Hallo.
Ich hab eine Frage zum Thema Erbrecht.
Schreibe es aber hier, weil es auch um Sozialversicherung geht.
Mein Papa hat vor 9 Jahren von meiner Mum, die leider an Krebs gestorben ist, ein Grundstück geerbt (Berliner Testament). Quasi als Alleinerbe.
Nun ist er 80, hat das Grundstück verkauft und möchte den Betrag netterweise an uns Kinder nachträglich als Erbe von der Mutter verteilen.
Meine Frage:
Sollte er nun in den nächsten Jahren zum Pflegefall werden und ins Heim müssen, kann dann die Sozialversicherung den Betrag zurück fordern.
Er möchte es auf der Überweisung als Erbe deklarieren, was es ja auch ist.