Eintragung Miteigentümer Grundbuch
Hallo,
Bei Gebühren des Grundbuchamts habe ich mein Anliegen nicht
gefunden.
Eintragung einer weiteren Person ins Grundbuch?
das liegt daran, daß es das nicht gibt. Das Grundbuch ist kein Reisepaß, in den ein Kind eingetragen werden kann, wenn es denn mal da ist.
Ins Grundbuch kommt man, wenn man (Teil)Eigentümer eines Grundstücks wird und das wird man durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft. Jeder dieser Vorgänge ist zunächst einmal steuerpflichtig (Grunderwerbsteuer, Schenkungs-/Erbschaftsteuer, auch wenn ggfs. Freibeträge zur Anwendung kommen.
Zusätzlich fallen Kosten für Notar und Amtsgericht/Grundbuch (jeweils in Abhängigkeit vom Kaufpreis bzw. festgestellten Wert des Grundstücks/der Immobilie bzw. dem Anteil daran) an. So kommen dann schnell mal ein paar tausend Euro zusammen.
Gruß
Christian