Hallo Forum,
ich hätte da eine Frage zum Steuersystem. Wäre schön, wenn ich etwas nachgeholfen bekommen könnte.
Wenn man ein Nebengewerbe besitzt, welches als Kleingewerbe angedacht ist und bis dato keine Umsatzsteuer gemäß §19 USTG Abs.1 ausgewiesen hat, muss dann die Umsatzsteuer der letzten Jahre nachgezahlt werden (siehe folgende Aufstellung)?
Folgend die Umsatzzahlen der letzten Jahre:
2011 = 900€ (2011 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2012 = 17000€ (2012 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2013 = 22000€ (2013 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2014 = bis jetzt (Juni 14) knapp 25000€ (2014 wird bis jetzt auch keine ausgewiesen)
Werde ich vom Finanzamt aufgefordert die Umsatzsteuer nachzuzahlen?
Wenn ja, welche Jahre werden vom Finanzamt dann „in Rechnung“ gestellt?
Was wäre, wenn ich im Jahr 2012 bereits über 17500€ Umsatz erzielt hätte?
Muss dann für 2013 und für 2014 die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
Das wäre nämlich nicht gut, da im Jahr 2013 dann sogar Verlust verbucht werden
würde.
Eine weitere Frage: Wenn ich nun Umsatzsteuer nachzahlen müsste, könnte dann
auch die Umsatzsteuer von den eingegangen Rechnungen wieder abgesetzt werden?
(Umsatzvorsteuerabzug)
Auch Rückwirkend für zum Beispiel 2013? (Ist ja bei Unternehmern nur ein
Durchlaufposten, so wie ich gehört habe). Dann wäre der finanzielle Schaden ja nur
gering. Und was können für Vorkehrungen getroffen werden, um den „Schock“
zu mildern, der eventuell dann vom Finanzamt in Form von Nachzahlung kommt?
Wäre schön wenn mir hier jemand kurz weiterhelfen könnte.
PS: Ich war bereits bei einem Steuerberater, der hat nur gemeint, dass man absofort
erst MwSt auf die Kundenrechnungen addieren muss und das es vermutlich keine
Nachzahlung geben wird.
Vielen Dank für die Hilfe!