Hallo Sonja,
angenommen, es gibt eine Wohnung in der der Vormieter bei
Auszug die Küche drinlässt.
Makler und Wohnungsverwaltung wissen davon und werden das
entsprechend mit dem Nachmieter besprechen.
Was werden Sie mit dem Nachmieter besprechen ?
Entscheidend ist m.E., welche (nachweisbaren) Vereinbarungen zwischen Vor mieter und Ver mieter getroffen wurden:
a) bei Einbau der Küche und wesentlich wichtiger
b) bei Auszug.
Ist z.B. eine Ablöse vereinbart, wenn ein Nachmieter einzieht ?
Weshalb hat sich Vormieter diese nicht bereits mit Auflösung des Mietvertrages vom Vermieter zahlen lassen ?
Vormieter kann sich ausschließlich an Vermieter wenden, da zwischen Vor- und Nachmieter offensichtlich kein Rechtsverhältnis besteht (so kann ich es zumindest aus deinen Schilderungen herauslesen)…
Vormieter kennt auch das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Nachmieter nicht. Eventuell wurde eine Wohnung mit EBK zu angemessenem Mietpreis vermietet.
Der Nachmieter meldet sich gar nicht bei den Vormietern
(obwohl Makler angeblich darauf hingewiesen und Kontaktdaten
übergeben hat).
Weshalb sollte er sich melden ? Ist eine Ablöse in seinem Mietvertrag vereinbart ?
Auf Anruf des Vormieters sagt Nachmieter er überlegt sich die
Zahlungsweise und ruft zurück.
Jetzt dreht sich die Angelegenheit etwas. Könntest du nähere Informationen geben, welche Vereinbarungen zwischen Vermieter, Vormieter und Nachmieter bestehen ?
Welche Rechte hat Vormieter? Nachmieter hat schon zwei Monate
die Küche benutzt.
Was kann der Vormieter tun?
Bestenfalls an den Vermieter wenden, sofern er keine separate Vereinbarung mit Nachmieter geschlossen hat. Ich kann bislang nicht erkennen, welche konkludente Handlung der Nachmieter gegenüber dem Vormieter im Sinne eines geschlossenen Kaufvertrags vorgenommen hat.
Grüße
BW