Darf ein Lehrer einen Schüler Nach- (oder Vor-) sitzen lassen,
um diesen, in dieser Zeit zum lernen zu bewegen
(Klar ist das ein soziales Entgegenkommen von Seite des Lehrers),
obwohl absolut kein Verstoß gegen Die Schulordung o.ä. vorliegt???
Gute Frage. Aber vielleicht liegt aus Sicht des Lehrers ein Verstoß vor? Ansonsten würde ich solche Angebote IMMER wahrnehmen. Kann man nur von profitieren.
Gruß
A. Nessel
Ja, was soll dagegen sprechen? Der Lehrer muss dafür sorgen, dass bestimnmte Kenntnisstände erreicht werden.
Nachsitzen hat erstmal nix mit einem Verstoß gegen eine Schulordnung zu tun!
Da gibt’s kein „Automatismus“ oder so was.
Da du sonst keine weiteren Infos zu dem Fall schreibst, kann ich da auch nicht mehr dazu sagen. Ich würde es hier eher als Entgegenkommen des Lehrers ansehen, nicht unbedingt als Strafe.
LG
Boogy
Hallo,
bei so wenig Hintergrundinformation sehe ich mich nicht in der Lage, dir eine halbwegs sichere Antwort zu geben. Zu Schulfragen gehört übrigens unbedingt das Bundesland.
Eine angemessene Lernhaltung gehört zu den Pflichten eines Schülers - auch eine Verweigerungshaltung bei der Mitarbeit ist so etwas wie ein Verstoß gegen die Ordnung der Schule.
Gruß
SingSang
Der Lehrer hat einen gewissen Ermessensspielraum. Bei nachlässiger Arbeitshalten, v.a. nach wiederholtem Ermahnen seitens der Lehrkraft, kann er vor- oder nacharbeiten lassen. Dies soll nicht dem „Absitzen“ in Form einer Strafe dienen, sondern Lücken, die durch die mangelhafte Arbeitshaltung (besonders Ströungen im Unterricht, Vergessen von Arbeitsmitteln oder wiederholter unerledigter Hausaufgaben (ohne Grund oder mit nur „lässiger“ Begründung) entstanden sind.
Darf ein Lehrer einen Schüler Nach- (oder Vor-) sitzen lassen, Ja!
um diesen, in dieser Zeit zum lernen zu bewegen,
obwohl absolut kein Verstoß gegen die Schulordung o.ä.
vorliegt? Ja, auch dann, denn es ist nur eine Hilfe für den Schüler und keine Strafmaßnahme wie Verweis, Unterrichtsausschluss etc.
Darf er, allerdings sollten die Eltern informiert werden. Bei der Oberstufe bedarf es keiner Information an die Eltern.
Hallo,
ich finde das Engagemet des Lerhers toll!
Grüßle Ute Horn
Also Nachsitzen ist an sich nur vorgesehen als Disziplinarmaßnahme.
Die Nicht-Vorbereitung auf Klassenarbeiten o.ä. kann durchaus als Pflichtverletzung des Schülers gewertet werden. Sie fließt ja auch in die Note ein (unter Verhalten bzw. Mitarbeit.)
In der Schulordnung muss ja auch nicht stehen, dass man nicht schwätzt o.ä.
An sich ist schwer vorstellbar, dass ein Lehrer sowas zum Nachteil des Schülers macht. es ist jedenfalls sinnvoller als wenn der Schüler ‚nachsitzt‘ um dem Hausmeister putzen/aufräumen zu helfen
D.h. der Lehrer wird das als unterstützende Maßnahme anordnen, nicht als ‚Strafe‘ ieS.
An stelle des Schülers würd ich mich artig bedanken
OG