Nachweis gefahrene Kilometer für Finanzamt

Hallo ,
Es geht um folgende Situation.
Es wird eine Einkommensteuererklärung eingereicht die ca 40000 km für die gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstelle (125 km/85 km einfache Strecke) beinhaltet. Der Ersteller pendelt jeden Arbeitstag diese Strecke. Das Erste Halbjahr sind es die 125 km und später zieht dieser mit seiner Partnerin zusammen und auch näher an die Arbeitsstelle.
Das Finanzamt fordert nun einen Nachweis der gefahrenen Kilometer. Dieser Nachweis kann aber nicht erbracht werden da.
1.) Mehrere Fahrzeuge verwendet wurden (Motorrad, Auto der Partnerin)
2.) Die Reparaturen/Inspektionen privat durchgeführt wurden.
Für ein Fahrzeug konnte aber nur einen Nachweis für 6 Monate mit 16000km erbracht werden.

Laut Einkommensteuerersteller hat ihn ein Sachbearbeiter angerufen und der meinte, er würde ihm 20000 km anrechnen, da.
1.) Die Kilometer nicht nachgewiesen seien.
2.) der Antragsteller einen Wohnsitz bei seinen Eltern in kürzer Entfernung zur Arbeit gemeldet hat. (Der Sachbearbeiter geht davon aus das der Antragssteller unter der Woche bei seinen Eltern nun lebt)
3.) der Nachweis der Kilometer von TÜV-Bericht zu TÜV-Bericht nicht gelten lassen will.
4.) Tankbelege werden auch nicht anerkannt.

Der Ersteller hat nun einen Bescheid bekommen der nur die 20000 km beinhaltet. Es stellt sich nun die Frage wie er bei einem Widerspruch argumentieren kann das er bei seiner Partnerin und nicht bei seinen Eltern unter der Woche wohnt.

Was muss der Ersteller der Einkommensteuererklärung beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Sven

Hallo,

Es wird eine Einkommensteuererklärung eingereicht die ca 40000 km für die gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstelle (125 km/85 km einfache Strecke) beinhaltet. Der Ersteller pendelt jeden Arbeitstag diese Strecke.

Das Erste Halbjahr sind es die 125 km und später zieht dieser mit seiner Partnerin zusammen und auch näher an die Arbeitsstelle.
Wenn ich da von jeweil 110 Tagen ausgehe, komme ich schon auf über 46.000km gefahrene Kilometer. Hinzu käme sicher noch ein Anteil für private Fahrten.

Das Finanzamt fordert nun einen Nachweis der gefahrenen Kilometer. Dieser Nachweis kann aber nicht erbracht werden da.
1.) Mehrere Fahrzeuge verwendet wurden (Motorrad, Auto der Partnerin)

Das sollte ja kein Problem sein. Die haben alle mindesten alle 2-3 Jahre einen TÜV gemacht, wo auch die Kilometerstände festgestellt werden.

2.) Die Reparaturen/Inspektionen privat durchgeführt wurden.

Kann man ja trotzdem nachweisen? Irgendwelche Teile/Öl wurden sicher gekauft? Reifen nutzen sich ja beispielsweise auch ab und werden ersetzt.

Für ein Fahrzeug konnte aber nur einen Nachweis für 6 Monate mit 16000km erbracht werden. Die anderen beiden Fahrzeuge waren nicht mal bei TÜV?
Laut Einkommensteuerersteller hat ihn ein Sachbearbeiter angerufen und der meinte, er würde ihm 20000 km anrechnen, da.
1.) Die Kilometer nicht nachgewiesen seien.
2.) der Antragsteller einen Wohnsitz bei seinen Eltern in kürzer Entfernung zur Arbeit gemeldet hat. (Der Sachbearbeiter geht davon aus das der Antragssteller unter der Woche bei seinen Eltern nun lebt)

Einen Wohnsitz angemeldet bedeutet Hauptwohnsitz? Oder ist man damit bei der Freundin gemeldet? Hat man dort überhaupt einen gemeldet? Ansonsten könnten das ja gar keine beruflich sondern privat veranlasste Fahrten sein?

3.) der Nachweis der Kilometer von TÜV-Bericht zu TÜV-Bericht nicht gelten lassen will.

Weil das zu wenig ist und es auch dadurch nicht plausibel wird?

4.) Tankbelege werden auch nicht anerkannt.

Warum nicht. Zuwenig? Zuviel? Passen die Tankintervalle nicht? Da kann viel schiefgehen, wenn man die Belege von mehreren Leuten sammelt. Oder es wird einem genau das erstmal vorgehalten.

Der Ersteller hat nun einen Bescheid bekommen der nur die 20000 km beinhaltet. Es stellt sich nun die Frage wie er bei einem Widerspruch argumentieren kann das er bei seiner Partnerin und nicht bei seinen Eltern unter der Woche wohnt.

Einfach mit der Wahrheit argumentieren und begründen, warum diese Fahrten beruflich veranlasst waren, also die Wohnung der Freundin Mittelpunkt der Lebensinteressen war. Und dann natürlich noch irgendwelche Belege, die die behaupteten Kilometer plus Privatfahrten irgendwie plausibel erscheinen lassen. Man muss es nicht auf Kilometer und Cent beweisen. Es reicht, wenn es plausibel ist.

Was muss der Ersteller der Einkommensteuererklärung beachten.

