Hallo ,
Es geht um folgende Situation.
Es wird eine Einkommensteuererklärung eingereicht die ca 40000 km für die gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstelle (125 km/85 km einfache Strecke) beinhaltet. Der Ersteller pendelt jeden Arbeitstag diese Strecke. Das Erste Halbjahr sind es die 125 km und später zieht dieser mit seiner Partnerin zusammen und auch näher an die Arbeitsstelle.
Das Finanzamt fordert nun einen Nachweis der gefahrenen Kilometer. Dieser Nachweis kann aber nicht erbracht werden da.
1.) Mehrere Fahrzeuge verwendet wurden (Motorrad, Auto der Partnerin)
2.) Die Reparaturen/Inspektionen privat durchgeführt wurden.
Für ein Fahrzeug konnte aber nur einen Nachweis für 6 Monate mit 16000km erbracht werden.
Laut Einkommensteuerersteller hat ihn ein Sachbearbeiter angerufen und der meinte, er würde ihm 20000 km anrechnen, da.
1.) Die Kilometer nicht nachgewiesen seien.
2.) der Antragsteller einen Wohnsitz bei seinen Eltern in kürzer Entfernung zur Arbeit gemeldet hat. (Der Sachbearbeiter geht davon aus das der Antragssteller unter der Woche bei seinen Eltern nun lebt)
3.) der Nachweis der Kilometer von TÜV-Bericht zu TÜV-Bericht nicht gelten lassen will.
4.) Tankbelege werden auch nicht anerkannt.
Der Ersteller hat nun einen Bescheid bekommen der nur die 20000 km beinhaltet. Es stellt sich nun die Frage wie er bei einem Widerspruch argumentieren kann das er bei seiner Partnerin und nicht bei seinen Eltern unter der Woche wohnt.
Was muss der Ersteller der Einkommensteuererklärung beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven