Guten Tag,
angenommen, ein Bankkunde hat vor 14 Jahren einen Kreditkarte ohne Kartengebühr beantragt und erhalten.
Der Rechnungsausgleich sollte mittels Lastschrift von seinem Girokonto bei einer anderen Bank in monatlichen Teilbeträgen erfolgen .
Vor 10 Jahren wurde für diese Karte eine Jahresgebühr eingeführt, von der der Kunde bis gestern nichts erfährt.
Die Jahresgebühr wird aber nicht per Lastschrift eingezogen, sondern das Kreditkartenkonto damit und den entsprechenden Zinsen belastet.
Auf einem Flyer wurde u.a. auch mit voller Online-Kostenkontrolle geworben, indem per E-Mail informiert werden sollte, wenn eine Kartenabrechnung vorliegt und dass die Abrechnungen per Post zugesandt werden, falls Online kein Abruf erfolgt.
Entsprechende E-Mails und die Zugangsdaten für das Online-Banking hat der Kunde aber niemals erhalten. Abrechnungen per Post, auf denen aber keine Jahresgebühr aufgeführt war, wurden ihm vor vielen Jahren nur für ein paar Monate zugesandt.
Der Kunde hat sich nicht um weitere Abrechnungen bemüht, weil er davon ausgegangen war, dass der monatliche Mindestbetrag, der vom Girokonto abgebucht wurde, zur Deckung ausreicht.
Im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank ist diese Kreditkarte und damit deren Jahresgebühr nicht aufgeführt.
Wie groß wäre die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund dieser Fakten und Argumente die Bank auf die berechneten Jahresgebühren und Zinsen verzichtet oder der Kunde erfolgreich klagt?
Gruß
Pontius