Nachveranlagung Hundesteuer

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe vor paar Tagen ein Hund übernommen. Jetzt wollte ich ihn anmelden. Leider habe ich kein Übernahmevertrag und kann somit keine Angaben zum Vorbesitzer machen.

Ich habe versucht den Hund anzumelden bei der Gemeinde.

Jetzt kam Post, dass ich wenn ich kein Nachweis zum Übernahmezeitpunkt erbringe, erfolgt eine Nachveranlagung der Hundesteuer.

Was kann ich jetzt tun? Ich habe keine Angaben vom Vorbesitzer! Der Hund wurde immer weitergereicht. Ich möchte das er hier bei uns endlich ankommt.

Vielen Dank in voraus!

Du hast ihn doch von jemand übernommen, also mindestens den musst Du doch kennen. Name, Wohnort…
Oder hat Dich in der Stadt jemand angesprochen „Wills’t nen Hund haben?“ und hat ihn dir übergeben und war verschwunden ?

Ich weiß ehrlich nicht wie das mit der Steuer läuft, ob man die überhaupt vom jeweiligen Besitzer(Halter) auch für vorherige Jahre (Verjährung !) fordern kann.
und vor allem, wie man überhaupt darauf kommen kann, es gibt Vorbesitzer und die haben Steuer nicht gezahlt.

MfG
duck313

Bundesland, Gemeinde, Stadt oder Kommune?
Das wird von jedem Dorf bis Bundesland anders gehandhabt.
Hundesteuer ist ´ne Auwandsteuer. Was steht dazu in Eurer kommunalen Hundesteuersatzung? ramses90

Hi - Hundesteuer wird in jeder Gemeinde anders geregelt - da mußt du dich erkundigen - mach eine eidesstattliche Erklärung, dass du den Hund am 01.01.2018 übernommen hast und du ihn jetzt ordnungsgemäß anmelden möchtest, meist ist für den 1. Hund die Steuer nicht allzuhoch. MfG Petra

Genau so bin ich zu meinem Hund damals gekommen.
Ein Punk hatte seinen Hund mit Welpen und ich habe ihn einfach mitgenommen, den Welpen der alt genug dafür war.
Man könnte das doch sagen?
Wie wollen die ein Gegenteil beweisen?
Zur Not die unten erwähnte eidesstattliche Erklärung abgeben.
Hauptsache dem Hund geht´s gut, wenn dafür eine Geschichte nötig ist, why not.

In der Satzung steht nichts das es Nachveranlagt werden kann bzw wird. Darum war ich jetzt irritiert. Wir sind aus Sachsen.

Leider ist das so, dass wahrscheinlich Kosten gespart wurden. Zu unrecht denrn die ordnungsgemäß ihre Steuern zahlen. Der kleine kam über paar Ecken zu uns. Er war schon mehrmals bei anderen Besitzern. Mir tat es so unendlich leid. Er hat sich hier sogut eingefunden das wir beschlossen haben ihn zu behalten. Wir waren beim Tierarzt und haben sofort alle Impfungen erledigt sowie hab ich ihn angemeldet. Allerdings kam da jetzt dieses Schreiben mit der evtl Nachveranlagung. Er ist 2016 geboren und man möchte jetzt ab 11/2016 Hundesteuer.

Danke für den Tipp. Ich habe im Bürgerservice der Stadt das alles so angegeben bei der Anmeldung was ich vom Vorbesitzer weiss. Wir zahlen mit die höchste Hundesteuer bundesweit. Mir geht es nicht ums Geld, der kleine soll ein gutes Leben haben und er ist so lieb. Nur seh ich es ehrlich gesagt nicht ein für die Vorbesitzer zu zahlen! Immerhin ist es deren Versäumnis. Daher meine Frage ob sie mich dafür ran ziehen können.

Dann verweist den „gierigen“ Beamten auf die Satzung und dass seine Forderung unberechtigt ist. ramses90

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Darum geht es auch nicht. Es geht darum, Du musst nachweisen (Kaufvertrag, Überlassungsvertrag oder ähnl.) ab wann Du den Hund hast.

Denn sonst kann man ja sagen: "hab den erst 1 Woche, hab vergessen anzumelden. " Dabei hat man ihn schon 1 Jahr oder länger.
Wie soll die Gemeinde das abgrenzen ?
deshalb verlangt sie einen Nachweis. Es geht nicht direkt darum ob der Vorbesitzer gezahlt hat !

Es geht darum ab wann du zahlen musst !

