Hallo,
hoffe, das ist das richtige Forum für folgende Frage:
Wenn unverheiratete Eltern dem Kind bei der Geburt den Nachnamen der Mutter geben und später heiraten und wenn dann die Mutter bei der Heirat den Namen des Vaters annimmt, was passiert dann mit dem Nachnamen des Kindes?
Erhält es dann auch den neuen Familiennamen, also den des Vaters?
Oder muss es den „alten“ Familiennamen, nämlich den der Mutter behalten?
Oder darf man das vielleicht sogar frei wählen?
Wo ist so was geregelt? Gibt es dazu Gesetze?
Danke für Eure Antworten!
Gruß
Sui
Auch hallo.
FAQ:1773 dürfte teilweise helfen
Ansonsten kann man sich im Familienrecht mal umsehen: http://www.brennecke-partner.de/default.php?Navi=Rec…
mfg M.L.
http://www.brennecke-partner.de/default.php?Navi=Rec…
mfg M.L.
Danke Markus, guter Tipp! Über den Link kam ich zu den §§ 1617 ff BGB.
Mama und Papa können heiraten und Junior kann dann den neuen Familiennamen bekommen!
Gruß
Sui