Vor allem, dass er alles wahrheitsgemäß angibt.

Grüße

Hallo,
Kurz auf die Fragen eingehen.
Der Ersteller hatte letztes Jahr teilweise Schulungen und viele Überstunden zum abbauen. Deshalb ca 40000 km.

Der Nachweis für die gefahrenen Kilometer war nur möglich durch eine Rechnung (Ersatz eines Reifen) mit Kilometerangabe bis zum TÜV im November. Der Sachbearbeiter besteht auf die Kilometerangaben. Die Teilerechnungen haben alle keine Kilometerstände da sie separat gekauft wurden.
Für die anderen Fahrzeuge lässt der Sachbearbeiter auch die Möglichkeit TÜV zu TÜV nicht zu. (Aussage ist das ja jeweils zwei Jahre auf den Fahrzeugen seien und teilweise sind die Fahrzeuge gar nicht 2012 beim TÜV gewesen)
Wie gesagt besorgt sich der Antragssteller immer seine Teile( Auch Reifen) separat. Deshalb hat er auch keine Kilometerangaben auf dem Auto. Der Sachbearbeiter fordert aber 1.) Amtl- Kennzeichen und 2.) Kilometerstand auf den Rechnungen.
Das Thema Tankbelege scheidet aus den beiden Gründen auch aus. Argumentation.
1.) Kein Amtl.-Kennzeichen drauf
2.) Keine Kilometerangabe
3.) Es muss mit Kreditkarte gezahlt sein das man die Belege dem Antragssteller zugeordnet werden kann.
Zwecks Wohnsitz bei den Eltern. Das ist der Hauptwohnsitz aber der Antragssteller hat seinen Nebenwohnsitz am Wohnort mit seiner Partnerin. Anscheinend meinte der Sachbearbeiter dass er das nicht gelten lässt. Auch wenn der Antragssteller seit über 10 Jahren nicht mehr bei den Eltern wohnt. Er geht davon aus das der Antragssteller bei seinen Eltern unter der Woche wohnt. Deshalb auch die geänderte Kilometerberechnung Im Steuerbescheid.
Der Lebensmittelpunkt ist bei seiner Partnerin aber wie kann man dies Beweissen? Reicht eine Erklärung der Partnerin aus und evtl eine Bescheinigung eines örtlichen Vereins in dem er aktiv ist?

Ich bedanke mich bereits im voraus für die Antworten.

Gruß

manchmal muss man kämpfen!

Bestehen Sie auf einer Einspruchsentscheidung und klagen Sie dann!

Lia

Hallo.

Hat der Stpfl. in Ihrem Fall einen Mietvertrag für die alleinige Wohnung unterschrieben? Und wurde dieser auch wieder gekündigt? Wenn ja, sind das mögliche Nachweise für den weiter entfernten Wohnort.

Zahlt er außerdem Miete an die Partnerin? Ist das dem Vermieter der gemeinsamen Wohnung mitgeteil worden? Das wäre Belege für das Wohnen bei der Partnerin.

Gibt es außerdem Rechnungen, die einen regelmäßigen Aufenthalt am Wohnort vermuten lassen? Rechnungen vom Supermarkt o.Ä.? Parkscheine?

Auch kann der die Nachbarn bitten, den regelmäßigen Aufenthalt in der Wohnung zu bezeugen, ein Einzeiler genügt. Und er lernt mit diesem außergewöhnlichen Anlass gleich mal die lieben Nachbarn kennen :wink:

Alles Gute!

Gruß, Heiko

Hallo
Der Steuerpflichtige hat den Mietvertrag mit seiner Partnerin zusammen unterschrieben und führen ein gemeinsames Haushaltskonto. Von diesem gehen dann Miete, Lebensmittel usw ab.
Die Nachbarn kennt er schon recht gut und die werden ihm hoffentlich das bezeugen.

Danke für die Infos.
Gruß

Der Lebensmittelpunkt ist bei seiner Partnerin aber wie kann
man dies Beweissen?

Dummgefragt? Warum ist das dann nicht Hauptwohnsitz und bei den Eltern Nebenwohnsitz?

Wie kann man einen Hauptwohnsitz haben, bei dem man selbst sagt, seit über 10 Jahren nicht mehr zu wohnen???

Hallo Sven,

Was muss der Ersteller der Einkommensteuererklärung beachten.

wichtig ist der erste Satz im § 9a EStG:
„Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden: …“

Ein Nachweis muss eben so sein dass man tatsächlich etwas nachweisen (beweisen) kann. Und dazu ist der „Ersteller der Erklärung“ verpflichtet, nicht das Finanzamt.
Eine Tank- oder Ersatzteilrechnung ist da nicht wirklich sooo aussagekräftig - (woher will Beamter wissen ob die Tankquittung tatsächlich vom Einreicher stammt? hier hilft zb der Nachweis auf dem Konto)

Klar, mag es nicht einfach sein alle Belege zu haben (vor allem wenn man vorher nicht so richtig Ahnung von der Materie hat). Aber umgedreht ist es auch so: manchmal hat „Beamter“ ein Bauchgefühl dass die oder jene Ausgabe nicht steuerlich relevant ist. Trotzdem darf er sie nur streichen wenn es das Gesetz her gibt. Und genauso ist es mit dem „anerkennen“. Da müssen eben die Nachweise her.

LG

PS: ich weiß, es ist nur ein allgemeiner Text aber trotzdem wichtig.