Nachweisbarkeit Drogen (Alkohol etc.) und Verkehrskontrollen im Straßenverkehr?

Hallo Leute,

und zwar war hab ich einige Fragen zwecks Verkehrskontrollen im Straßenverkehr.
wie sieht dass denn aus wenn man bei einer Polizeikontrolle gefragt werde ob man mit einem Schnelltest (Urintest) einverstanden wäre?Darf man diesen Verweigern?
wenn ja wie sieht es aus mit Bluttest,kann man diesen verweigern oder welche Rechte hat man alles?
Außerdem möchte ich gerne wissen wie lange so im Schnitt allgemeine Drogen wie Alkohol oder Marihuana im Blut/Urin, auch bei Schnelltests nachgewiesen werden kann?

haltet bitte keine Belehrungsreden wie falsch es ist Drogen am Steuer, dass weiß ich selbst, ich trink selbst nur Alkohol und möchte nur wissen wie das alles abläuft auch mit Marihuana, da eine Freund von mir da etwas andere Ansichten hat und denkt dass ist schon am Tag danach so gut wie Weg Aus dem Urin.
Ausserdem möchte ich wissen ob man an einem Urintest genau erkennt welche Droge genommen wurde, ob man zu dem Zeitpunkt unter Drogeneinfluss steht oder ob es am Tag danach anzeigt dass man in den letzten Tagen Marihuana geraucht haben muss?
Und wie sehen die Strafen dazu aus?
als Beispiel man raucht am Tag zuvor eine Marihuana-Zigarette, die halten einen auf und machen Urintest.
was passierte dann, da man ja zu diesem ZeitPunkt nichtmehr „high“ ist?

wie sieht das Ganze im Ausland aus?

sorry für den langen Text, wie gesagt wäre nett wenn mir einer die Fragen beantworten könnte.

danke im Voraus.

Hi,

alle, aber wirklich ALLE Tests bei einer Verkehrskontrolle sind freiwillig und können verweigert werden. Hat der Beamte einen Anfangsverdacht auf Drogenkonsum oder Alkohl (oder beides) kann er über einen Richter eine Blutentnahme anordnen lassen. Diese wird von einem Arzt auf dem Revier oder im Krankenhaus gemacht. Diese kann man zwar formal verweigern, jedoch kann die Entnahme nach 81a StPO auch unter Zwang durchgeführt werden. Also keine Chance ohne Blutentnahme davon zu kommen wenn sie erstmal angeordnet wurde.

Wie lange Drogen im Blut nachweisbar sind weiss ich nicht, denke aber dass es kein Problem ist auch nach ein paar Tagen z.B. THC nachzuweisen. Alkoholkonsum kann man stundenweise zuverlässig zurückrechnen bzw. ggf. nach dem Zustand der Leber beurteilen ob er dauerhaft konsumiert wird.

Eine Verweigerung eines freiwilligen Drogen/Alkoholtests macht eigentlich nur Sinn wenn man keine Ausfallerscheinungen hat. Denn in diesem Fall wird der Richter keine Anordnung zur Blutentnahme geben. Dann hat man Glück gehabt. Problem beim Alkohol hingegen ist halt immer dass man es riecht…

Gruss
K

wie sieht das Ganze im Ausland aus?

Dann gelten die Gesetze des jeweiligen Landes