Nachsendeantrag vorübergehende abwesenheit Post

Hey zusammen,
ich hätte mal eine Frage zur Nachsendung wegen Vorübergehende Abwesenheit. Wie verhält es sich mit Post wenn man so einen Antrag stellt aber auf dem Brief steht „Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte“ oder „Nicht Nachsenden Bitte mit neuer Anschrift zurück“ wird solche Post trotzdem nachgesendet ohne das der Absender bescheid bekommt? Weil ja eigenltich kein Umzug vorliegt sondern nur eine Vorübergehende Abwesenheit. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. Viele Grüße

Hallo,

bei vorübergehender Abwesenheit werden Sendungen mit Vorausverfügungen (also nicht nachsenden etc.) nicht nachgesandt, sondern in den Hausbriefkasten eingelegt. Da der Absender das Porto bezahlt, bestimmt er auch, was mit der Sendung geschieht. Es kann also sein, dass der Briefkasten nach deiner Rückkehr trotzdem voll ist mit diesen Briefen und infopostsendungen und Zeitschriften.

Viele Grüße

Monika

Hallo Electro83 !
Du das ist ganz einfach denn ich finde einfach das Du da ein paar Sachen zusammen geschmissen hast.
Es ist so, dass Du Nachsendung wegen Vorübergehende Abwesenheit dann stellen kannst wenn Du zum Beispiel : in Urlaub fährst, oder auf eine längere Kur gehst, oder wegen Arbeit in einem länger anderem Bundesland arbeiten müsstest .
Dann wird dir die Post, also die Briefpost, zu deiner neuen Adr. Nachgesandt, und das ist auch nur so lange, wie Du dich da aufhältst : Beispiel : Du fährst wegen Arbeit, von 1.2. bis zum 31.5.2010 nach München und gibst auf dem Antrag auch eine Adr. An in München, dann kommt bis zu letzten Tag auch all deine Briefpost dort an . !
Du das betrifft dann nur deine Briefpost, alles andere wie, Zeitungen ( Tageszeitungen oder Wochenblätter) , oder Infopost ( Kataloge ) Pakete Päckchen oder Warensendungen, geht weiter hin zu deiner alten Adr. !
Du das was Du meinst, sind nur Infos für den Postkollegen, wie zum Beispiel : „Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte“ das greift nur, wenn Du für immer in München s. O. bleiben willst, aber Du bist ja nur Vorübergehend Abwesend und dann bekommst auch den Brief .
Denn dann ist dein Antrag abgelaufen und all deine Post ,nach dem ( 31.5 ) kommt wieder zuhause bei deiner alten Adr. An . !!!
Ein Tipp von alten Hasen : Du solltest den Antrag mindestens 10 Tage vorher gestellt sein, muss am Postschalter aufgenommen sein, denn dann kommt auch alles rechtzeitig an, und 2 bis 3 Tage vor dem Rückfahrt Termin sollte dein Antrag schon enden ,damit bei deiner Gast Adr. Nicht noch Post ankommt wenn Du schon weg bist .
Und Noch ein Tipp : Du solltest wenn Du nicht alleine Fährst dein Partner ,Kinder mit angeben denn es bekommt nur der Post nachgesandt der auch auf dem Antrag steht .!!!
So ich hoffe das ich dir ein bisschen weiter helfen konnte ??
Gute Reise ….
Rafael

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