Wegen Ruhestand als Beamter seit 08/2012 hat sich der Beihilfesatz auf 70% erhöht. Der PKV habe ich das noch vor Ablauf der 6-Monatsfrist mitgeteilt, die Beiträge wurden von der PKV unverändert abgebucht. Wird der zuviel gezahlte Betrag zurückerstattet?
Warum wird die Frage hier gestellt statt bei der PKV? Sofern diese sich weigern sollte, wäre hier sicherlich wieder ein hilfreicher Anlaufpunkt zu sehen.
Die Fristen sind von PKV zu PKV etwas unterschiedlich. Wieso haben Sie das so spät mitgeteilt, Sie wussten doch den Ruhestand schon längere Zeit.
Wie wurde das Ihrer PKV „mitgeteilt“-telefonisch oder mit Einwurfeinschreiben, mit Rückschein, oder als normaler Brief. Hat Ihre PKV darauf mit einem nachtrag zum Versicherungsschein (Police)auf die Änderung des Beihilfesatzes reagiert ???, bzw. dokumentiert.
Ich würde mich unverzüglich an Ihre PKV wenden, denn 6 Monate ca. ist schon verdammt lange.
Viel Spaß im Ruhestand
MfG
-Leopold!
Hallo Lefief,
das ist ja eine seltsame Sache. Wenn sich die Beihilfe erhöht, wird ganz selbstverständlich die PKV entsprechend umgestellt, in dem Fall auf einen 30 %-Tarif. Darauf haben Sie auf jeden Fall Anspruch, völlig klare Sache. Ansonsten wären Sie ja überversichert, was gar nicht zulässig ist.
Meine Frage dazu wäre: Hat Ihre PKV denn gar nicht geantwortet, oder verweigert man Ihnen gar die Umstellung? Ich würde an Ihrer Stelle die erhöhte Beihilfe belegen, schreiben, daß und wann Sie sich dazu bereits gemeldet haben, und darauf bestehen, daß rückwirkend umgestellt wird.
Die Differenz müßte Ihnen dann ausgezahlt werden, oder man verrechnet es eben mit den nächsten Beitragszahlungen. Das sollte (muß) so funktionieren.
Wenn nötig, hartnäckig bleiben!
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Mehr zum Thema Beitragskalkulation der Beiträge in der privaten Krankenversicherung haben wir hier: http://www.pkv-netz.com/kalkulation-f.htm
Liebe Grüße von
H-G. & Michael Rischer
home: www.pkv-netz.com
Wegen Ruhestand als Beamter seit 08/2012 hat sich der
Beihilfesatz auf 70% erhöht. Der PKV habe ich das noch vor Ablauf der 6-Monatsfrist mitgeteilt, die Beiträge wurden von der PKV unverändert abgebucht. Wird der zuviel gezahlte Betrag zurückerstattet?
Hallo,
diese Änderung Ihres Beihilfesatz muss von der PKV in den Beiträgen berücksichtigt werden. Zuviel gezahlte Beiträge müssen erstattet werden. Rufen Sie bei Ihrer PKV an und reichen Sie den Ruhestandsbescheid nochmal ein.
VG