Muss oder darf ein AG die Nachtzuschläge an seine AN zahlen obwohl im Arbeitsvertrag keine Zuschläge vereinbart sind ? Hier: Der AN beginnt täglich seine Arbeit morgens um 4.00 Uhr bekommt aber keinen Zuschlag gezahlt ist das rechtens ?
Hi,
greift ein Tarifvertrag?
Grundsätzlich MUSS der AG einen Ausgleich gewähren.
Im § 6, Abs. 5 ArbZG steht sehr eindeutig:
„Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.“
Im § 2 des Gesetzes steht, dass Nachtarbeit dem Zeitraum zwischen 23 und 6 Uhr entspricht (Bäckereien und Konditoreien eine Std. früher).
VG
Guido
Nein, ein Arbeitsvertrag kann keine Arbeitsgesetze aushebeln.
Und ob
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Dieser Paragraph z.B. kann durchaus in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ausgehebelt werden.
Insofern ist deine pauschale Aussage nicht richtig.
Soon
Nachschlag, was angemessen bedeutet:
Es gibt mittlerweise mehrere Gerichtsurteile, die sich hier an §3b EStG anlehnen und von 25% Zuschlag ausgehen.
Soon