Nachzahlung der Umsatzsteuer bei "Kleinunternehmen"

Hallo Forum,

ich hätte da eine Frage zum Steuersystem. Wäre schön, wenn ich etwas nachgeholfen bekommen könnte. 

Wenn man ein Nebengewerbe besitzt, welches als Kleingewerbe angedacht ist und bis dato keine Umsatzsteuer gemäß §19 USTG Abs.1 ausgewiesen hat, muss dann die Umsatzsteuer der letzten Jahre nachgezahlt werden (siehe folgende Aufstellung)?

Folgend die Umsatzzahlen der letzten Jahre:

2011 = 900€ (2011 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2012 = 17000€ (2012 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2013 = 22000€ (2013 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2014 = bis jetzt (Juni 14) knapp 25000€ (2014 wird bis jetzt auch keine ausgewiesen)

Werde ich vom Finanzamt aufgefordert die Umsatzsteuer nachzuzahlen?
Wenn ja, welche Jahre werden vom Finanzamt dann „in Rechnung“ gestellt?

Was wäre, wenn ich im Jahr 2012 bereits über 17500€ Umsatz erzielt hätte?
Muss dann für 2013 und für 2014 die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?

Das wäre nämlich nicht gut, da im Jahr 2013 dann sogar Verlust verbucht werden
würde.

Eine weitere Frage: Wenn ich nun Umsatzsteuer nachzahlen müsste, könnte dann
auch die Umsatzsteuer von den eingegangen Rechnungen wieder abgesetzt werden?
(Umsatzvorsteuerabzug)

Auch Rückwirkend für zum Beispiel 2013? (Ist ja bei Unternehmern nur ein
Durchlaufposten, so wie ich gehört habe). Dann wäre der finanzielle Schaden ja nur
gering. Und was können für Vorkehrungen getroffen werden, um den „Schock“
zu mildern, der eventuell dann vom Finanzamt in Form von Nachzahlung kommt?

Wäre schön wenn mir hier jemand kurz weiterhelfen könnte. 
PS: Ich war bereits bei einem Steuerberater, der hat nur gemeint, dass man absofort
erst MwSt auf die Kundenrechnungen addieren muss und das es vermutlich keine
Nachzahlung geben wird. 

Vielen Dank für die Hilfe!

Servus,

2014 ist das erste Jahr mit Regelbesteuerung.

Es hätte vom 01.01.2014 an USt ausgewiesen werden müssen, da sie ab diesem Datum auch abzuführen ist.

Nachzahlungen gibt es da keine - bis 2013 gilt Kleinunternehmerbesteuerung und gut ist.

Wenn Du mal § 19 Abs 1 UStG im Original liest, kommst Du da übrigens leicht selber drauf.

Schöne Grüße

MM

Hallo Forum,

ich hätte da eine Frage zum Steuersystem. Wäre schön, wenn ich
etwas nachgeholfen bekommen könnte. 

Wenn man ein Nebengewerbe besitzt, welches als Kleingewerbe
angedacht ist und bis dato keine Umsatzsteuer gemäß §19 USTG
Abs.1 ausgewiesen hat, muss dann die Umsatzsteuer der letzten
Jahre nachgezahlt werden (siehe folgende Aufstellung)?

Folgend die Umsatzzahlen der letzten Jahre:

2011 = 900€ (2011 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2012 = 17000€ (2012 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2013 = 22000€ (2013 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2014 = bis jetzt (Juni 14) knapp 25000€ (2014 wird bis jetzt
auch keine ausgewiesen)

Werde ich vom Finanzamt aufgefordert die Umsatzsteuer
nachzuzahlen?
Wenn ja, welche Jahre werden vom Finanzamt dann „in Rechnung“
gestellt?

JA, ab 2014 muss USt gezahlt werden - und zwar muss man selber aktiv werden: vierteljährliche Voranmeldungen abgeben ( per Elster ) und natürlich Rechnungen + 19% schreiben!

Was wäre, wenn ich im Jahr 2012 bereits über 17500€ Umsatz
erzielt hätte?
Muss dann für 2013 und für 2014 die Umsatzsteuer nachgezahlt
werden?

JA, wenn bereits 2012 Grenze überschritten: ab 2013 ust-pflichtig!!

Das wäre nämlich nicht gut, da im Jahr 2013 dann sogar Verlust
verbucht werden
würde.

