Nachtklausel Fahrradversicherung

Hallo,

ich habe eine Hausrat der HUK24 mit Zusatzoption für einfachen Fahrraddiebstahl.

Nun bekomme ich leider weder von meiner Versicherung noch einem Versicherungsvertreter der HUK Coburg die entsprechenden Antworten.

  1. In den AGBs steht eine Nachtklausel von 22:00-06:00
    Uhr. Gilt die Nachtklausel auch für für die
    Zusatzoption für einfachen Diebstahl, bzw. die sog.
    Außenversicherung?
  2. Nachweis das das Fahrrad verkehrsüblich gesichert
    wurde. Heißt das nun ich muss immer ein Foto
    machen oder Zeugen haben?
  3. Was ist verkehrsübliche Sicherung:
    Rahmen mit Rad gesichert?
    Oder Rahmen u. mind. 1 Rad an festen Gegegenstand
    gekettet, z.B. Straßenlaterne?

Ich habe folgende Situation:

  • Ich lasse mein Fahrrad eben mal Nachts immer mal
    wieder am Bahnhof stehen, wenn es bspw. regnet.
  • Hin und wieder mache ich auch eine Fahrradtour
    über 1-2 Tage. Da steht das Fahrrad dann eben
    mal nachts vor einer Pension im Freien.
    Aber eben immer an einen Zaun oder Laterne gekettet.

Diese Dinge müssen eben abgesichert sein, sonst
wäre eine Zusatzoption für einfachen Diebstall völlig
sinnlos.

Danke schon mal für Eure Infos.

Hallo,

siehste, alles hat seinen Preis. Willst Kohle sparen und wenn Du was willst, ist keiner da! Selber schuld!

Die Nachtklausel entfällt bei GEBRAUCH des Fahrrades und es genügt ein handelsübliches Fahrradschloß.

VG René

Ich habe folgende Situation:

  • Ich lasse mein Fahrrad eben mal Nachts immer mal wieder am Bahnhof stehen, wenn es bspw. regnet.

Dann gilt die Nachtzeitklausel, ist das Rad futsch, gibts keine Entschädigung.

  • Hin und wieder mache ich auch eine Fahrradtour über 1-2 Tage. Da steht das Fahrrad dann eben mal nachts vor einer Pension im Freien.

Dann gilt die Klausel auch. Das Rad müßte im Gebäude geparkt werden.

Diese Dinge müssen eben abgesichert sein, sonst wäre eine Zusatzoption für einfachen Diebstall völlig sinnlos.

Dann such Dir eine Versicherung, die die Nachtzeitklausel nicht hat. Ob Du das bei den Billigheimern findest, weiß ich nicht.

Hallo,

in Kurzform, das Fahrrad ist außerhalb des Hauses nur in der Zeit von 06 Uhr morgens bis 22 Uhr abends versichert.

Während dieser Zeit genügt ein ganz normales Fahrradschloß.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, das Fahrrad bei einem anderen Versicherungsunternehmen (Hausrat) zu versichern,
wo Versicherungsschutz für 24 Stunden angeboten wird.

Gruß Merger

Das Problem ist:

Du hast die AVB der HUK24 vor Dir, wir nicht.

Bei dem beschriebenen Verhalten wird es m.E schwierig, eine Versicherung zu finden, die das übernimmt.

Mein Vorschlag: Billiges Rad benutzen, ist billiger als die Versicherung.

Gruss

Barmer

hallo,

Bei dem beschriebenen Verhalten wird es m.E schwierig, eine
Versicherung zu finden, die das übernimmt.

sehe ich nicht so,
den gewünschten versicherungsschutz gibts ohne probleme im gleichen konzern.

Mein Vorschlag: Billiges Rad benutzen, ist billiger als die
Versicherung.

erzähl das bitte den ganzen rentnern, die jetzt wie irr pedelecs kaufen :smile:

snake

Da gibts nur eins:

Nimm die 3,- im Monat mehr in die Hand und such dir eine Versicherung, wo du

  1. Einen Ansprechpartner in einer Vertretung oder in einem Home Office hast (Keine teuren Service-Hotlines)
  2. auf solche Sachen wie die Nachtklausel verzichtet, weil der Kunde und seine Bedürfnisse im Vordergrund stehen, und nicht nur Spottpreise angeboten werden, um die Leute zu fangen und wenn du einen Schaden hast kannst dich um alles selbst kümmern und wirst recht schnell merken, dass du voraussichtlich selten Leistungen erhalten wirst.

Grüße aus Bayern

da Wastl

Hallo

Da gibts nur eins:

Nimm die 3,- im Monat mehr in die Hand und such dir eine
Versicherung, wo du

bei einem nur-mal-angenommenen Beitrag von 120,- € für eine Hausratversicherung entsprechen die „3,- im Monat mehr“ immerhin einem höheren Aufwand von 30%! (*zynische Frage an*: Merkt man, dass ich den alten Vertretertrick, Beiträge durch die Umrechnung auf monatliche Zahlungsweise klein erscheinen zu lassen, nicht mag? *zynische Frage aus*)

  1. Einen Ansprechpartner in einer Vertretung oder in einem
    Home Office hast (Keine teuren Service-Hotlines)

Leider ist dies nur allzu häufig eben keine Garantie, nicht irgendeinen Blödsinn erzählt zu bekommen.

  1. auf solche Sachen wie die Nachtklausel verzichtet, weil der
    Kunde und seine Bedürfnisse im Vordergrund stehen,

Das ist aber jetzt schon arg idealisierend! Wenn (!!) Versicherer auf die Nachtklausel (oder ähnliches) verzichten, dann sicherlich nicht, um die Bedürfnisse des VN zu befriedigen, sondern um sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. (Dass das für den Kunden von Vorteil ist, ist klar!)

und nicht
nur Spottpreise angeboten werden, um die Leute zu fangen und
wenn du einen Schaden hast kannst dich um alles selbst kümmern
und wirst recht schnell merken, dass du voraussichtlich selten
Leistungen erhalten wirst.

Kann man das „selten“ in Zahlen fassen? In wievielen Fällen bekommt der Kunde Schadenzahlungen beim „Markenversicherer“ häufiger als beim „Internetversicherer“?

Nicht missverstehen: Ich bin selber ein Befürworter der Betreuung vor Ort. Aber das hier ist selbst mir zu dick aufgetragen.

Viele Grüße
Loroth