Nachtschicht ab 24 uhr ?

ich soll am sonntag sowie am donnerstag ( feiertag ) meine Nachtschicht um 24 statt 22 Uhr beginnen ist das zulässig ?

Hi,

wieso sollte es nicht? Du bekommst ja dementsprechende Zuschläge für deine (Feiertags)Schicht.

Liebe Grüße,

Z

hi,

man bekommt Zuschläge für eine Schicht die nach einem Feiertag beginnt?

Wenn man an einem Feiertag/Donnerstag statt 22 Uhr erst um 24 Uhr beginnt, arbeitet man nach meiner Einschätzung an einem Werktag.

grüße
lipi

Ja und weiter? Das hast doch nichts mit dem Feiertag zu tun.

Zur Nachtarbeit finden sich Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr (§ 2 Arbeitszeitgesetz).

Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.

 Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen.

hi,

ich dachte irrtümlich deine Antwort hat irgendwas mit der Frage zutun. :wink:

grüße
lipi

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Was steht zum Direktionsrecht des AG im Arbeits- und Tarifvertrag?

Grundsätzlich ist das zulässig.

Wie @konzepi aber schon ganz richtig nachfragte, ist es notwendig zu wissen, was zur Lage der Arbeitszeit vereinbart ist.

Wenn nichts vereinbart ist, dann kann der AG das so bestimmen.