Nachzahlung Krankenversicherung umgehbar ?

Hallo Kai,

Krankenvesicherungspflicht seit 01.09. d.h. die Gesellschaft
muß zahlen auch wenn Du keine Beiträge entrichtest…also

Sorry, das verstehe ich nicht. Welche Gesellschaft muß zahlen, wenn ich krank werde und nicht versichert bin ?

Einzige Möglichkeit: mit der Versicherung sprechen und
verhandeln. Grundsätzlich haben die Anspruch auf die Beiträge
bis 01.2009.

Soll heißen, es liegt doch allein im Ermessen der Gesellschaft, ob diese Beiträge fällig werden oder nicht ?

Danke für die Antwort. Hilft mir nur leider nicht.

Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe :smile:

Hallo Herr Müller,

diese Nachzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und deshalb
auch nicht zu umgehen.
Die Nachzahlung gehört auch nicht dem Versicherer, sondern er
muss diese weiterleiten.

An wen geht die eigentlich ? Das konnte mir der Makler nämlich nur vage beschreiben.

Kein Problem. Trotzdem vielen Dank für die Mühe :smile:

Hallo!

Nein, da gibt es jetzt nach Vertragsschluss keinerlei
Möglichkeiten mehr. Wenn Ihr Versicherungsmakler andere
Aussagen getätigt hat, ist er regresspflichtig und sollte die
Falschberatung über seine Berufshaftpflichtversicherung
abwickeln.

Es liegt ja natürlich darüber nichts schriftliches vor. Von daher ist ein Nachweis unmöglich zu führen.

Alles andere wäre VOR Vertragsschluss zu berücksichtigen
gewesen, denn es gibt einige wenige Anbieter, die den
Prämienzuschlag tatsächlich nicht erheben. Ich kann nur sagen,
dass die Beratung, die sie hier schildern, nicht richtig war.

Das würde mich nun einmal interessieren. Ist das wirklich allein von der Gesellschaft abhängig, trotz der anscheinend in Stein gemeisselten gesetzlichen Vorgabe ?

Viele Grüße!

Hallo,
nein, du kommst nicht drumrum.
Grund für die Gesetzgebung: Strafe für diejenigen, die solange sie gesund sind, nicht versichert sind und wenn was ansteht, sich schnell mal versichern. So was nennt man „Schmarotzer“!

Ich wüsste keine. Sorry.

Die Nachzahlungspflicht wurde eingeführt, damit sich Personen nicht erst dann versichern wenn sie schwer krank werden.

Zur Senkung der Nachzahlung würde ich einen Tarif mit hohem Selbstbehalt und/oder geringen Leistungen für die Zeit der Nichtversicherung empfehlen. Du hast ja eh kein Leistungsanspruch. Ab Beginn Deines gewünschten Versicherungsschutzes wieder Umstellung in deinen Wunschtarif.

Gruß
Tom

Hallo,

die PKV hat recht und dein Makler ist ein Idiot. Der „Strafbeitrag“ den du zahlen musst, ist die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit und es ist der PKV per Gesetz untersagt, auf dessen Einziehung ganz oder teilweise zu verzichten.
Ich würde dem Dilettanten von Makler eine Klage wegen Falschberatung anhängen.

Hier ein Blog von einem Makler, der wirklich Ahnung hat und das bestätigt, was ich oben gesagt habe:
http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/nichtv…

Hallo „„Aus Gründen, die ich hier nicht weiter offenlegen möchte,:““" ein blöder Satz :wink: dann sollten die welche dir helfen wollen auch nicht alles offenlegen :smile:

Mein Versicherungsmakler teilte mir anfangs mit, daß :

diese Nachzahlung zwar in Rechnung gestellt, von den Gesellschaften

jedoch „im Normalfall“ nicht eingezogen würde. Er begründete
dies damit, daß die privaten Versicherer von den
einzuziehenden Beträgen nicht profitieren würden und dies nur

dann ist es doch einfach, wenn es ein Makler war dann wurde das doch bestimmt auch so dokumentiert, also zahlt der Makler.
Gruß

Hallo!

