Servus,
bedeutet lediglich:
Das an dieser Stelle Festgelegte gilt dann, wenn keine tarifvertraglichen Regelungen bestehen, die sich genau auf diesen Gegenstand beziehen, und wenn welche bestehen, die Teile des hier Festgelegten betreffen, gilt das hier Festgelegte in allem übrigen.
D.h. für etwas mehr als die Hälfte, wenn ich recht weiß etwa 54 % der Beschäftigten in Deutschland, gilt alles, was im ArbZG festgelegt ist, genau so, wie es dort festgelegt ist. Einschließlich der - ich wiederhole mich und schließe mich weiterhin @DrSoon an - leider keineswegs eindeutigen Bestimmung, dass für Nachtarbeit "angemessene" Zuschläge bezahlt oder (bezahlter) Freizeitausgleich gewährt werden muss. Ein BEispiel für eine eindeutige Bestimmung wäre, wenn dort stünde, dass die Zuschläge für Nachtarbeit mindestens 20 % des Grundlohns ausmachen müssen.
„Soweit es nicht regnete, konnten wir auf unserem Irlandurlaub wunderschöne, ausgedehnte Gänge unternehmen“: Bezieht sich auf vielleicht einen von fünf Ferientagen.
„Soweit es nicht von plötzlichem Starkregen überflutet ist, kann das tief eingeschnittene Tal, in dem diese Oase liegt, gefahrlos begangen werden“: Bezieht sich auf mindestens 360 Tage im Jahr.
Moral: Diese Konstruktion mit dem Wörtlein „soweit“ enthält keine Aussage darüber, welche der fraglichen Alternativen Ausnahme und welche die Regel ist und erst recht keine, welche dem Wunsch dessen entspricht, der da schreibt.
Schöne Grüße
MM