Nachtschicht, freie Tage

Hallo an alle,

Ich hätte mal eine frage zur Nachtschicht. Zählt der Tag, an dem eine Person aus der Nachtschicht kommt als
freier Tag oder als Arbeitstag?
Also angenommen eine Person kommt freitagmorgens um 06:00 Uhr aus der Nachtschicht, ist dies ein Arbeitstag, oder zählt der Tag schon als freier Tag?

Die meisten Menschen gehen montags bis Freitags arbeiten und haben ein Wochenende. Also Samstag 24 std. und Sonntag 24std.

Nun gibt es Menschen die gehen 6 Tage arbeiten, mit einer Schichtfolge 2-2-2 zwei Tage Frühschicht, zwei Tage Spätschicht und zwei Tage Nachtschicht. Nach der Nachtschicht allerdings, kommt man z.b. mittwochmorgens um 06:00 Uhr aus der Nachtschicht, geht schlafen steht so gegen 12:00 oder 15:00 Uhr auf und hat dann den Donnerstag als kompletten freien Tag und muss am Freitag wieder zur Frühschicht antreten.

Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen wie nach einer Nachtschicht zu verfahren ist? Oder eine andere Schichtfolge die besser ist in einem Dreischicht betrieb

Für eure Antworten wäre ich dankbar

Hallo,

der Tag an dem der AN aus der Nachtschicht kommt gilt als freier Tag.

Wesentlich AN-freundlicher im 3-Schicht-System ist der Wechsel nacht-spät-früh, die Umstellung fällt leichter und die Freizeit nach der Nachtschichtwoche ist länger.

Gruß

Cha’kwaina

Zählt im Normalfall als Arbeitstag,es sei denn Tarifliche Regelungen oder Arbeitsvertragliche Regelungen sehen etwas anderes vor.

Aha

Zählt im Normalfall als Arbeitstag,es sei denn Tarifliche
Regelungen oder Arbeitsvertragliche Regelungen sehen etwas
anderes vor.

Diese Erkenntnis ziehst Du genau woraus?

Aha ist eine Pop-Gruppe.

Arbeitstage sind alle Tage,an denen ein Arbeitnehmer zur Arbeit eingeteilt ist.Der Zeitraum danach ist Ruhezeit und kein
Freier Tag,nachzulesen im Arbeitszeitgesetz,Zweiter Abschnitt.

Und für Nachtarbeiter sogar eine spezielle Regelung:

5)Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen,
hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der
Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl
bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf
das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren

Aha ist eine Pop-Gruppe.

Nö, die hießen a-ha, aber das ist heir unerheblich.

Arbeitstage sind alle Tage,an denen ein Arbeitnehmer zur
Arbeit eingeteilt ist.

Nach dieser Theorie hätte man bei einer Arbeitzeit von Donnerstag 22Uhr bis Freitag 06Uhr also 2 Arbeitstage und nicht einen?

Finde den Fehler!

Der ganze Rest, den Du anführst, hat mit der Frage nichts zu tun, weshalb ich fast nicht darauf eingehe, außer mit dem Hinweis, dass Du da mal mächtig etwas durcheinander wirbelst.

Gruß
Guido

Hallo,

arbeitet ein AN in Schichtarbeit, sind Werktag und Kalendertag nicht mehr kongruent, d.h. sein „individueller“ Werktag dauert vom Beginn der Schicht bis zum Ende am nächsten Kalendertag. Leistet er Nachtschicht von Mi., 22 bis Do., 6 Uhr, darf er dann erst am Do. ab 22 Uhr wieder beschäftigt werden. Wird er erst am darauffolgenden Fr. ab 6 Uhr beschäftigt, hatte er einen „Werktag“ frei.

Doch was ist der Hintergrund der Frage? Gibt es eine betriebliche / tarifliche Regelung zu freien Tagen? Was ist deren Inhalt? Geht es da um bezahlte freie Tage als Ausgleich für die Nachtarbeit oder sind das unbezahlte freie Tage einfach nur zur Erholung anstelle des Wochenendes?

VG
EK

So ist es.Donnerstag und Freitag sind Arbeitstage oder nach dem Gesetz Werktage.Von Montag bis Samstag darf Man(n) (oder Frau) an jedem dieser Tage 8 Stunden arbeiten.
Bei Nachtschichten zum B. 0 Uhr bis 6 Uhr sind die ersten 6 Stunden des
Werktages…Mindestruhezeit für die nächste Schicht 11 Stunden…ab 17 dürfte die Person weitere 2 Stunden an diesem Werktag arbeiten.Mit Pausen,die ja nicht zur Arbeitszeit zählen,kann man da noch viel
lustigere Spiele treiben.
Damit wäre dieser Werktag erledigt und der nächste Werktag startet um 0 Uhr wieder jungfräulich für den AN.

Denkbar wäre aber auch so eine Variante:

O Uhr bis 1 Uhr Schicht,dann frei (11 Mindeststunden)
17 Uhr bis 24 Uhr Schicht
usw.
(wird auch praktisch so gemacht in einem Großbetrieb)

Werktage sind keine Arbeitstage - sorry, dass ich jetzt mit drei Wörtern Deine ganze Antwort zerstöre.

Lies einfach mal die Antwort EKs, ok?