Darf man kinder länger in der Schule lassen ohne das die Eltern informiert werden?
Mein Sohn muss manchmal nachsitzen, ich werde aber darüber nicht infomiert. Manchmal hat man ja Termine (Arzt, Mittagessen). Die Schule meint sie Dürfen das so einfach, was ich mir nicht vorstellen kann.
LG DR.Eimer
Welches Bundesland?
Welche Schulart?
Welche Klasse?
Die Schule meint sie Dürfen das so einfach
Wer hat das gesagt?
Gruß
Kreszenz
Hamburg
7 Klasse
Gym
die Schule sagt das…
Moin (!),
soviel ich weiß, muss ein Nachsitzen zumindest in dieser Klassenstufe den Eltern angekündigt werden, aber meine Infos sind aus NRW und Berlin.
Sprich den Elternbeirat, oder wie auch immer der bei euch heißt, an, den Klassenlehrer und wenn keine verläßlichen Infos, Quellen, genannt werden wende Dich schriftlich an die Schulleitung, die sollten es eigentlich wissen.
Du kann natürlich parallel beim ??? (Kultusministerium) nachfragen, ich weiß nicht wie es in HH heißt.
Evtl. auch bei der GEW.
LG Volker
die Schule sagt das…
Wer von der Schule - und wem? Dir? Deinem Sohn?
Hallo!
Ich würde, selbst wenn ich als Mutter im Recht wäre, gar nicht darauf beharren. Ich würde dem Klassenlehrer mitteilen, dass ich das Nachsitzen müssen meines Kindes OK finde, jedoch um einen kurzen Anruf aus dem Sekretariat bitten, damit ich mir keine Sorgen mache.
Natürlich nur dann, wenn es sich um einen etwas längeren Zeitraum (wie z.B. eine ganze Schulstunde) handelt. Und wenn das öfter vorkommt, dass es bei Euch zum Thema wird, würde ich meinem Filius mal ins Gewissen reden.
Viele Grüße
Inge
die klassenlehrerin hat mir (Vater) das gesagt, sie dürfe das…
die klassenlehrerin hat mir (Vater) das gesagt, sie dürfe
das…
Das Hamburgische Schulgesetz unterscheidet in § 49 zwischen „Erziehungsmaßnahmen“ und „förmlichen Ordnungsmaßnahmen“(über Letztere sind laut Absatz (8) die Sorgeberechtigten zu unterrichten).
Zu „Erziehungsmaßnahmen“ steht in Absatz (2):
… Erziehungsmaßnahmen sind insbesondere: Ermahnungen und Absprachen, kurzfristiger Ausschluss vom oder Nachholen von Unterricht ,…
.
Der Zusatz „nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten“ aus einer älteren Fassung wurde offenbar gestrichen, sodass die Lehrkraft anscheinend zumindest formal korrekt handelt.
Ich würde sie einfach bitten, künftig in so einem Fall Deinem Sohn einen Anruf zu ermöglichen.
Gruß
Kreszenz