Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

Hallo,

ich verlange von den Mietern meiner Eigentumswohnung wegen zukünftiger regelmäßiger und punktlicher Mietzahlung den Nachweis eines Dauerauftrages bei der Bank. Nun wurde mir seitens der Mieter mitgeteilt, dass die Bank ihnen kein Schriftstück (Nachweis) eines Dauerauftrages ausstellen würde. Das wäre nicht üblich. Stimmt das? Oder wie lässt sich ein Dauerauftrag anderweitig nachweisen?

Gruß W.

auch hallo, wie haben die anderen Mieter dies bisher erledigt? Ich meine, dass der Mieter, wenn er nichts zu verbergen hat, eine Bestätigung über das Bestehen des DA beibringen kann - z. B. durch Kopie des Kontoauszugs (Rest kann er ja abdecken). Wenn er das ablehnt, wäre ich vorsichtig. Sicher ist die Bank nicht dazu verpflichtet, eine solche Bestätigung auszustellen, vielleicht wird das von den versch. Banken unterschiedlich gehandhabt.
Gruß
H.

Hallo,

ja, das ist zunächst richtig!

Ein Dauerauftrag gibt Dir auch keine Sicherheit das
die Miete auch pünktlich kommt, denn ein Dauerauftrag
kann jederzeit gekündigt werden. Deshalb immer auf den
Kontoauszug schauen.

Die Bank kann zwar eine Liste aller Daueraufträge erstellen, aber das will der Mieter wieder Dir nicht
aushändigen, da Du ja dann alles sehen sollst.

Lasse Dir lieber die zwei bzw. drei Monate Kaution bar geben und lege es auf ein Sparbuch an, das ist viel besser und zusätzlich einen Verdienstnachweis zeigen bzw. geben.

Viele Grüße

Martin

Wenn die Bank keinen Ausdruck dafür hat, kann man sie um ein Bestätigungsschreiben bitten.

Jedoch sollte bewusst sein, dass die Person, die den Dauerauftrag eingestellt hat, diesen auch jederzeit übr ONline-Banking o.Ä. wieder ändern bzw. entfernen kann.

Hallo,

aus Kostengründen stellen die Banken Heute fast keine Bescheinigungen mehr aus. Sollte ein Dauerauftrag dann auch Online eingerichtet sein, gibt es keinen Nachweiß darüber.

Manche Banken stellen zwar eine Bescheinigung aus, aber für eine „Bearbeitungsgebühr“ verlangen sie von 2,50 € bis zu 50,00 € - ist bankabhängig.

Fazit:
Es stimmt, die Banken haben sich darauf geeinigt, dass ein Nachweis Heute nicht mehr üblich ist.

Viele Grüße
Manfred

sorry, habe ich vergessen zu beatworten:

Andersweitig ist kein Nachweis erbringbar - leider. Selbst bei der Überweisung des Beitrages ist nicht erkennbar, dass es sich um einen Dauerauftrag handelt. Früher stand diese Mitteilung auf dem Kontoauszug des Absenders.

Hallo,

eine Bescheinigung für einen bestehenden Dauerauftrag werden Sie von einer Bank niemals erhalten, da der Kunde den Dauerauftrag jederzeit ändern oder Löschen kann.
Ich würde Ihnen vorschlagen, die Miete per Lastschrift inkl. Abbuchungsauftrag einzuziehen, das gibt Ihnen etwas mehr Sicherheit, ist aber auch nicht absolut sicher.

Das stimmt daß solch ein Nachweis nicht üblich ist.
er würde dir auch nichts bringen wenn der Dauerauftrag mangels deckung nicht ausgeführt bzw storniert wird.

Wenn der Mieter online einen dauerauftrag einrichtet bekommt er eine bestätigung automatisch- bringt dir aber wie gesagt keine sicherheit.
Andererseits kann der mieter ja den dauerauftrag jederzeit wieder löschen ohne dich zu benachrichtigen.
Dauerauftrag hin oder her–entweder er zahlt oder er zahlt nicht- das kann dir die bank nicht garantieren.

Für dich bleibt daher nur, den pünktlichen Mieteingang bei dir zu überwachen und dann ggf eine abmahnung zu schreiben wenn es nicht eingeht- das übliche Vermieterschicksal.

Hallo W.!

Ich Stelle mir die Frage, was ein Nachweis Dauerauftrag bringt. Den kann ich heute einrichten und im nächsten Moment wieder löschen.
Ein Dauerauftrag ist auch kein positives Bonitätsmerkmal, aus dem ich schliessen kann, dass der Mieter solvent ist.

Mag sein, dass die Bank eine Gebühr nimmt. Dass sie sich weigert eine Bescheinigung zu erstellen, kann ich mir nicht vorstellen. Aber: Nichts ist unmöglich…

Viele Grüße
Stephan Tenhaken

Hallo, das kann sein.

Hallo Anfragender,

normalerweise kann bei der Einrichtung des Dauerauftrages auch ein entsprechender Beleg ausgedruckt werden. In Zeiten der Onlinebanken kann ich aber nicht dafür garantieren, dass dieses auch von diesen Direktbanken auch so gehandthabt wird.

