Hallo liebe Steuer-Experten,
ich arbeite im Vertrieb, wohne recht weit von meiner Firma entfernt (100km) und ein Firmenwagen lohnt sich daher für mich nur, wenn ich keine erste Tätigkeitsstätte habe. Sonst schlagen die 0,03% zu sehr zu Buche.
So. Meine Firma hat mich informiert, dass man als Unternehmen bei einer Lohnsteuerprüfung für den Status „keine erste Tätigkeitsstätte“ eines Mitarbeiters nachweisen muss, dass dieser maximal 1/3 der Arbeitszeit in der Firma war. Und so ein Nachweis könne nur über ein Fahrtenbuch erfolgen. Dieses in der Buchhaltung zu administrieren sei meiner Firma aber zu aufwändig und komme daher nicht infrage.
Meine zwei Fragen lauten nun:
- Gibt es andere Möglichkeiten, das nachzuweisen, als über ein Fahrtenbuch?
- Wenn nicht, haben wirklich alle Vertriebsmitarbeiter, die dezentral arbeiten und nicht in der Nähe ihres Arbeitgebers wohnen, dasselbe Problem?
- Gibt es andere Ideen, wie man das Problem löst?
Danke und beste Grüße