Nachträglicher Eintrag ins Grundbuch?

Hallo,

weiss jemand, wie hoch die Kosten sind,
wenn man nachträglich einen Partner ins Grundbuch eintragen laesst?
Es geht darum, dass heute ein haus erworben wird und der Partner nicht eingetragen wird.
In den nächsten Jahren wäre es aber schön,
wenn dies nachgeholt werden könnte.

Danke!

Guten Tag,

die Kosten richten sich nach dem Eintragungswert. Anhaltspunkte findet man z.B. unter http://www.grundbuch.de . Allerdings kommen ja auch noch andere Kosten hinzu; der Partner muß ja zuerst einmal zum Miteigentümer werden. Und da kommt noch der Notar ins Spiel, der ja auch was kostet …

Danke!
Bei Gebühren des Grundbuchamts habe ich mein Anliegen nicht gefunden.
Eintragung einer weiteren Person ins Grundbuch?

Hallo,

hier der etwas genauere Link: http://www.grundbuch.de/grundbuchkosten.html . Wie das jetzt ganz genau gerechnet wird weiß ich leider auch nicht; als grober Anhalt aber ganz gut geeignet. Wie gesagt ist ja auch noch mit weiteren Kosten zu rechnen …

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Eintragung Miteigentümer Grundbuch
Hallo,

Bei Gebühren des Grundbuchamts habe ich mein Anliegen nicht
gefunden.
Eintragung einer weiteren Person ins Grundbuch?

das liegt daran, daß es das nicht gibt. Das Grundbuch ist kein Reisepaß, in den ein Kind eingetragen werden kann, wenn es denn mal da ist.

Ins Grundbuch kommt man, wenn man (Teil)Eigentümer eines Grundstücks wird und das wird man durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft. Jeder dieser Vorgänge ist zunächst einmal steuerpflichtig (Grunderwerbsteuer, Schenkungs-/Erbschaftsteuer, auch wenn ggfs. Freibeträge zur Anwendung kommen.

Zusätzlich fallen Kosten für Notar und Amtsgericht/Grundbuch (jeweils in Abhängigkeit vom Kaufpreis bzw. festgestellten Wert des Grundstücks/der Immobilie bzw. dem Anteil daran) an. So kommen dann schnell mal ein paar tausend Euro zusammen.

Gruß
Christian

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Das ist ja übel!!!
D.h. man muss der Partnerin dann das halbe Haus verkaufen
und nochmal Grunderwerbsteuer zahlen?

Und wenn die Partnerin jetzt sofort mit aufgenommen wird
und eine Partnerschaft scheitert, steht jedem die Hälfte zu,
auch wenn nur einer gezahlt hat?

gibts da lösungen?

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Hallo,

D.h. man muss der Partnerin dann das halbe Haus verkaufen
und nochmal Grunderwerbsteuer zahlen?

in dem Fall dürfte angesichts der Freibeträge wohl die Schenkung die billigste Variante sein, aber das klärt man dann besser mit einem Steuerberater.

Und wenn die Partnerin jetzt sofort mit aufgenommen wird
und eine Partnerschaft scheitert, steht jedem die Hälfte zu,
auch wenn nur einer gezahlt hat?

Dazu soll sich lieber ein Anwalt äußern.

Gruß
C.

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Guten Tag,

ich kann exc da nur beipflichten. Diese Materie ist sehr komplex, da muß ein Fachmann tätig werden. Übrigens: Das Grundbuch ist lediglich ein Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks dokumentiert werden.

1 Like

Hallo!

Das
Grundbuch ist lediglich ein Verzeichnis, in dem die
Rechtsverhältnisse eines Grundstücks dokumentiert
werden.

Das ist mir jedenfalls neu…

Gruß
Tom

Das ist ja übel!!!
D.h. man muss der Partnerin dann das halbe Haus verkaufen
und nochmal Grunderwerbsteuer zahlen?

wenn ihr verheiratet seid dann nicht - auch bei einer (teilweisen) Übertragung auf Grund einer Scheidung fällt keine Grunderwerbssteuer an.

Und wenn die Partnerin jetzt sofort mit aufgenommen wird
und eine Partnerschaft scheitert, steht jedem die Hälfte zu,
auch wenn nur einer gezahlt hat?

prinzipiell ja sofern nicht anderes geregelt ist.
Auch Notarverträge die die „Beteiligung“ regeln kann man an entsprechende Bedingungen knüpfen.

Möglich wäre auch nur ein prozentualer Anteil z.B. 20%, weil das die Partnerin finanziell zum Erwerb beisteuert.
Des weiteren fragt sich natürlich warum zahlt die vermutlich mitbewohnende Partnerin nichts davon ab?
Bleibt sie zuhause und betreut die gemeinsamen Kinder? Hat sie in nächster Zeit kein Einkommen? (wovon lebt sie jetzt und zahlt ihre Miete?).
Wie würdet ihr die Kostenteilung bei einer gemeinsamen Mietwohnung regeln?

Ich persönlich würde bei einem Haus welches nicht einmal zum Teil mir gehört max. die anteiligen Nebenkosten zahlen die auch bei einer Mietwohnung anfallen.

Grüße
Bröselchen

Das ist ja übel!!!
D.h. man muss der Partnerin dann das halbe Haus verkaufen
und nochmal Grunderwerbsteuer zahlen?

wenn ihr verheiratet seid dann nicht - auch bei einer
(teilweisen) Übertragung auf Grund einer Scheidung fällt keine
Grunderwerbssteuer an.

Und wenn die Partnerin jetzt sofort mit aufgenommen wird
und eine Partnerschaft scheitert, steht jedem die Hälfte zu,
auch wenn nur einer gezahlt hat?

prinzipiell ja sofern nicht anderes geregelt ist.
Auch Notarverträge die die „Beteiligung“ regeln kann man an
entsprechende Bedingungen knüpfen.

Möglich wäre auch nur ein prozentualer Anteil z.B. 20%, weil
das die Partnerin finanziell zum Erwerb beisteuert.
Des weiteren fragt sich natürlich warum zahlt die vermutlich
mitbewohnende Partnerin nichts davon ab?
Bleibt sie zuhause und betreut die gemeinsamen Kinder? Hat sie
in nächster Zeit kein Einkommen? (wovon lebt sie jetzt und
zahlt ihre Miete?).
Wie würdet ihr die Kostenteilung bei einer gemeinsamen
Mietwohnung regeln?

Ich persönlich würde bei einem Haus welches nicht einmal zum
Teil mir gehört max. die anteiligen Nebenkosten zahlen die
auch bei einer Mietwohnung anfallen.

Auch wenn dein partner das Ganze Haus allein bezahlt?
grüße

Grüße
Bröselchen