Wenn Du Hund aus Tierheim holst, geben die dir einen solchen Schrieb mit. Und es wird erwartet das passiert immer. Auch beim Züchter, Tierhandlung und bei privat.
Denn ein Hund läuft einem ja nicht zu (und wenn dann darf man ihn ja auch nicht bei sich behalten)

Warum sagst Du nicht, wie das Tier zu Dir kam ?
Und warum bringst du diesen Vorgang nicht zu Papier und gibst das der Gemeinde ?

MfG
duck313

Hallo.
Hier ein Auszug über Hundesteuer des Landes Sachsen:
Jedweder Einwohner einer Stadt und Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet die Hundesteuer zu zahlen, sobald er sich einen Hund zu privaten Zwecken anschafft. Die Steuer wird dann je Hund erhoben und muss einmal im Jahr gezahlt werden. Im Grunde geht der Fiskus davon aus, dass jedweder Bürger, der die finanziellen Mittel dazu hat, einen Hund zu unterhalten, auch die finanziellen Mittel dazu hat, Hundesteuern zu entrichten. Daher ist die Hundesteuer in Deutschland auch eine einkommensunabhängige Steuer. Solange das Tier nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten wird, muss die Hundesteuer entrichtet werden. Wer beispielsweise eine Hundezucht betreibt, muss für die Zuchthunde nichts bezahlen. Wach-, Hüte-, Blinden- und Jagdhunde sind ebenfalls von der Hundesteuer befreit

Also, Steuer ab dem Tag, wo das Tier zu Dir gekommen ist. Alles, was davor war interessiert so, wie Fusspilzepidemie in China.
Sch

PS. http://hundesteuer.biz/Rechner/Sachsen.html

Warum weichst Du eigentlich der Frage gezielt aus ?
Mehrere Vorbesitzer, na gut, aber einer muss ihn dir ja in die Hand gedrückt haben.
Und sag nicht, du kennst die nicht mit Namen oder weißt wo die wohnen.

Das ist lebensfremd.
Und woher kennt man das Alters des Hundes ? (Gutachten (Augenschein) des Tierarztes ?

Dass du ein Tierfreund bist und den Hund gerne haben wolltest und gut versorgen willst, glaube ich unbesehen. Aber dazu gehört eben auch die Steuer (und die Hundehaftpflicht, hoffentlich hast Du die nicht auch vergessen)

Hallo,

das habe ich getan. Der Vorbesitzer denkt wahrscheinlich das er in regress genommen wird darum bekomm ich kein Übernahmevertrag! Werde Montag nochmal anrufen bei der Stadt und die Sachlage schildern.

Danke :+1:

Und das ist mal wieder „wunderbar“ pauschalisiert!
Kommunen, Städte und Gemeinden können, müssen aber keine Hundesteuer = nicht zweckgebundene Verbrauchssteuer, erheben und wenn dazu nichts in der Satzung von Mona-Lisas Gemeinde in Sachsen steht, dann wird die auch keine erheben dürfen.
So adhoc gefunden, erhebt z.B. Eschborn in Hessen und Windorf bei Passau überhaupt keine Hundesteuer,.Ettal/Bayern 1-€- ramses90

Hallo.
Absolut richtig. Dieser Link zielt auf ein Teil des ges. Textes - nicht alles muss sich einer reinziehen. Primär geht es um die Nachveranlagung und da ist beim besten Willen nichts zu finden. Außerdem wäre so etwas, meiner Meinung nach, rechtlich nicht haltbar.
Im Gesetzestxt steht eindeutig:

Die Festsetzung obliegt den Städten und Kommunen.
Daher keine „pauschalusierung“ sondern auf den Punkt gebracht.
Nachveranlagung im falle des Nichtbesitztums ist njente.
Sch

Das liest die Fragestellerin zwar gerne, aber ihr ist selber nicht aufgefallen, dass es darum überhaupt nicht geht.

Sie schreibt selbst, die Gemeinde zweifle an dem Zeitpunkt der Anschaffung, den sie angegeben hat. Und wenn der Hund vor vier Jahren angeschafft worden ist, obwohl sie behauptet, sie hätte ihn erst seit zwei Monaten, kann die Gemeinde, wenn ihr der Nachweis gelingt, dass MonaLisa den Hunk seit vier Jahren hat, selbstverständlich für vier Jahre veranlagen.

Schöne Grüße

MM

Auch wieder richtig. Ich frage mich aber, wer wem was nachweisen muss.
Schätze, wer was nachverlangen wird, wird wohl der Anwalt.
Sch