NEIN: das wird wohl nicht passieren, da für den Gewinn die gezahlte USt ans FA immer erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung abzugsfähig ist!!

Eine weitere Frage: Wenn ich nun Umsatzsteuer nachzahlen
müsste, könnte dann
auch die Umsatzsteuer von den eingegangen Rechnungen wieder
abgesetzt werden?
(Umsatzvorsteuerabzug)

Auch Rückwirkend für zum Beispiel 2013? (Ist ja bei
Unternehmern nur ein
Durchlaufposten, so wie ich gehört habe). Dann wäre der
finanzielle Schaden ja nur
gering. Und was können für Vorkehrungen getroffen werden, um
den „Schock“
zu mildern, der eventuell dann vom Finanzamt in Form von
Nachzahlung kommt?

DAS kommt aug
f die Gewinnermittlungsart an: bei Bilanz ist die Ust „durchl. Posten“ bei EÜR immer Jahr der Zahlung bzw. Ausgabe!

Wäre schön wenn mir hier jemand kurz weiterhelfen könnte. 
PS: Ich war bereits bei einem Steuerberater, der hat nur
gemeint, dass man absofort
erst MwSt auf die Kundenrechnungen addieren muss und das es
vermutlich keine
Nachzahlung geben wird. 

DA hat er wohl recht, wenn erst ab 2014 ust-pflichtig! Warum glauben Sie ihm nicht??

Vielen Dank für die Hilfe!

Bitte - Lia

Wenn man ein Nebengewerbe besitzt, welches als Kleingewerbe
angedacht ist und bis dato keine Umsatzsteuer gemäß §19 USTG
Abs.1 ausgewiesen hat, muß dann die Umsatzsteuer der letzten
Jahre nachgezahlt werden (siehe folgende Aufstellung)?

Folgend die Umsatzzahlen der letzten Jahre:

2011 = 900€ (2011 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2012 = 17000€ (2012 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2013 = 22000€ (2013 wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
2014 = bis jetzt (Juni 14) knapp 25000€ (2014 wird bis jetzt
auch keine ausgewiesen)

Nein.

Erst ab 2014 ist man kein Kleinunternehmer mehr.

Wird man vom Finanzamt aufgefordert, die Umsatzsteuer
nachzuzahlen?

Nein. Nicht unbedingt.

Es sei denn, man gibt eine entsprechende Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab, aus welcher sich eine Nachzahlung ergibt. Schließlich gibt es ja noch ein Wahlrecht bezüglich der Kleinunternehmereigenschaft, welches bis 1 Monat nach Einreichung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ausgeübt werden kann.

Was wäre, wenn man im Jahr 2012 bereits über 17500€ Umsatz
erzielt hätte?

Dann 2013 - kein Kleinunternehmer.

Müßte dann für 2013 und für 2014 die Umsatzsteuer nachgezahlt
werden?

Ja.

Das wäre nämlich nicht gut, da im Jahr 2013 dann sogar Verlust
verbucht werden
würde.

Nein, da Nachzahlung nicht in 2013 anfallen würde.

Eine weitere Frage: Wenn man nun Umsatzsteuer nachzahlen
müßte, könnte dann
auch die Umsatzsteuer von den eingegangenen Rechnungen wieder
abgesetzt werden?
(Vorsteuerabzug)

Ja.

Auch rückwirkend für zum Beispiel 2013?

Nein.

Es sei denn, man kann für 2013 noch wählen, kein Kleinunternehmer zu sein und man wählt dies auch.

Und was können für Vorkehrungen getroffen werden, um
den „Schock“
zu mildern, der eventuell dann vom Finanzamt in Form von
Nachzahlung kommt?

Kommt ja nicht. Ansonsten Kredit bei der Bank aufnehmen…

… Steuerberater, der hat nur gemeint, daß man ab sofort
erst USt auf die Kundenrechnungen addieren muß und daß es
vermutlich keine
Nachzahlung geben wird. 

Nicht nur ab sofort USt berechnen, sondern auf alle bereits geschriebenen Rechnungen, welche Leistungen aus 2014 betreffen.

Oder man läßt die Rechnungen so und führt aus dem erhaltenen Entgelt die USt ab…

Wenn 2014 eine Rechnung für eine Leistung aus 2013 geschrieben wurde, dann gilt noch Kleinunternehmereigenschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald