Hallo,
ich verlange von den Mietern meiner Eigentumswohnung wegen zukünftiger regelmäßiger und punktlicher Mietzahlung den Nachweis eines Dauerauftrages bei der Bank. Nun wurde mir seitens der Mieter mitgeteilt, dass die Bank ihnen kein Schriftstück (Nachweis) eines Dauerauftrages ausstellen würde. Das wäre nicht üblich. Stimmt das? Oder wie lässt sich ein Dauerauftrag anderweitig nachweisen?
Gruß W.