Nachteile gegenüber Zeitarbeitnehmerin?

Könnte es sein,das es einen Unterschied macht,ob man eine über eine Zeitarbeits-
firma bei einem Kunden angestellte Arbeitnehmerin ist oder eine über eine Zweit-
firma angestellte Arbeitnehmerin,wo der Kunde mit der Zweitfirma einen Werkver-
trag abgeschlossen hat bezüglich eines gegebenenfalls eingetretenen Schadens-
ersatzanspruches gegenüber dem Kunden(z.b. wenn der Kunde ohne triftigen
Grund ein Werkverbot ausgesprochen hat und die Arbeitnehmerin deshalb ar-
beitslos wurde),da ich las:Zu berücksichtigen ist aber auch,das der Kunde ein Haus-
verbot nur aus triftigem Grund aussprechen darf.Andernfalls kann der Kunde gegen-
über dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig sein.Da in diesen Sätzen nur von
Arbeitnehmer die Rede ist ,kann ich daher gar nicht verstehen,warum der über
eine Zweitfirma eingestellten Arbeitnehmerin kein Schadensersatz zustehen soll,
wie es mir ein arbeitsrechtlich fast fachkundiger Bekannter 100%ig zusicherte?

Hallo,

wieso wärmst Du das jetzt wieder auf, nachdem du im vorigen Posting schon eine von Dir akzeptierte Lösung bekommen hast?

Nochmal: Ja, es macht einen gewaltigen Unterschied in den jeweiligen Rechtsbeziehungen, ob ich als Leih-AN oder als AN im Rahmen eines Werkvertrages bei einem fremden AG eingesetzt werde.
Das wurde Dir ja auch schon erklärt.

Alberca

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