Nachträglich Erbrecht?

Hallo.
Ich hab eine Frage zum Thema Erbrecht.
Schreibe es aber hier, weil es auch um Sozialversicherung geht.

Mein Papa hat vor 9 Jahren von meiner Mum, die leider an Krebs gestorben ist, ein Grundstück geerbt (Berliner Testament). Quasi als Alleinerbe.
Nun ist er 80, hat das Grundstück verkauft und möchte den Betrag netterweise an uns Kinder nachträglich als Erbe von der Mutter verteilen.
Meine Frage:
Sollte er nun in den nächsten Jahren zum Pflegefall werden und ins Heim müssen, kann dann die Sozialversicherung den Betrag zurück fordern.
Er möchte es auf der Überweisung als Erbe deklarieren, was es ja auch ist.

Hallo,

ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung.

Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um ein Erbe, sondern um eine Schenkung. Das bleibt sich aber am Ende relativ gleich. Binnen 10 Jahren nach Schenkung besteht die Möglichkeit der Rückforderung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialhilferegress-rueckforderung-von-schenkungen-zur-finanzierung-einer-pflegeheimunterbringung_061592.html

Gruß,
Steve

Der Papa als Alleinerbe schließt aber den Pflichtteil der Kinder nicht aus! Allerdings verjährt er nach 3 Jahren.
ramses90

Der Anspruch verjährt, wenn er nicht geltend gemacht wurde.
Was aber, wenn die Kinder ihren Anspruch rechtzeitig geltend gemacht hätten und es eine gemeinsame (Papa + Kinder) Vereinbarung gäbe, daß die Auszahlung des Geldes erst bei Grundstücksverkauf erfolgen soll?

Danke für eure Antworten.
Ist wohl wegen der Verjährung tatsächlich so, das es als Schenkung ausgelegt werden würde.
Schade. Der Fiskus holt eben, wo er kann😐.

moin,

Nachfrage: Bedeutet die Verjährung nicht nur, dass die Leistung verweigert werden kann?
Ich verstehe gerad nicht, warum man es hier garstellt, als dürfe man dann auch nicht mehr zahlen.

grüße
lipi

???

Wo liegt denn da ein Unterschied zwischen Erbe und Schenkung - mal abgesehen vom Abzug von Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs 5 ErbStG, den Du vermutlich nicht meinst?

Hast Du denn überhaupt schon ausgerechnet, ob und wie viel ErbSt da anfallen wird?

Andere Kinder wären froh daran, wenn sie mal eben 400.000 € geschenkt kriegen würden, und würden ganz fein das Quengeln sein lassen - und im Gegenteil überlegen, was sie von diesem unverdienten warmen Regen an das Gemeinwesen zurückgeben können, von dem sie bisher so reichhaltig profitiert haben.

Es gibt übrigens Leute, die sich solche Gedanken auch machen, wenn sie selber aus eigener Leistung viel Geld verdient haben. Hast Du mal von den Brüdern Immler aus Isny gehört?

Schöne Grüße

MM

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Hallo.
Ich rede hier nicht von 400000 Euro?!
Es geht um einen wesentlich kleineren Betrag als das.
Ich Stelle hier eine einfache Frage, was hat das mit undankbar und warmem Regen zu tun???

Nicht aufregen, er kann nicht anders.
Macht´s einfach so wie ich Dir schrieb.
ramses90

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Und darauf ist bei Schenkung von Eltern an Kinder eine Steuerbelastung von genau Null zu verzeichnen.

Sicherlich ist das aktuelle ErbStG nicht das Gelbe vom Ei, aber problematisch dabei ist das genaue Gegenteil von dem, was Du mit

mal eben in die Welt trompetest, ohne weitere Gedanken auf das Thema zu verschwenden.

Schöne Grüße

MM

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