gemäß Nr. 2 Änderung der Rahmenvereinbarung informieren wir Sie darüber, dass wir die unter Nr. 5 der Online-Banking-Rahmenvereinbarung genannten Verfügungslimite zum 04.05.2020 wie folgt ändern:
Brokerage-Verfügungen gemäß Nr. 11 werden durch das am Ausführungstag vorhandene Guthaben sowie eine für das Verrechnungskonto vereinbarte Kreditlinie begrenzt.
Die Deckungsprüfung für Brokerage-Verfügungen, außer bei DekaBank-Depots, erfolgt am jeweiligen Verrechnungskonto.
Hatte die Nachricht im Sparkassen online banking Postfach. Was bedeutet das ? Hat das was mit dem dispo zu tun?