat. Ich kann bislang nicht erkennen, welche konkludente Handlung der Nachmieter gegenüber dem Vormieter im Sinne eines geschlossenen Kaufvertrags vorgenommen hat.
Grüße
BW