Wenn jemand bei seinem 450 Euro Nebenjob nachts 1 Stunde arbeite ,hat er dann Anspruch auf Nachtzuschlag oder erst bei 2 Stunden Arbeitszeit wie es von einigen Leuten erzählt wird ?
Wenn dieser jemand in der Zeit von 23:00Uhr bis 06:00Uhr (Bäckereien/Konditoreien alles eine Stunde eher) arbeitet, dann hat er einen Anspruch auf einen Ausgleich.
Der Ausgleich ist mit dem Wortlaut
hier im Absatz 5 geregelt.
Stellt sich nur die Frage: Existiert ein Tarifvertrag?
und du darfst ja nicht mehr verdienen, 450€ ist die Obergrenze, da lässt sich nur die Arbeitszeit verringern.
Das ist insofern falsch, als dass die Nachtarbeitszuschläge in aller Regel kein Arbeitsentgelt im Sinne der SV sind.
Es gäbe Ausnahmen, allerdings ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass der Stundensatz bei einem Minijob derart hoch (>25,-€ die Stunde) ist.
Eine Quelle war ich noch schuldig:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/04_minijob/02_verdienstgrenzen/node.html
Dort unter „steuerfreie Einnahmen“.
Nachfrage,
was ist hiermit?
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.
So,wie ich den Paragraphen verstehe, hätte der UP bei einer Arbeitszeit von 16:00 - 24:00 Uhr z.B. keinen Anspruch auf Zuschläge, weil die Nachtarbeit „nur“ eine Stunde wäre.
Data
Danke für dei Ergänzung!
Eigentlich dachte ich, ich hätte beide Zitate mit drin, wenn ich schon die Quelle liefer …
Sieht natürlich blöde aus, jetzt
VG
Guido - wird Zeit für’s Wochenende, ich geh jetzt
Servus,
das hier
wäre auch verkehrt, wenn es sich um SV-pflichtiges Entgelt handelte. Selbstverständlich darf ein Arbeitnehmer so viel verdienen wie er mit seinem Arbeitgeber aushandelt. Das Thema „Angemessenheit“ spielt unterhalb der Preisklasse von Ferdinand Piëch keine Rolle.
Schöne Grüße
MM