Sie können sich allenfalls die Kontoauszüge bzw. den Kontoauszug zeigen lassen, auf welchen die Belastung beim Mieter erkenntlich ist. Normalerweise ist der Dauerauftrag (Kürzel: DA) entsprechend aufgeführt.
Aber: Wie gesagt ich kann in dieser Form nicht für alle Banken sprechen. Denn insbesondere die direktbanken sind oftmals sehr einfallsreich, wenn es um die Zusammenstreichung von zusätzlichen Services geht.

Freundliche Grüße

Hallo Werner,

die Auskunft der Mieter ist korrekt. Zur Eindämmung sinnloser Papierfluten werden in der Tat für Daueraufträge keine separaten „Bestätigungen“ in den Workflowprozessen vorgesehen. Eingerichtete Daueraufträge können bei Bedarf z.B. über OnlineBanking eingesehen werden und dort natürlich auch kundenseitig ausgedruckt werden - Aber mit welchem Nutzen? Die Einrichtung eines Dauerauftrages garantiert keinesfalls dessen Ausführung! Außerdem kann ein Dauerauftrag innerhalb von Sekunden eingerichtet und auch wieder gelöscht werden. Also auch auf Vermieterseite m.E. absolut entbehrlich. Außerdem hat ein Vermieter lediglich Anspruch auf eine gem. Mietvertrag fristgerecht gezahlte Miete. Wie der Mieter dies im Einzelfall genau darstellt - z.B. mittels pünktlicher Einzelüberweisung - liegt in dessen Gestaltungsfreiraum. Daher glaube ich auch nicht, dass ein Vermieter gegenüber seinen Mietern die Einrichtung eines Dauerauftrages zwingend auferlegen kann. Ich würde eine derartige Klausel oder Vorgabe nicht anwenden wollen.

Hallo,

Einen Nachweis stellt man heute eher selten aus, insbesondere aufgrund der Einrichtung über onlinebanking.
Der DA bietet ohnehin keine Sicherheit, denn 1. kann er jederzeit widerrufen werden und 2. wird er nur bei Deckung des Kontos ausgeführt.

Insofern macht diese Bitte keinen Sinn.

Grüße

Uwe

Hallo W.
Meine Daueraufträge sind im Electronic Banking System meiner Bank gespeichert und für mich auch ausdruckbar.
Ich weiss nicht, ob es üblich ist, dass Banken auch einen schriftliche Nachweis erstellten. Meine Bank bestätigt Daueraufträge bei der ersten Erteilung.
Nur ist das auch keine Garantie, dass die Zahlungen auch immer erfolgen, denn der Dauerauftrag kann jederzeit annulliert werden.
Gruss Stephan

hallo,

jeder vertragspartner einer bank bekommt bei abschluß eine kopie des auftrages-da scheint etwas nich zu stimmen, da die bank jederzeit eine kopie erstellen kann.
gruß
r

Hallo,

der Nachweis, dass ein Dauerauftrag eingerichtet wurde bringt Dir gar nichts. Denn sofort nach der Bestätigung kann Dein Mieter diesen Auftrag bei seiner Bank wieder löschen.

Was Dir nichts bringt, brauchst Du von Deinen Mietern auch nicht einzufordern.

Hallo!
Das ist von Bank zu Bank verschieden!
Üblich ist es eigentlich nicht, das stimmt!
Allerdings sollte es eigentlich kein Problem sein
solch eine Bestätigung auszudrucken… (Da frage ich
mich ja gleich wieder was das für eine Bank ist…)

Ein anderer Weg wäre auf dem Kontoauszug der Vermerk
„DA“ vor der Buchung. Dieser steht für „Dauerauftrag“!

Wenn der Mieter Online- Banking nutzt, kann er auch
selber online seine Daueraufträge abrufen bzw.
anzeigen lassen und diese dann auch ausdrucken…

MfG

Hallo,
Ich glaube, wir stellen sowas auch nicht aus, aber die Mieter haben den ja mal eingerichtet, wenn man das am Schalter tut, bekommt man da eigentlich eine Bestätigung, dass der Dauerauftrag eingerichtet ist, da stehen nochmal die wichtigen Daten drauf. Wenn man das übers Online-Banking macht, kann man sich im Zweifelsfall einen Screenshot machen. Und bei meiner Bank steht auf den Kontoauszügen bei den Dauerauftrag, das es sich um einen Dauerauftrag handelt. Die Informationen, die der Mieter nicht weitergeben möchte, kann er ja schwärzen.

Ich hoffe, ich konnte helfen
LG jojo747

Den Nachweis über einen Dauerauftrag gibt es nicht. Die Enrichtung wird aber mit einem Beleg dokumentiert. Den kann man in Kopie vorzeigen. Macht aber wenig Sinn, da es kein Hinweis ist, ob der Autrag tatsächlich noch so existiert.

Ich halte eine Auskunft bei der Schufa z.B. Für sinnvoller, wenn es darum geht, die guten von den zahlungsschwachen Mietern zu trennen.