Hallo,
vielleicht solltest du dir erst einmal die entsprechenden Gesetzestexte ansehen,bevor du hier so rumtönts.
Bürgerliches Gesetzbuch §675 s
(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass
der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des
Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein
Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren
Noch einmal mit Betonung:
beim Zahlungsdienstleister eingeht ,also der Bank und nicht beim Zahlungsempfänger.
Und hier noch eine schöne Märchenstunde für dich:
In Deutschland werden jedes Jahr mehr als 6 Milliarden Überweisungen getätigt mit über 70 Milliarden EURO an transferierten Geld.
Damit kann man schon schön „Geld verdienen“,selbst wenn die einzelne Überweisung bei 17,35 € liegt.
Weil, siehe Gesetzestext oben, NICHT der Eingang auf dem Kundenkonto, sondern der
Buchmäßige Eingang auf dem Konto der Bank maßgebend ist.
Und Banken haben in der Regel nur ein Konto ,die Filialen werden nur Bankintern unterschieden.
Achja,dazu noch:
ganz im Gegenteil: Das ist nie so.
Die Anzeige auf dem Bildschirm bedeutet nicht, dass die Belastung erfolgt ist
Da täuscht du dich aber gewaltig
Beim ONLINE-Banking, am Terminal oder beim Geldabheben am Automaten wird dir der jeweilige Lastschriftbetrag sofort ins Konto gebucht.
Schlitzohrigweise wird es dir aber nur am Geldautomaten mit der Funktion Kontostand
angezeigt.
Beim Onlinebanking nur Auftrag angenommen