Nachzahlung Krankenkasse Student

Hallo,

ich bin momentan in einer blöden Situation. Ich war seit dem Beginn meines Studiums bei meiner Mutter mitversichert (Familienversichert, Barmer). Ich bin 23 Jahre und Student. Seit 01.10.09 bin ich bei einer Zeitarbeit-Firma als Werkstudent für 620€ Netto im Monat eingestellt. Nun kam am 20.1.2010 eine Brief von der Barmer zu Prüfung meines Einkommens. Ich hab die Information übermittelt und dann rief die Krankenkasse bei mir an:

„Sie müssen sich selbst versichern, am besten machen wir einen Termin“.

Dies ist dann geschehen und mir wurde gesagt, dass die Krankenkasse erst Anfang des Jahres Information über meine Arbeit durch Abgaben meines Arbeitgebers bekommen hat. Nachweislich habe ich aber eine Kopie des Bescheids von meinem Arbeitgeber an die Krankenkasse, welcher am 11.11.09. versandt wurde.

Meine Frage nun. Muss ich jetzt die Nachzahlung von 6 Monaten (knapp 400EURO) machen oder nicht, weil die es versäumt haben mich früher umzustellen.

Sehe ich das richtig, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat, mich der Krankenkasse zu melden und die daraufhin alles weitere in die Wege leiten muss.

Vielen Dank soweit

Ja, ich kenne es eigentlich auch so, dass der Arbeitgeber meldepflichtig ist.

Allerdings möchte ich dir hier nicht zu viele Hoffnung lassen: ich denke schon, dass du nachträglich wird bezahlen müssen.
Aber ein 100prozent Fachmann bin ich nicht, vielleicht geht doch was?
Alles Gute

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Hallo … das ist leider nicht richtig. Der Arbeitgeber ist zwar für die Meldung deiner Beschäftigung zuständig. Deine Einkommenshöhe wegen der Familienversicherung hättest aber Du oder deine Mutter sofort bei der Barmer melden müssen; dafür unterschreibt sie mit dem regelmäßigen Familienfragebogen. Um die Nachzahlung wirst du wohl also nicht herum kommen.

Gruß, Christian

Da ich selbst privat versichert bin, kann ich leider nicht viel weiterhelfen.

Als ich während meines Studiums einen Nebenjob hatte, hat mich der Arbeitgeber automatisch und termingerecht bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Meiner Meinung nach muss dies auch so sein, da ja Sozialabgaben durch den Arbeitgeber abgeführt werden müssen. Die Krankenversicherung zählt ja auch dazu.

Viele Grüße
Timo

Guten Abend

Meine Frage nun. Muss ich jetzt die Nachzahlung von 6 Monaten(knapp 400 EURO) machen oder nicht, weil die es versäumt haben mich früher umzustellen.

"Leider hat die Krankenkasse die Möglichkeit die rückständigen Beiträge einzufordern. Dies wird sie in aller Regel auch machen.
Ohne Nachzahlung gibt es keinen Versicherungsschutz."

Sehe ich das richtig, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat,mich der Krankenkasse zu melden und die daraufhin alles weitere in die Wege leiten muss.

**"So ist es, der Arbeitgeber hat die Pflicht dich bei der Krankenkasse anzumelden. Leider kommt es warum auch immer, zu verzögerungen.
Nun hast du zwei Möglicheiten.

  1. Du zahlst den Rückstand und bist ab Zahlungseingang versichert. (es könnte sein, dass zur Zeit der Versicherungsschutz falls du länger als 120 Tage im Beitragsrückstand bist)
  2. Du wechselst die Krankenkasse. Seit ca. drei Jahren hat jeder die frei Krankenkassenwahl. Es ist sogar möglich sich mit einem Basistarif, privat zu versichern."**

Wünsche noch einen schönen Abend.
Viele Grüße
Thorsten

Hallo,

der Arbeitgeber ist in der Pflicht Arbeit zu melden. Dazu benötigt der Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse und deinen Sozialversicherungsausweis. Arbeitet die Krankenkasse unaufmerksam und verpennt die Umstellung trotz Meldung des Arbeitsgebers über deine Beschäftigung, sehe ich keinen Grund weshalb du eine Nachzahlung tätigen solltest.

