Nachweismöglichkeit über Frankierservices?

Hallo,

ich hoffe, dass ein Anwalt, der selber Frankierservices der Deutschen Post benutzt, antwortet.

Eine Anwaltskanzlei schickte einen Brief an Jemanden, in dem über der Anschrift eine klein gedruckte lange Nummer mit einigen Schrägstrichen dazwischen steht. Ganz hinten sind Monat, Jahr (also z.B. 03.07) und das Porto (0,55 €) erkennbar. Kann jemand sagen, ob der Brief mit Stampit oder sonst einem Frankierservice der Post frankiert wurde? (Auf dem Umschlag war - glaubt Jemand - keine Frankierung, nur der normale Poststempel.) Die spannende Frage ist aber: Kann die Kanzlei anhand dieser Frankiernummer nachweisen, dass der Brief tatsächlich abgeschickt wurde?

Zusatzfrage: Was machen Anwälte denn sonst normalerweise, wenn sie nachweisen können wollen, dass ein bestimmter Brief abgeschickt wurde?

Danke und viele Grüße

Marco

Tach,

Anwälte führen ein Postausgangsbuch…

Hallo,

ich hoffe, dass ein Anwalt, der selber Frankierservices der
Deutschen Post benutzt, antwortet.

Eine Anwaltskanzlei schickte einen Brief an Jemanden, in dem
über der Anschrift eine klein gedruckte lange Nummer mit
einigen Schrägstrichen dazwischen steht. Ganz hinten sind
Monat, Jahr (also z.B. 03.07) und das Porto (0,55 €)
erkennbar. Kann jemand sagen, ob der Brief mit Stampit oder
sonst einem Frankierservice der Post frankiert wurde?

Also wie eine Stampit-Frankierung aussieht kannst du hier ansehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Stampit

Beispiele für den Druck von Frankiermaschinen findest Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Frankiermaschine#Beispiele

(Auf dem

Umschlag war - glaubt Jemand - keine Frankierung, nur der
normale Poststempel.)

Wäre gut wenn es etwas genauer geht. Sonst kann man darüber wenig sagen.

Die spannende Frage ist aber: Kann die
Kanzlei anhand dieser Frankiernummer nachweisen, dass der
Brief tatsächlich abgeschickt wurde?

Entscheidend ist eigentlich nicht der Nachweis dass man etwas abgeschickt hat sondern dass es den Empfänger erreicht hat :wink:

Entscheidend ist eigentlich nicht der Nachweis dass man etwas
abgeschickt hat sondern dass es den Empfänger erreicht hat :wink:

Wenn der Brief eine Zahlungsaufforderung enthält, und der Empfänger sich darauf berufen will, er hätte er sie nicht erhalten, spielt es wohl doch eine Rolle. Oder wem glaubt der Richter: einer mehr oder weniger bekannten Anwaltskanzlei, die beweisen kann, dass sie ein Schreiben abgeschickt hat, oder irgendeinem kleinen Mann, der natürlich nicht beweisen kann, dass er kein Schreiben bekommen hat?

Gruß

Marco

Entscheidend ist eigentlich nicht der Nachweis dass man etwas
abgeschickt hat sondern dass es den Empfänger erreicht hat :wink:

Wenn der Brief eine Zahlungsaufforderung enthält, und der
Empfänger sich darauf berufen will, er hätte er sie nicht
erhalten, spielt es wohl doch eine Rolle.

Wieso? Du weißt wohl nicht wieviele Briefe bei der Post täglich „verschwinden“?

Oder wem glaubt der
Richter: einer mehr oder weniger bekannten Anwaltskanzlei, die
beweisen kann, dass sie ein Schreiben abgeschickt hat, oder
irgendeinem kleinen Mann, der natürlich nicht beweisen kann,
dass er kein Schreiben bekommen hat?

Im Zweifel den „kleinen Mann“. Für das abhandenkommen eines Briefes ist völlig irrelevant wer ihn versandt hat. Sonst wäre ein Einschreibebrief ja wohl kein vermarkenswertes Produkt der Post.