Hi,
Nunja, ich dachte nur, so ein Tempomat ist ja ein ziemlicher
Eingriff in die Fz-Steuerung- und Sicherheit. Und auch wenn
ich Original-Teile verwende kann ich den Einbau derart
vermurksen, dass von meinem Fz eine Gefährdung ausgeht. Das
ist IMHO dann irgendwie schon „Eintragungswürdig“.
Bei deinem Passat und anderen VW/Audi/Seat/Skoda (bei praktisch allen mit „Drive by wire“, also ohne Gaszug) ist der Tempomat quasi schon eingebaut, nämlich per Software im Motorsteuergerät (MSG). Es fehlt, wie du schon gesagt hast, der entsprechende Schalter, hier im Blinkerhebel und die Anbindung des Schalters ans Motorsteuergerät, je nach Fz via Lenksäulenelektronik oder aber direkt ans MSG. Anschließend muss per Tester die Funktion im MSG freigeschaltet werden.
Der jetzt funktionsfähige Tempomat entspricht exakt dem, den du beim Neuwagenkauf als Extra ordern kannst, ist also ein Serienteil von VW und nicht eins von einem Dritthersteller.
Falsch machen kann man zwar beim Einbau so dieses oder jenes, nur würde dann der Tempomat nicht funktionieren. Ist die Funktion aber gegeben, heißt das gleichzeitig, dass der Einbau korrekt vorgenommen wurde und da es sich um ein Serienteil handelt, ist das Ganze auch nicht eintragungspflichtig.
Oder anders herum: der TÜV kann gar nicht feststellen, ob das Teil ab Werk oder ab Werkstatt drin ist.
Viele Grüße
WoDi