Hallo liebe Wissende,
ich weiß, der Titel meines Anliegens lässt sich einfach ergoogeln, aber die Antworten, die ich dort finde, verwirren mich etwas, daher wollte ich hier nochmal nachfragen.
Es geht darum, dass ich für eine (photometrische) Methode die Nachweisgrenze bestimmen/berechnen soll.
Die mir schlüssigste Methode scheint mir die „Leerwertmethode“ zu sein, bei der man die Standardabweichung mehrerer Blindwerte (BW) berechnet. Die Nachweisgrenze ist dann NWG = 3*s(BW). Klar soweit, so gut.
Ich bin jetzt nur etwas verwirrt, WIE ich das ganze berechnen soll ^^
Ich habe meine Kalibriergerade (Konzentrationen im µmol/L-Bereich), in der setze ich dann die Absorption meiner Leerwerte ein und erhalte dann eine Konzentrationsangabe - wieder in µmol/L.
Den eigentlichen Analytengehalt meiner Proben rechne ich dann aber noch um (durch Faktor 5), damit ich auf „µmol pro 1g Probe“ komme (meine Probe „produziert“ meinen Analyten).
Jetzt ist meine Frage: muss ich, um meine Nachweisgrenze zu berechnen, dann auch nochmal die Konzentration des BW (und auch die Standardabweichung) durch Faktor 5 teilen, weil ich es ja bei meiner Probe genau so machen?
Bin sehr unsicher, was das angeht! Hoffe, auf schnelle und zuverlässige Antworten!
Falls ich in nem anderen Brett besser aufgehoben bin, dürfen mich die Mods gerne dahin verschieben.
Danke für eure Hilfe!
Gruß, Queeny