Nachträgliche Provisionen in der Elternzeit

Hallo Zusammen,

ich hab da mal eine Frage zum o.g. Thema.

Werde zum Beginn des kommenden Jahres 4 Monate in Elternzeit gehen. Habe sogar nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Ich arbeite mit Fixum + Provision. Nun Soll ich Umsätze Vorbereiten im Innen- und Außendienst, habe auch Angebote draussen deren Umsatz aber erst nach dem Antritt meiner Elternzeit zum Tragen kommt.

Meines Wissens ist der AG bei Antritt der Elternzeit nicht mehr Gehaltsverpflichtet. Daher frage ich mich ob ich dann Anspruch auf die Provision habe bzw. wie steht das mit dem Elterngeld im Zusammenhang?

Vielen lieben dank für die Hilfe
Gruß

Severina

Natürlich ist der AG für eine geleistete Arbeit weiterhin Gehaltspflichtig, wenn dies der Vertrag so besagt. Wenn dies also nachträglich immer gezahlt wird, dann passiert dies auch in Elternzeit.

Wie sich das aufs Elterngeld auswirkt, hägnt nter anderem davon ab, wie es vorher beim Elterngeld betrachtet wird. Dazu kann man keine allgemeingültige Aussage machen.

Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, wird vom Arbeitgeber i. d. R. kein Entgelt ausbezahlt.

In deinem Fall würde ich aber sagen, dass Du Anspruch auf die Provision hast. Gibt es bei deinem AG nicht irgendwo was schriftlich fixiert zu der AUzahlung von Provisionen? Wenn es einen BR gibt, weiß der vielleicht auch bescheid.

Mehr kann ich leider auch nicht dazu sagen.

Hallo,
der AG ist bei vertraglich vereinbarten Provisionszahlungen verpflichtet diese für geleistete Arbeit zu zahlen, auch wenn der AN nicht mehr im Unternehmen ist.
In Zusammenhang mit dem Elterngeld stehen die Provisionen dann, wenn sie während der Elterngeldzahlungen erhalten werden, dann kann es nämlich sein, dass sie als Einkommen auf das Elterngeld angerechnet werden und damit weniger Elterngeld ausgezahlt wird. Die Erfahrung zeigt, dass das in den unterschiedlichen Stellen unterschiedlich gewertet wird, also am besten mal auf der zuständigen Stelle nachfragen, wie derartige Zahlungen dort gewertet werden (mit Erklärung, dass es sich um Provisionen aus Arbeit vor Elternzeit handelt). Möglich wäre auch eine Übereinkunft mit AG, diese Provisionen noch während Mutterschutz oder nach der Elternzeit zu zahlen.
Bei Arbeitsverträgen, bei denen Provisionen zum regelmäßigen Einkommen zählen, werden diese auch für die Berechnung des Elterngeldes mit herangezogen.
Noch Alles Gute!

Hallo Severina,

die Privision darf natürlich nicht weg sein. Da das Arbeitsverhältnis ab dem Mutterschutz bis nach Ende der Elternzeit ruht, steht dir das Geld spätestens danach zu. Der AG könnte es aber auch während deiner Elternzeit ausbezahlen, was aber dein Elterngeld schmälern würde, daß mußt du nämlich angeben.

Gruß Lore