Nachts um drei von zivilpolizei gestoppt?

Bin neulich Nachts um drei von einem PKW verfolgt worden. Irgendwann, als ich schon der Ohnmacht nahe war, kam die Kelle.Ich getraute mich fast nicht mehr zu halten und bin schon Richtung unsere Polizeiwache gefahren, wollte da hupen wie dumm, damit mich jemand bemerkt.
Meine Frage muß ich Nachts als Frau alleine unterwegs, anhalten, wenn mich ein Nicht-Polizei-Fahrzeug in dem zwei „Privatpersonen“ sitzen, zum Halten auffordern? Die Kelle kann ja auch geklaut sein.
Zur Info, ich trage Zeitung aus und die suchten Dieselzapfer.

Hallo, Elke,

wenn Sie Nachts von zivilen Beamten in einem ungekennzeichneten Fahrzeug angehalten werden sollen, dann ist es ihr Recht, bis zu einem einigermaßen belebten Ort zu fahren, z.B. einer Tankstelle oder einer Raststätte oder, wie in ihrem Fall, bis zu einer Polizeiwache. Sie müssen nicht anhalten und es kann Ihnen, besonders als Frau, auch niemand einen Strick daraus drehen. Anders wäre es, wenn die Beamten Uniform anhaben und Sie mit der Kelle zum Anhalten auffordern. Natürlich hätten Sie die Möglichkeit, über 110 die Situation über Handy zu schildern.

Liebe Grüße

Mike

Geschätzte Elke !
Grundsätzlich muß man als Verkehrsteilnehmer den Anweisungen der Polizei immer Folge leisten. In einer Situation, in der die Polizei als solche nicht klar und deutlich zu erkennen ist, ist es durchaus legitim und verständlich nicht anzuhalten. Du hast prinzipiell richtig gehandelt und versucht zur nächsten Polizeiinspektion zu fahren. Ich würde sofort died Nutrufnummer wählen und mitteilen, was mir passiert ist. Dies auch deshalb um etwaige Folgen eines Nichtanhaltens (Verfolgungsfahrt, etc) nicht heraufzubeschwören. Es ist auch von der Polizei äußerst unklug in der Nacht Kfz anzuhalten ohne dem Verkehrsteilnehmer klar zu verstehen zu geben, dass es sich bei den „Anhaltern“ wirklich um die Polizei handelt.

LG
Josef

Danke für die schnelle Antwort. Das nächste Mal gehe ich kein Risiko mehr ein und fahre zu nächsten Wache, die war keinen km entfernt.
Liebe Grüße Elke

Hallo Michael,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das nächste Mal werde ich zu Wache durchfahren, die war keinen km entfernt.
Liebe Grüße Elke

Meine Frage muß ich Nachts als Frau alleine :unterwegs, anhalten, wenn mich ein Nicht-Polizei :Fahrzeug in dem zwei „Privatpersonen“ sitzen, zum :Halten auffordern? Die Kelle kann ja auch geklaut sein.

Unabhängig von Datum, Uhrzeit, Wetter, des Geschlechts, Alters, Herkunft etc. sind Zeichen und Weisungen Folge zu leisten! Das Nichtbeachten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die -nach pflichtgemäßem Ermessen- mit einem Verwarn- bei Ablehnung Bußgeld, belegt werden kann.

Die Straßenverkehrsordnung gestattet Ihnen NICHT, den für sie „günstigsten“ Ort zum Anhalten auszusuchen!
Im Zweifelsfall könnten Sie jederzeit den Notruf wählen und hierüber Mitteilen, das Sie gerade angehalten würden. Natürlich könnte man auch bis zur Wache durchfahren, müsste aber dann im schlimmeren Fall davon ausgehen, ggf. zwangsweise gestoppt zu werden!

Das Problem, das Autofahrer nachts durch Zivilfahrzeuge der Polizei angehalten und sich unsicher sind, ist weit verbreitet und natürlich hätte es sich auch um zwei Nichtpolizeibeamte handeln können.

Hallo, entschuldigen Sie die späte Antwort. Wenn ein Polizist Zeichen und Weisungen gibt, ist dem Folge zu leisten. Es kann sogar ein Verwarngeld verhängt werden, wenn man nicht Folge leistet. Letztendlich kann ich natürlich die Bedenken nachvollziehen. Es ist aber schon unwahrscheinlich, dass so eine Kelle abhanden kommt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mfg