Nein, da gibt es jetzt nach Vertragsschluss keinerlei
Möglichkeiten mehr. Wenn Ihr Versicherungsmakler andere
Aussagen getätigt hat, ist er regresspflichtig und sollte die
Falschberatung über seine Berufshaftpflichtversicherung
abwickeln.

Es liegt ja natürlich darüber nichts schriftliches vor. Von
daher ist ein Nachweis unmöglich zu führen.

Wurde kein Beratungsprotokoll geführt? Das ist mittlerweile eigentlich üblich.

Alles andere wäre VOR Vertragsschluss zu berücksichtigen
gewesen, denn es gibt einige wenige Anbieter, die den
Prämienzuschlag tatsächlich nicht erheben. Ich kann nur sagen,
dass die Beratung, die sie hier schildern, nicht richtig war.

Das würde mich nun einmal interessieren. Ist das wirklich
allein von der Gesellschaft abhängig, trotz der anscheinend in
Stein gemeisselten gesetzlichen Vorgabe ?

Viele Grüße!

„In Stein gemeißelt“ ist es, da durch den Gesetzgeber so auferlegt.
Soweit mir bekannt, gibt es derzeit noch zwei PKV-Unternehmen, die den Strafbeitrag nicht erheben bzw. darauf verzichten, denn laut dem Verband der privaten Krankenversicherer drohen keine Sanktionen für die Unternehmen. Da die Gelder aus den Strafbeiträgen ein „sonstiger versicherungstechnischer Ertrag für eigene Rechnung“ ist, fließen diese zum Großteil der Versichertengemeinschaft zu.
Wenn es dem Versicherer „freisteht“ diesen Betrag einzutreiben und er es nicht tut, so schädigt er die Versichertengemeinschaft. Der Gesetzgeber hat hier -meiner Meinung nach- nicht zu Ende gedacht, denn es kann nicht richtig sein, Versicherungsunternehmen als Exekutive einzusetzen. Welche Unternehmen das sind, möchte ich an dieser Stelle nicht anführen.

Was man machen kann um auf völlig legalem Wege etwas Strafbeitrag zu „sparen“: man beantragt ab Beginn einen Tarif mit möglichst geringem Beitrag, also hoher Selbstbeteiligung und/oder geringen Leistungen und beantragt bereits MIT dem Erstantrag den Wechsel in den Wunschtarif zum nächsten Monatsersten. Denn der Strafbeitrag berechnet sich aus dem ersten Tarifbeitrag… aber wie gesagt, nach Vertragsschluss kann man das nicht mehr drehen…

Guten Tag,

ich habe die ganzen Artikel gelesen und bin erstaunt, was es da so alles (verschiedenes) zu lesen gibt.
Also als PKV-Fachmann (seit 20 Jahren) kann ich nur nochmals bestätigen, es gibt unter bestimmten Umständen die legale Möglichkeit, sich privat zu versichern und keinen Strafbeitrag zu bezahlen, wenn keine Vorversicherung bestand.

Ob dies möglich ist, muss jedoch von Fall zu Fall angesehen werden (also Umstände prüfen), denn nicht in „jedem Falle“ ist dies möglich.

Ich stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Liebe Grüße
von Hans-Günter

Vers.-Kfm. PKV-Spezialist sowie
Geschäftstelle der HanseMerkur a.G.
Hans-Günter Rischer
http://www.hansemerkur.de/web/hans-guenter.rischer

Guten Tag,

ich habe die ganzen Artikel gelesen und bin erstaunt, was es da so alles (verschiedenes= zu lesen gibt.
Also als PKV-Fachmann (seit 20 Jahren) kann ich nur nochmals bestätigen, es gibt unter bestimmten Umständen die legale Möglichkeit, sich privat zu versichern und keinen Strafbeitrag zu bezahlen, wenn keine Vorversicherung bestand.

Ob dies möglich ist, muss jedoch von Fall zu Fall angesehen werden (also Umstände prüfen), denn nicht in „jedem Falle“ ist dies möglich.

Ich stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Liebe Grüße
von Hans-Günter