Nachtzulage auf Lohntarif von vor der Gehalterhöhung berechnet bekommen?

Hallo,
ich arbeite als Mitarbeiter bei einer Wach Firma, diese Stellt für andere Firmen denn Objektschutz, unsere Tariflichen veränderungen waren zur mitte letzten Jahres hin eine Gehaltserhöhung sowie zum 01.01.18 , 5% mehr für Nachtzuschläge somit sind es jetzt statt 5%, 10% Nachtzuschlag.
Unser Arbeitgeben will nun die 10% auf das geld von vor der gehaltserhöhung anrechnen, da es gemäs Manteltarif angeblich so berechnet wird (habe im Mateltarifvertrag nichts der gleichen gefunden), die vorherigen 6 monate, als es noch 5%, wurden auf den Aktuellen Stundenlohn gerechnet, angeblich habe sie es in dieser zeit immer falsch berechnet.

kann er das machen?
Sonn-,Feiertagszulagen werden ja auch mit dem Aktuellen Stundenlohn berechnet

Hallo,

in der Regel sind tarifliche Zeitzuschläge, die in % berechnet werden, immer auf den aktuellen individuellen Tariflohn bezogen. Diese Berechnungsgrundlage haben von den mir bekannten 14 länderbezogenen TVen im Bewachungsgewerbe 11 (in Hessen, Niedersachsen, NRW gibt es Ausnahmen).
Wenn Dein AG etwas anderes behauptet, dann soll er das auch bitte belegen. Im Übrigen muß Dein AG, wenn er einen TV anwendet, diesen auch gem. § 8 TVG
http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__8.html
im Betrieb „bekannt“ machen. Das bedeutet, daß jeder AN die Möglichkeit haben muß, diesen TV auch selbst einzusehen.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für die Antwort.