Hallo,
vor etwa 2 Wochen habe ich per Elster meine Steuererklärung für 2023 eingereicht. Heute beim Aufräumen sind mir noch dabei nicht berücksichtigte Spendenbelescheinigungen in die Hände gefallen. Kann ich sowas noch nachschieben oder ist der Zug abgefahren?
Gruß
tvfan
Servus,
da wartest Du ersma die Veranlagung ab, erhebst dann fristgerecht Einspruch (in dem sinnvollerweise von vornherein drinne steht, dass er zur Wahrung von Frist und Form erhoben wird), und dadurch ist die ganze Veranlagung wieder „offen“. Mit diesem Einspruch legst Du die Spendenbescheinigungen vor.
Einfacher geht, wenn Du telefonisch (hier ist ausnahmsweise Telefonieren mit dem FA sinnvoll) vorfühlst, wie das Wetter ist, und fragst, ob die Spendenbescheinigungen noch im Sinn „bekannt gewordener neuer Tatsachen“ berücksichtigt werden können. Wahrscheinlich (muss aber nicht) freut sich der Sachbearbeiter, dass er das ohne Einspruchsverfahren durchziehen kann, das ist nämlich gut für seine persönliche Statistik.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
mir ist das auch schon mal passiert, dass mir nach Abgabe der Steuererklärung Belege in die Hand fielen. Ich habe dann kackfrech eine neue Erklärung hochgeladen (Elster), in der auch noch die zusätzlichen Ausgaben standen. Es wird, so viel ich weiß, bei mehreren Steuererklärungen die neueste berücksichtigt.
Viele Grüße
Christa
Hach, da isser ja wieder…
… mehr als 7 Wochen einfach so abwesend. Das führte nicht nur bei mir schon zu schwersten Entzugserscheinungen. Wie kannst Du das, lieber @Aprilfisch verantworten?
YMMD, auch wenn Montag ist.
&tschüß
Wolfgang
Hallo!
Solange noch kein Bescheid „ergangen ist“ kannst du vollumfänglich alles ändern.
Schicke entweder
a) (bessere Alternative) die ganze Steuererklärung mit der geänderten Anlage Sonderausgaben noch einmal neu über Elster oder
b) (theoretisch genauso möglich, aber in der Praxis wird das vom Finanzamt manchmal übersehen) einen Brief/ eine Elster-Nachricht/ eine E-Mail an das Finanzamt und beantrage, dass die nachgereichten Spendenbelege bei der Veranlagung berücksichtigt werden.
Ein Einspruch ist in solchen Fällen nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Den Einspruch würdest du nur benötigen, wenn z.B. sich dein Änderungsantrag zu spät erfolgt und nicht mehr bei der Veranlagung berücksichtigt wird.
Durch einen unnötig eingelegten Einspruch würdest du unnötig das Rechtsmittel verlieren, zudem führt das zu einer sogenannten „Komplettaufrollung“, bei der sich das Finanzamt alles noch einmal anschaut und möglicherweise zu deinen Ungunsten Sachverhalte prüft und strenger beurteilt, als dies bei einer „normalen“ Veranlagung passieren würde.
Gruß
PS:
Das hat keine Bedeutung, weder bei einer geänderten Erklärung noch bei einem Einspruch oder Änderungsantrag, der vor Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist erhoben wird. Der § 173 AO spielt erst nach eingetretener Bestandskraft (nach Ablauf der Einspruchsfrist) eine Rolle.