Nachzahlung Krankenkasse

Hallo , ich habe mich 2012 selbständig gemacht. Und meinen Gewinn auf ca. 1000 Euro geschätzt. Dies habe ich der Krankenkasse mitgeteilt. Jetzt hatte ich 2012 einen Gewinn von 2000 Euro pro Monat. 
Aber 2013 und auch 2014 hatte ich leider nur einen Gewinn von 1000Euro pro Monat. Da im Moment der Einkommsteuerbescheid von 2012 vorliegt, möchte die Krankenkasse 2200 Euro als Nachzahlung für 2012 bis 2014 und meine Beiträge sind um 120 Euro gestiegen. Für 2012 verstehe ich ja das ich nachzahlen muss. Aber 2013 und 2014 hatte ich deutlich weniger und mein Einkommensteuerbescheid von 2013 liegt noch beim Finanzamt.
Mein empfinden nach ist das nicht gerecht für Jahre zu Zahlen in denen gar keine Nachzahlung anfallen würde, da ich ja dort weniger verdient habe. 

  1. Was kann ich gegen diese Nachzahlungsforderung machen?
  2. Wenn ich Widerspruch einlege, ruht die Forderung bis zur Entscheidung?
  3. Wenn man nichts machen kann und ich Ratenzahlung möchte, wie niedrig können die Raten sein?

Danke Marco

Hallo,

selbstverständlich Einspruch einlegen.

Den Rest mit einem Anwalt klären, der Fachanwalt für Sozialrecht ist.

Gruß

Hallo Marco,

Zu 1:
Sie können versuchen, sich über die Nachzahlung nur für das Jahr 2013 mit der GKV zu einigen, ggf. lassen sie sich darauf ein. Von Gesetzes wegen, müssen sie es nicht, denn nur durch Vorlage eines aktuellen EkStB. kann der Beitrag verändert werden.

Zu 2:
EIn Widerspruch wird nichts bringen, denn die GKV hat ein Anspruch auf die Beiträge und die Berechnungen kommen aus dem vorliegenden EkStB.

Zu 3:
Die Ratenhöhe muss individuell vereinbart werden. Ich selbst hatte auch eine hohe Nachzahlung zu leisten, da konnte ich mich mit meiner GKV auf 6 Monate einigen.

Wenn die Gewinne in 2014 oder 2015 wieder steigen, brauchen sie auch erst mehr Beitrag zahlen, wenn der jeweilige EkStB. vorliegt, so rum gesehen, könnte man so wieder „plus machen“. Ein schwacher Trost, ich weiß.

Beste Grüße
tripleZ