Nachrücker für den Bundestag

Hallo allerseits,

Baron von Guttenberg ist aus dem Bundestag ausgeschieden, aber es ist trotzdem kein CSU-Nachrücker nachgerückt, weil die CSU Überhangmandate hat bzw. hatte. Ich würde nun gerne wissen, wieviel Überhangmandate noch da sind, bzw. wann wieder ein Nachrücker von der CSU-Landesliste nachrücken kann (so natürlich nochmal Abgeordnete ausscheiden).

Weiß das jemand ?

Schöne Grüße

Bernhard Maurer

Hallo Bernhard,

Ich würde nun gerne wissen,
wieviel Überhangmandate noch da sind, bzw. wann wieder ein
Nachrücker von der CSU-Landesliste nachrücken kann

Wikipedia sagt mir, daß die CSU 2009 gleich drei Überhangmandate hatte.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberhangmandat#Aus…

Viele Grüße
Marvin

Oh !!! Danke für die Information.

Gehe ich recht in der Annahme, daß es durch den Abgang vom Baron Guttenberg jetzt nur noch zwei sind ? Dann müßte wieder jemand nachrücken.

Gruß Bernhard Maurer

Wikipedia sagt mir, daß die CSU 2009 gleich drei Überhangmandate hatte.
http://de.wikipedia.org/wiki/C3%9Cberhangmandat#Ausw…

Viele Grüße
Marvin

Hallo Bernhard,

Gehe ich recht in der Annahme, daß es durch den Abgang vom
Baron Guttenberg jetzt nur noch zwei sind ?

Tja, ich würde denken, daß es trotzdem noch drei CSU-Abgeordnete sind, die dank Überhangmandat in den Bundestag gekommen sind.

Dann müßte wieder
jemand nachrücken.

So sollte man meinen, in dem Fall tritt aber die Ausnahme von der Regel in Kraft :wink:
s. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 1998, Punkt 3b)

„Solange die Partei des weggefallenen Wahlkreisabgeordneten in dem betreffenden Land über Überhangmandate verfügt, ist das Sitzkontingent der Landesliste erschöpft. § 48 Abs. 1 Bundeswahlgesetz ist daher in diesem Fall nicht anwendbar.“
http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/199802262.htm

Viele Grüße
Marvin

Danke wiederum für die Antwort.

Gruß
Bernhard Maurer