Hat dein Arbeitgeber allerdings nicht den korrekten Betrag in deine Sozialversicherung einbezahlt ( Sozialversicherung wird von Krankenkassen verwaltet), so nehme ich an, dass die Krankenkasse das Recht auf Ausgleich hat.

Ich würde dir ein Gespräch mit der Krankenkasse nahe legen. Lass dir die Rechtsgrundlage genau erklären, welches das Handeln der Krankenkasse stützt. Schilder Ihnen deine finanzielle Situation. Oft kommt man so auf einen gemeinsamen Nenner, falls du wirklich eine Nachzahlung tätigen solltest, z.B. eine Ratenzahlung.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Hallo,

da muss ich Radio Eriwan spielen:

im Prinzip ja,

aber
der Versichert muss die Kasse ja auch wählen, d.h. eigentlich hätten Sie bei der Kasse eine Wahlerklärung abzugeben und gleichzeitig die Beendigung der Familienversicherung erklären sollen, die ja beitragsfrei so lange weiterläuft bis die Kasse etwas gegenteiliges erfährt.

Der AG wiederrum kann eigentlich nur eine Anmeldung machen wenn ihm eine Erklärung der gewählten Kasse vorliegt.

MfG
Thomas H.

Hallo,

also es ist richtig, dass dein Arbeitgeber dafür zuständig ist, deine Beschäftigung deiner Krankenkasse zu melden und du dann Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst, die automatisch von deinem Arbeitgeber und von deinem Brutto-Lohn abgeführt werden. Schau doch einfach auf deine Lohnzettel von Oktober-Dezember und guck ob da Abgaben zur Krankenversicherung draufstehen. Sollte dies der Fall sein brauchst du auch nichts nachzahlen, zeig diese Lohnzettel einfach deiner Krankenversicherung und damit ist gut. Sollten diese Abgaben nicht darauf stehen, frag bei deinem Arbeitgeber nach ob und wenn ja ab wann er dich tatsächlich angemeldet hat bei der Krankenkasse. Und wenn erst ab Januar warum erst so spät. Sollte er dich tatsächlich erst ab Januar angemeldet haben, musst du die Beiträge leider nachzahlen. Halt mich einfach mal auf dem laufenden.

Viele Grüße

Guten Morgen,

vielen Dank an alle für die zahlreichen Antworten. Leider gehen eure Meinungen hier auseinander. Ich hab gestern auch offiziell das Schreiben erhalten. Meine Gehaltsabrechnung von Oktober09 sieht genauso aus wie die von Januar2010. Es werden nur Rentenversicherungen abgegeben. Ein gesonderter Punkt für Krankenversicherung habe ich nicht finden können. Als nächsten Schritt werde ich erst ein mal Widerspruch einlegen, mit der Begründung dass es keinen Grund für die Verzögerung von 6 Monaten gibt und die Krankenkasse erstmal klären soll, wieso sie erst so spät (re)agiert haben. Haltet ihr das für sinnvoll?

Viele Grüße,

Washide

Ich denke schon, dass die Nachzahlung fällig wird, ob der Arbeitgeber bereits die Meldung hätte machen müssen oder gemacht hat kann ich nicht beurteilen, hat der Arbeitgeber denn auch Beiträge vom Bruttolohn abgezogen? Dann wären die Beiträge ja schon bei der Krankenkasse. Hier fehlen viele Infos um dies abschließend zu beurteilen.

Hallo,

ich vermute mal Du musst das nachzahlen. Ansonsten würde die Kasse es wohl nicht fordern.

Allerdings kenne ich mich da nicht so genau aus. Früher war es ja so, dass man als Student/Schüler eine bestimmte Summe im Jahr dazuverdienen dürfte, welche sozialversicherungsfrei war. Ob das heute noch so gilt, müsstest Du mal bei der Kasse nachfragen. Oder ruf einfach eine andere Kasse an (AOK?) und frag anonym nach :wink:)