Nachprüfung bestanden

Hallo,

ich habe eine Frage zum Prüfungsrecht an Universitäten.

Ich studiere Medizin im 1. Semester und habe heute meine Nachprüfung geschrieben. Nun habe ich 22 Punkte wobei ich 27 (von 45) brauche um 60% zu haben womit ich allgemein bestehe.

Jetzt sagt (unten stehend) die Ärztliche Approbationsordnung, dass ich auch bestehe wenn ich genauso viel Punkte habe wie der Durchschnitt (der ist bei 22Punkten), doch da muss ich normalerweise mindestens 50% haben. Dies habe ich nicht (die wären bei 22,5 Punkten also 23 weil meistens aufgerundet wird).

Meine Frage ist jetzt, ob es für diesen Fall wenn der Durchschnitt ebenfalls unter 50% liegt einen Sonderfall gibt.

Falls jemand die Antwort nicht weiß, aber dafür ein passendes Forum o. ä. kennt wo ich dich posten kann, kann mir dies gerne nennen.

Vielen Dank im Voraus

Farin

Auszug Ärztlichen Approbationsordnung:
§ 9 Prüfungen, Benotung und Benotungsgrundsätze
(1) Für die Bewertung der Leistungsnachweise sind die in § 13 (2) ÄAppO genannten Prüfungsnoten zu verwenden.
(2) Prüfungen sind in Anlehnung an § 14 ÄAppO bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der maximal zu erreichenden Punktzahl erreicht oder die vom Prüfling erreichte Punktzahl die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge um nicht mehr als 22 Prozent unterschreitet. Tritt die Gleitklausel in Kraft, so müssen für das Bestehen der Prüfung mindestens 50 % der maximalen Punktzahl erreicht worden sein.

hallo

  1. bin ich der falsche „Experte“ den du angeklickt hast
  2. Ich denke das das von Uni zu Uni bzw.Bundesland andere
    Bestimmungen gibt
    Aber Ich denke das der Fall eingetreten ist das wenn der Durchschnitt unter der geforderten 50% liegt eine Sonderklausel die Anforderungen runtergestuft werden. Frage doch einen Prof wie das geht. sorry wenn ich dir nicht weiterhelfen konnte, aber wünsche dir viel Glück für deine weitere Arbeit

Hallo,

ich empfehle dir bei „gutgefragt.net“ deine frage zu stellen. dort sind mehr experten

lg

Leider kann ich Dir da nicht weiter helfen,
denke aber, dass du in der Zwischenzeit sicher eine Antwort bekommen hast.

MfG!