Nachträgliche KV Beitragserhöhung bei Selbständigen?

Muss bei freiwillig gesetzlicher KV Mitgliedschaft eines selbständigen Unternehmers Beitrag für 2016 und 2017 nachgezahlt werden, wenn anhand des letzten Steuerbescheides (2015) nur der Mindestbeitrag festgesetzt und bezahlt wurde? Der Gewinn des Unternehmers file in 2016 deutlich höher aus als in 2015. Danke für Feedback.

Gegenfrage: hätte die Krankenversicherung gesagt „Wir nehmen erstmal den Höchstsatz an, und wenn Sie weniger verdienen und das nachweisen, erstatten wir die zu viel gezahlten Beiträge zurück“, und wäre dieser Fall eingetreten, hättest du sicher nicht gesagt „na ja, ich musste die A…backen zusammenkneifen, aber irgendwie habe ich die Beiträge aufgebracht, egal, soll die Krankenversicherung das zu viel Gezahlte behalten!“

Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie die Beiträge vorläufig festgesetzt haben und die endgültige Festsetzung eben nach Vorlage des Steuerbescheids erfolgt. Geh nochmal die ganze Korrespondenz durch!

Mir geht es nur darum, zu wissen, ob ich etwas nachzahlen muss oder nicht.
Ich stelle das Recht dazu nicht in Frage wäre oder meine Zahlungsbereitschaft! Schriftverkehr habe ich dazu nicht und im Web findet man unterschiedliche Aussagen.

Du musst doch ein Schreiben von der Krankenversicherung haben, in der sie dir die Beitragshöhe mitteilen. Und eigentlich musst du auch die Aufforderung bekommen haben, den Steuerbescheid vorzulegen, damit die Beiträge berechnet werden können. Wenn nicht, dann ist etwas mächtig schief gelaufen.
Ich habe dazu keine schriftlichen Unterlagen mehr, weil ich irgendwann dahinter gekommen bin, dass wenn ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege die Versicherung sich damit zufrieden gibt, dass ich den Höchstsatz bezahle, aber früher habe ich jährlich meine Einkünfte nachweisen müssen, und ganz ehrlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass andere Krankenkassen das anders machen, es sei denn, jemand hat geschlampt.

Moin,

der Beitrag ergibt sich immer aus dem letzten Steuerbescheid und ist gültig ab Datum der Ausstellung des Steuerbescheides. Wird der Steuerbescheid später eingereicht, gilt trotzdem der neue Beitrag ab Datum der Ausstellung.
Gerade, wenn man als Selbständiger in einem Jahr besonders gut verdient hat (oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) und im nächsten Jahr viel weniger, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen zu stellen. Wird der Antrag positiv beschieden mit einem Bescheid, kann dieser Bescheid bei der KK vorgelegt werden und die Beiträge werden anhand des neuen Einkommens erhoben.

Data

Huhu,

bei ihm war’s andersrum: erst schlecht verdient, Beitrag aufgrund des schlechten Verdienstes ganz niedrig gewesen, im nächsten Jahr deutlich mehr verdient, aber noch Beiträge bezahlt, die nach dem schlechten Verdienst berechnet waren. Nach Bekanntwerden des neuen Verdienstes hat die KK wohl Beiträge nachgefordert (zumindest für 2016).

Gruß
Christa

Ich habe eben auch in einem Bericht gelesen, dass der neue Betrag ab Einreichen des neuen Steuerbescheides gilt, sofern man diesen auch direkt nach Erhalt einreicht. Würde aber bedeuten, wenn man man Ende 2017 oder Anfang 2018 den Bescheid für 2016 einreicht, keine Nachzahlung für 2016/2017. Ich kann mir das aber fast nicht vorstellen. Der Bericht ist aber schon alt. http://www.finanztip.de/gkv-steuerbescheid/