nachträglicher Tempomateinbau: eintragen?

Hi,
angenommen man verbaut in ein Fahrzeug nachträglich einen Tempomaten mit Hilfe eines Nachrüstsatzes des Fahrzeugherstellers.
Muss man das beim TÜV eingetragen lassen? Der Nachrüstsatzes hat garantiert eine ABE da er auch „ab Werk“ eingebaut wird.

Grüße,
J~
PS: auf die technischen Aspekte will ich jetzt nicht eingehen…

Moinsen,

bevor hier keiner was schreibt: Ich hab mir in meinen neuen gebrauchten TDI auch gleich beim Kauf den „anderen Blinkerhebel“ einbauen lassen, von einem offiziellen VW-Händler. Denn bei den TDIs ist der Tempomat ja bereits drin, nur der Bedienhebel fehlt halt.

Der Meister meinte vorab, er würde sich schlau machen, hat’s mir dann letztlich so einbauen können… Leider hab ich keine besseren Quellenangaben, ich vertrau einfach drauf… :wink:

Gruß,

Markus

Hi,

danke erstmal für deine Antwort.

Denn bei den TDIs ist der Tempomat ja bereits
drin, nur der Bedienhebel fehlt halt.

Nuja, das ist ja IMHO auch die einzige Hardware. Wenn der Rechner (Steuergerät) die Signale für Bremspedal, Gaspedal und das Tachosignal eh schon erhält und die Einspritzmenge steuert (elektronisches Gaspedal) ist da bis auf den Blinkerhebel ja alles nur noch Software :smile:

Der Meister meinte vorab, er würde sich schlau machen, hat’s
mir dann letztlich so einbauen können… Leider hab ich keine
besseren Quellenangaben, ich vertrau einfach drauf… :wink:

Aha :smile:
Auf Deutsch: der hatte auch keine Ahnung :wink:

Weiß das hier noch jemand genauer?

Dank und Grüße,
J~

Hallo,
sofern Originalteile des Herstellers eingebaut werden, ist sicherlich keine Eintragung erforderlich, ABE ja bereits bei der Typ-Prüfung mit dabei. Aber interessant wäre, welches Fzg Du fährst?
Bei der neuen A-Klasse wird zum Beispiel nur der Tempomat-Hebel und die Mantelrohr-Verkleidung erneuert. Anschliessend wird das Motorsteuergerät neu codiert und alles ist schön.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

also ein Original Nachrüstsatz? Nicht ein Ersatzteil was in den Wagen passt?
Wenn es ein Nachrüstsatz ist sollte es, korrekter Einbau vorausgesetzt, keine Probleme geben.
Wenn Du sichergehen willst (ich würde das tun) solltest Du kurz beim TÜV, DEKRA etc. anfragen.

Gruss Sebastian

Hi,

also ein Original Nachrüstsatz? Nicht ein Ersatzteil was in
den Wagen passt?

ähh, was willst du mir damit sagen? :wink:
Konkret ging es hier um einen recht neuen (?) Passat und um ein „Umrüst-Kit“ von VW welches in erster Linie aus einem neuen Blinkerhebel und ein paar Kabeln besteht.
Aber wie gesagt, mich interessierte nicht der Einbau, sondern die „TÜV-Seite“ des Ganzen. Ist nicht mein Auto und habe auch selbst nicht „geschraubt“ sondern nur gekuckt wie Fachleute das machen.

Wenn es ein Nachrüstsatz ist sollte es, korrekter Einbau
vorausgesetzt, keine Probleme geben.

„Sollte“ *grins*
Nunja, ich dachte nur, so ein Tempomat ist ja ein ziemlicher Eingriff in die Fz-Steuerung- und Sicherheit. Und auch wenn ich Original-Teile verwende kann ich den Einbau derart vermurksen, dass von meinem Fz eine Gefährdung ausgeht. Das ist IMHO dann irgendwie schon „Eintragungswürdig“.

Dank und Grüße,
J~

Hi,

Nunja, ich dachte nur, so ein Tempomat ist ja ein ziemlicher
Eingriff in die Fz-Steuerung- und Sicherheit. Und auch wenn
ich Original-Teile verwende kann ich den Einbau derart
vermurksen, dass von meinem Fz eine Gefährdung ausgeht. Das
ist IMHO dann irgendwie schon „Eintragungswürdig“.

Bei deinem Passat und anderen VW/Audi/Seat/Skoda (bei praktisch allen mit „Drive by wire“, also ohne Gaszug) ist der Tempomat quasi schon eingebaut, nämlich per Software im Motorsteuergerät (MSG). Es fehlt, wie du schon gesagt hast, der entsprechende Schalter, hier im Blinkerhebel und die Anbindung des Schalters ans Motorsteuergerät, je nach Fz via Lenksäulenelektronik oder aber direkt ans MSG. Anschließend muss per Tester die Funktion im MSG freigeschaltet werden.
Der jetzt funktionsfähige Tempomat entspricht exakt dem, den du beim Neuwagenkauf als Extra ordern kannst, ist also ein Serienteil von VW und nicht eins von einem Dritthersteller.
Falsch machen kann man zwar beim Einbau so dieses oder jenes, nur würde dann der Tempomat nicht funktionieren. Ist die Funktion aber gegeben, heißt das gleichzeitig, dass der Einbau korrekt vorgenommen wurde und da es sich um ein Serienteil handelt, ist das Ganze auch nicht eintragungspflichtig.
Oder anders herum: der TÜV kann gar nicht feststellen, ob das Teil ab Werk oder ab Werkstatt drin ist.

Viele Grüße
WoDi

1 Like

Hi,

also ein Original Nachrüstsatz? Nicht ein Ersatzteil was in
den Wagen passt?

ähh, was willst du mir damit sagen? :wink:

Nun, es gibt Teile die für ein Fahrzeug passen aber eigentlich nicht für das Fahrzeug vorgesehen sind. Das meinte ich damit :wink:

Konkret ging es hier um einen recht neuen (?) Passat und um
ein „Umrüst-Kit“ von VW welches in erster Linie aus einem
neuen Blinkerhebel und ein paar Kabeln besteht.
Aber wie gesagt, mich interessierte nicht der Einbau, sondern
die „TÜV-Seite“ des Ganzen. Ist nicht mein Auto und habe auch
selbst nicht „geschraubt“ sondern nur gekuckt wie Fachleute
das machen.

Da sollte es in der Regel keine Probleme geben.

Wenn es ein Nachrüstsatz ist sollte es, korrekter Einbau
vorausgesetzt, keine Probleme geben.

„Sollte“ *grins*
Nunja, ich dachte nur, so ein Tempomat ist ja ein ziemlicher
Eingriff in die Fz-Steuerung- und Sicherheit. Und auch wenn
ich Original-Teile verwende kann ich den Einbau derart
vermurksen, dass von meinem Fz eine Gefährdung ausgeht. Das
ist IMHO dann irgendwie schon „Eintragungswürdig“.

Eben deshalb habe ich geschrieben das ich nachfragen würde (sicherheitshalber). Aber wenn das von einer Werkstatt gemacht wurde müssen die für den Ordnungsgemässen Einbau/Funktion ja auch geradestehen.

Gruss Sebastian

1 Like