Nachträglicher Grundbucheintragung oder privater Vertrag?

Hallo zusammen. Hoffe das mir darauf jemand eine Antwort geben kann.

Vor einigen Jahren kaufte ich mit meiner neuen Partnerin ein Haus. Da ich noch in der Scheidung steckte, machten wir den Darlehnsvertrag und Kaufvertrag nur auf sie. Ich selbst habe 100.000€ Barvermögen in die Haussanierung gesteckt.
Da die Scheidung aber jetzt durch und alles geregelt ist, wollte ich prozentual in das Grundbuch eingetragen werden. Denn wenn meiner Partnerin mal was passiert, habe ich keine Ansprüche am Haus oder dem Verkaufserlös. Dann wäre mein investiertes Barvermögen und das Erbe meiner Kinder weg.

Meine Partnerin streubt sich da etwas dagegenund will lieber einen privater Vertrag erstellen worin alles geregelt ist und das von einem Anwalt oder Notar beglaubigen lassen.

Ich sehe darin aber ein paar Probleme.
Bei neinem Grundbucheintrag von xx% habe ich gesetzlich die Sicherheit das wenn das Haus mal verkauft wird, ich nicht nur mein investiertes Geld wieder bekomme, sondern auch am Gewinn prozentual beteiligt werde. Auch kann ich über den Verkaufspreis mit entscheiden.

Bei einem privat aufgesetzter Vertrag der vom Anwalt oder Notar beglaubigt wird, habe ich dies aber nicht oder?
Da greift der Vertrag doch nur dann, wenn sie das Haus verkauft und ich das vereinbahrte wieder ausgezahlt bekomme. Aber was passiert, wenn sie stirbt?
Dann ist doch der Vertrag zwischen uns aufgelöst und nichtig und die Bank interessiert beim Hausverkauf oder Zwangsverteigerung den unter uns abgeschlossene Vertrag nicht oder?

Jetzt meine Frage.

Was ist für mich und meinen Kindern das beste und sicherste in allen vorstellbaren Fällen was passieren kann, nicht mein Geld zu verlieren?

Grundbucheintragung oder ein begbaubigter privater Vertrag unter uns ?

Danke schon mal

Ganz klare Antwort: Nur der Grundbucheintrag ist hier die passende Lösung. Denn sonst können Änderungen im Grundbuch ohne dein Einverständnis erfolgen, die ggf. den Wert deinen Anteils am Haus auf Null reduzieren können. Alle privatschriftlichen Verträge ohne Absicherung im Grundbuch sind im Zweifelsfall halt nichts wert. Nur die Eintragung im Grundbuch sichert Dich vergleichsweise wie eine darlehnsgebende Bank dahingehend ab, dass deinen Ansprüchen auch tatsächlich etwas in Form eines notfalls verwertbaren Hausgrundstück gegenüber steht.

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Vielen Dank. Das dachte ich mir schon und an den Punkt das weitere Grundbucheintragungen gemacht werden können und mein Anteil auf 0 reduziert werden können, daran hatte ich nicht gedacht. Aber ich danke dir für deine Antwort.

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Grundstücksgeschäfte haben einen Formzwang, ohne Notar und Eintragung sind diese nichts wert.

Das ist jetzt ein bisschen dumm, weil das ganze vor bzw. im Zuge der Scheidung hätte eleganter und vor allem steuerfreundlicher hätte gestaltet werden können, weil es ja nicht damit getan ist, dass Du ins Grundbuch eingetragen wirst, sondern es sich dabei formal um einen Kauf oder eine Schenkung handelt, was eben insbesondere steuerliche Aspekte hat. Unter Eheleuten bzw. mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung wäre das ganze steuerfrei bzw. deutlich günstiger gewesen.

Ob jetzt noch irgendetwas zu retten ist, kann ich anhand der Sachverhaltsschilderung nicht beurteilen, aber vielleicht wäre es doch ganz gut, einen Fachmann (Anwalt oder Steuerberater) einzuschalten, um nicht wieder voreilig Fakten zu schaffen, die sich im Nachhinein als falsch bzw. teuer herausstellen.

Ehrlich ist mir völlig unklar, wie es so weit kommen konnte. Allein schon über den Zugewinnausgleich hättest Du doch weite Teile des Geldes zurückbekommen bzw. einen Anteil an der Immobilie zugesprochen bekommen haben müssen. Waren da Anwälte im Spiel oder habt Ihr einfach das Gericht machen lassen (was ja mehr oder weniger auf den Versorgungsausgleich hinausläuft)?

Grundbuch oder Barauszahlung.

Gruß
C.

Hallo @C_Punkt

ich glaube, daß Du hierbei

das UP falsch interpretiert hast.
Nach der Schilderung gehe ich davon aus, daß die Hauseigentümerin und Kreditnehmerin nicht die damalige Noch-Ehefrau war, sondern die neue Lebenspartnerin von @olli26, mit der er aber anscheinend nicht verheiratet ist. Und deswegen will er jetzt seinen Kostenbeitrag an der erfolgten Sanierung absichern, da er ja nicht gesetzlich erbberechtigt ist.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,

aufs zweite Durchlesen glaube ich das auch. :slight_smile:

Dann fasse ich meine Antwort neu:

um die Veranstaltung steuerlich zu optimieren - u.a. im Hinblick auf den Wert der Immobilie, deren Zubehör.

Gruß
C.